brauche Rat -  Unterhalt,Vorschuss,Rückzahlung

Drea2604

Neues Mitglied
Mein Ex Mann stellte im Jahre 2000 die Unterhaltszahlungen für seine beiden Kinder ein.die Zahlungen übernahm dann das Jugendamt in Form des Unterhaltsvorschusses. Irgendwann war dies jedoch dann auch abgelaufen und seitdem versuche ich alles um irgenwie an den Unterhalt für die Kids zu kommen. anwalt,Pfändungen etc. Zwischendurch hat er dann seinen Job gekündigt,weil Lohnpfändung drohte. Seitdem bezieht er Hartz4 und muss keinen Unterhalt mehr zahlen. Jetzt war ich beim JA um zu erfahren,ob es noch irgendwelche anderen Möglichkeiten gibt,denn ich habe ja pfändbare Urteile.
Die Mitarbeiterin beim JA sagte mir nun,das er in der Vergangenheit den kompletten Unterhalt an das JA zurückgezahlt hat.Da war ich sehr erstaunt :hae?

Dies hätte er nicht tun dürfen/müssen,da ja meines Wissens laufende Unterhaltszahlungen immer! Vorrang haben!

Habe ich nun eine Möglichkeit dieses Geld vom JA zurückzufordern???
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Soweit ich weiss, wird ihn das JA selbst zur Rückzahlung gedrängt haben, notfalls unter Androhung von Erzwingungshaft.
Ich sehe da aus dem Bauchgefühl heraus keine Chance für dein Begehren.

Gibt es eine Möglichkeit - daß du ihn wieder lieben und wieder mit ihm zusammenleben kannst? *frech-frag*
Mögen eure gemeinsamen Kinder ihn nachwievor?

mfg :unsch
 

Drea2604

Neues Mitglied
sicher hat ihn das JA dazu aufgefordert,aber sie wären noch nicht "an der Reihe" gewesen,genauso wie andere Forderungen zurückgestellt werden müssen wenn man Unterhaltsverpflichtungen hat!

Kindesunterhalt hat Vorrang

Ich lebe seit 15 Jahren mit meinem jetzigen Mann zusammen(seit 4 jahren wieder verh.)

Kontakt zum Ex ist Null,die kinder interessieren ihn auch nicht,hat er seit 10 Jahren nicht mehr gesehen
 

freddilysie

Urlaubsreif
ja und ich verstehe dein Anliegen jetzt nicht. Du hast doch Unterhaltsvorschuß erhalten und den mußte er ans JA zurück zahlen. Warum willst du nun nochmal Geld was du schon bekommen hast????
 

Drea2604

Neues Mitglied
dann hast du mich wohl falsch verstanden;)

Mein Ex hat trotz das er Hartz4 bezieht den Unterhaltsvorschuss ans JA zurückzahlen können.

eigentlich hätte er aber von diesem Geld den laufenden Unterhalt für die Kinder zahlen müssen(denn das macht er ja seit Jahren nicht)

die Zahlung von Kindesunterhalt steht immer an erster Stelle,vor anderen Forderungen!

Klar muss das JA das Geld von ihm zurückfordern,aber eben nicht,solange hier noch 2 Kinder auf Unterhaltszahlungen warten!
 

Drea2604

Neues Mitglied
wir haben den unterhaltsvorschuss vom JA bekommen.aber das ist ja auch nur befristet.Danach hab ich für die beiden keinen unterhalt mehr bekommen,da der Vater nicht zahlen wollte bzw. dann eben Hartz4 bekam.

Die Jungs haben also seit Jahren jetzt keinen Cent unterhalt erhalten!

Dieses Geld was mein EX jetzt zurückgezahlt hat,hätte also egentlich vorrangig den Kindern als laufender Unterhalt zustehen müssen.
 

Leonie

Namhaftes Mitglied
Dann setz dich mit dem JA in Verbindung, dass die dir das weiterleiten. Ich bekomme auch den laufenden Unterhalt übers JA, da der Vater nicht an mich zahlt. Er schickt es zum JA und die leiten es weiter an mich.
 

schnupe

Aktives Mitglied
Hallo Drea,

solange der Vater ALG2 erhält, ist er nicht zahlungsfähig für KU.

Wenn er sich aber mit dem JA geeinigt hat, die dortigen Schulden in kleinen Beträgen zurückzuzahlen, so ist das durchaus machbar.
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

die Rechnung dürfte wie folgt aussehen: Du beantragst Unterhaltsvorschuss. Der wird Dir bewilligt und bezahlt, weil der KV nicht zahlen will oder kann. Dennoch wendet sich das Jugendamt, weil es sich dabei ja um einen VORSCHUSS handelt, an den Kindsvater, und zwar bereits WÄHREND die Zahlungen des Unterhaltsvorschusses noch laufen, um das Geld von ihm zurück zu fordern - womit er dann auch die üblichen Schreiben, Mahnungen und, falls er zu den ganz sturen Meistern am Start gehört, Besuche vom Gerichtsvollzieher bekommen haben dürfte. In der Tat bezahlt er in dieser Zeit seinen Unterhalt, allerdings aber eben nicht direkt, sondern ans Amt.

