Eilt! -  Unterhalt zurückzahlen

Myke

Neues Mitglied
Wie zahle ich (oder der Vater des Kindes) eine Vorschusszahlung (UVG) die ich 4 Jahre vom Amt erhalten habe zurück, wenn der Kindesvater vermutlich erst jetzt bekannt wird?
Muss ich mit strafrechtlichen Konsequenzen rechen, wenn ich, unwissentlich wer der Vater ist, finanzielle Hilfe angenommen habe, es jetzt dem Amt aber mitteile? Über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

LG
Myke
 

Galaxie

Namhaftes Mitglied
Das heißt, du hast Unterhaltsvorschuss gekriegt und gibst jetzt den Vater an? Dann wird sich vermutlich das JA das Geld vom Vater holen.
 

Myke

Neues Mitglied
Schon klar, aber...

kann man das in Ratenzahlungen machen? Und wird es sonst Probleme geben können?
 

Lilli4484

Aktives Mitglied
Ratenzahlungen sind möglich, sogar mit 5 Euro im Monat, wenn das Jugendamt mit sich reden lässt.

Und normal musst nicht du das Geld zurückzahlen, sondern der Kindsvater.

Unter besonderen Umständen muss es gar nicht zurückgezahlt werden, aber da sieht es von Fall zu Fall und vom JA zu JA anders aus.
 

schnupe

Aktives Mitglied
Original von Lilli4484


Und normal musst nicht du das Geld zurückzahlen, sondern der Kindsvater.

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Normal nicht, aber ich frage mich gerade, wie die UVG Kasse reagieren wird, das aufmal der Vater doch bekannt ist...

denke, wäre schwer zu beweisen, das dem so ist, und dann könnte es sogar strafrechtl. Verfolgung geben
 

Krümelmonster

Neues Mitglied
wenn du den vater angibst wird natürlich erst mal geguckt,wo der wohnt...etc..ob adresse aktuell is.. ja es wird gerichtlich zum vaterschaftstest kommen und dann wird unterhalt eingeklagt werden.
er muss nachweise bringen in wie weit er zahlen kann..
du kannst aber Prozesskostenhilfe beantragen.meistens wirds über Jugendamt gemacht.bei meinem großen war das nicht der fall.
ich hab das ganze 2mal schon durch
 
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