brauche Rat -  Unterhalt zahlen als Student?

rasenlatscher

Neues Mitglied
Hallo liebe Forumsmitglieder!
Ich hab mal eine Frage bezüglich der Unterhaltszahlung als Student.

Also kurz zur Vorgeschichte:
Meine Freundin bekommt im September ein Kind von mir. :preg
Sie hat bisher noch kein Geld verdient und beendet ihre Ausbildung (da hat sie auch nix bekommen) Ende Juli. Muß dann Sozialhilfe beantragen, weil sie als schwangere Altenpflegerin keinen Job für einen Monat bekommt.
Ich studiere noch anderthalb Jahre, wohne bei meinem Eltern und bekomme kein Bafög. Ich bekomme von meinen Eltern finanzielle Unterstützung. Ich werde leider nach der Geburt auch nicht in die Wohnung meiner Freundin ziehen können weil es zuweit entfernt vom Studienort ist.

Nun meine Frage: beeinflusse ich ihre späteren Zuschüsse (Kindergeld, Erziehungsgeld, Sozialhilfe (oder gibts sonst noch was?)) negativ wenn ich Geld auf meinem Konto habe? Bekommt sie eventuell weniger Sozialhilfe, weil das Sozialamt sagt meine Eltern sollen zahlen oder weil ich "zuviel" auf dem Konto habe?

Ich hoffe ihr habt meine Frage ungefähr verstanden :shake . Danke :winken:
 
M

Mafa

Guest
Hallo Rasenlatscher !


Du solltest da schon die Kohle rausrücken, du bist für das Kind Barunterhaltspflichtig - das Judenamt als Vertreter wird sich schon die kohle holen, früher oder später :rofl da nützt auch nichts armer Bettelstudet (wo du doch Vermögen hast...)...

Und so nebenbei bist du auch für die Mutter bis zum dritten Lebenjahr Unterhaltsverpflicht - du kannst die Last nicht einfach auf den Sozialstaat abschieben.


Auch Studenten gehen arbeiten ( habe ich mir sagen lassen ) also komme bitte deinen Unterhaltsverpflichtungen nach, ich zahle schon genug Steuern.


Auch noch ein kleiner freundlicher Hinweis - Oma und Opa dürfen nicht nur dein Studium finanzieren - sondern auch deinen Enkel ( und die kennen und freuen sich über dein Vermögen... :aetsch ).


Anspruch auf Unterhalt
Nach dem BGB (§ 1607 BGB) müssen Verwandte in gerader Linie füreinander aufkommen. Das heißt: Erst mal kann das Kind Unterhalt von den Eltern verlangen. Wenn die aber ausfallen, müssen die Großeltern :druecker einspringen.

Das gilt jedoch nur, wenn die Eltern nicht zahlen können zum Beispiel, weil sie selbst Sozialhilfe beziehen. Oder weil sie im Ausland wohnen, nicht greifbar sind und eine Klage daher sinnlos wäre.
Die Unterhaltspflicht besteht nur im kleinsten Familienkreis. Die Verwandten in der Seitenlinie, Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten, Schwäger und andere müssen nicht für das Kind zahlen.

Die gute Nachricht für die Großeltern: In der Regel müssen die Kosten für das Enkelkind auf alle Großeltern verteilt werden. Selbst wenn zum Beispiel nur der Vater des Kindes nicht zahlen kann, haften beide, die Großeltern väterlicherseits und die Großeltern mütterlicherseits. Wie viel hängt jeweils vom Einkommen ab.

Selbstbehalt
Die Großeltern haben noch einige Vorteile – im Gegensatz zu den Eltern. Sie dürfen mehr von ihrem Einkommen für sich behalten. Bei Eltern beträgt der sogenannte „Selbstbehalt“ 850 Euro, bei den Großeltern sind es 1000 bis 1250 Euro, je nach dem, wie viel das jeweils zuständige Oberlandesgericht ihnen zubilligt. Außerdem müssen Großeltern im Gegensatz zu Eltern keine Nebentätigkeiten aufnehmen. Wenn die Rente also niedrig ist, sind sie nicht verpflichtet, einen Job anzunehmen.

Höhe des Unterhalts
Bei reichen Großeltern ist für die Höhe des Unterhalts übrigens nicht entscheidend, was sie verdienen. Sondern das Enkelkind darf immer nur so viel verlangen, wie viel die Eltern besitzen. Das heißt: Wenn die Eltern nicht zahlen können, hat das Kind nur Anspruch auf den Mindestunterhalt.



Viel Glück !



Manfred
 

rasenlatscher

Neues Mitglied
Hej Manfred!

Danke für deine detaillierte Antwort. Ich wollt mich ja nicht um meine Pflichten drücken ich/meine Eltern kommen selbstverständlich für das Geld auf. Ich glaube bis zu meiner Oma werden die Forderungen nicht gehen ;-).
Mich erschreckt es etwas das ich meiner Freundin/Mutter des Kindes auch noch Unterhaltsverpflichtet bin, daran hab ich noch gar nicht gedacht. Wenn ich halt nicht zahlen kann, muß ichs halt später ans entsprechende Amt zurückzahlen.
Werd mich mal etwas kundig machen.
 
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