Dann läuft die Sache aus und Du siehst Dich damit konfrontiert, dass er auch jetzt noch nicht nicht nur nicht bezahlen will, sondern auch arbeitslos geworden ist und nun von ALG II leben, was bedeutet, dass es bei ihm auf dem Pfändungswege nicht wirklich etwas zu holen ist. Es ist verständlich, dass Du Dich erst einmal fragst, warum er nicht zuerst fürs Kind bezahlt hat, wo das doch nach dem Gesetz vorgeht, als Du vom Jugendamt erfährst, dass er seine Außenstände komplett beglichen hat. Aber diese Rechnung ist nun mal falsch, weil das passiert sein dürfte, als Du den Unterhalt als Vorschuss vom Amt bekommen hast - dass das Geld ja zum einen zurück fordern MUSS, und zum anderen den Kindsvater nicht dazu zwingen kann, Geld für die Zeit nach dem Auslaufen der Vorschusszahlungen zurück zu legen.

Ich befürchte leider, dass da alles richtig gelaufen ist, und Du beim Jugendamt keine Ansprüche mehr geltend machen kannst. Allerdings gibt es eines, an dass Du UNBEDINGT denken musst: Du MUSST die Unterhaltsansprüche anmahnen und einen Titel bei Gericht erwirken, sonst verjähren sie. Lass' Dich bitte von einem Anwalt beraten. Wenn Du Dir keinen leisten kannst, gibt es die Möglichkeit, sich einen Beratungsschein zu besorgen. Dieser Punkt, auch wenn er momentan aussichtslos und sogar Kosten erzeugend erscheint, ist ganz wichtig, weil er irgendwann vielleicht wieder zahlungsfähig sein wird. Und dann kannst Du ihn nur zur Zahlung zwingen, wenn Du einen Titel gegen ihn hast. Der gilt in Deutschland nämlich unangenehm lange.

Viele Grüße,


Ariel
 

Drea2604

Neues Mitglied
die Unterhaltsvorschusszahlungen vom JA endetet schon 2002!!! und seitdem hat er keinen Unterhalt mehr gezahlt.

Die Vorschusszahlungen (für 2 Kinder) was ja auch nicht wenig ist,hat er erst in den letzten Jahren in kürzester zeit ans JA zurückgezahlt(letzte Rate August 2009)


Ihm war es also möglich angemessene Raten zu zahlen ,hatte also finanzielle mittel zur Verfügung!


pfändbare Titel/vollstreckbare Urkunden hab ich seit 2001
 

Mama42

Mitglied
Hi

Soweit ich das so beurteilen kann ist das alles richtig gelaufen was UVG etc angeht. Leider gibt es nur 72 Monate vom Jugendamt UVG und die holen sich den gezahlten Unterhalt auch wieder von dem zurück ,was ja wohl auch geschehen ist.

Nun aber nach UVG Ende musst du sehen wie du an den Unterhalt kommst. Du brauchst einen Anwalt und einen Titel (wie hoch ist der Titel...also wieviel müsste er normal zahlen ?...wenn du den Titel hast muss dein Anwalt versuchen nun an Unterhalt zu kommen.

Da er nun aber wohl HarzV bezieht ,gibts auch nicht zu holen ,dh aber nicht das er daß für immer sein wird....! du musst daher am besten jährlich da Prüfen lassen ,denn wenn er wieder arbeitet, kannst du ihn mit dem Titel zu Unterhaltszahlungen hernziehen ,die sogar bis zu seinem Mindestsatz gepfändet werden können.


viel Glück ..... yvonne
 

Leonie

Namhaftes Mitglied
Habt ihr ein gemeinsames Sorgerecht? Falls nein, hast du die Möglichkeit beim JA eine Beistandschaft zu beantragen. Denen würdest du dann den Titel geben und die müssen dann in regelmäßigen Abständen immer wieder prüfen, ob er zahlen kann und sich darum kümmern, dass er das auch tut. Zahlt er nicht, ziehen die notfalls vor Gericht und kümmern sich um das Recht deiner Kinder. Kosten entstehen dir dadurch keine!
Diese Beistandschaft habe ich auch, und bin froh, diesen ganzen Trubel nicht immer selbst durchziehen zu müssen.
 
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