Frage -  Unterhalt

face-off

Namhaftes Mitglied
Hallo ihr Lieben!
Bislang haben meine Tochter,19, und mein Sohn,16, aus erster Ehe Unterhalt von ihrem leiblichen Vater bezogen. Allerdings nicht in voller Höhe, da er nicht soviel Geld verdient.
Meine Tochter beginnt nun am 1.8. eine Ausbildung. Steht ihr da noch Unterhalt zu?
Wenn nicht, bekommt mein Sohn dann mehr, da der leibliche Vater ja für beide nie vollzahlen konnte, er aber dann für meinen Sohn mehr zahlen könnte?
Wer hilft uns da bei der Neuberechnung?
Muß meine Tochter selbst neu berechnen lassen, da sie volljährig ist?
Ich möchte eigentlich ungern einen Anwalt aufsuchen wegen der Kosten....
Gibt es andere Möglichkeiten?

Bin dankbar für jeden Tip!
Claudia
 
U

UserC

Guest
ich weiß nur, dass deine tochter ab ihrem 18. geburtstag den unterhalt selbst berechnen lassen muss. wende dich mal ans JA.
 

face-off

Namhaftes Mitglied
Na klar bekommt sie in der Ausbildung noch Kindergeld! Das ist gesetzlich geregelt, littlefoot!
Bei dem Unterhalt bin ich mir nicht sicher....deswegen frag ich ja ;D
 
U

UserC

Guest
little, der tochter steht evtl. noch unterhalt zu. eltern müssen für ihr kinder aufkommen, wenn diese eine ausbildung machen und der verdienst zu gering ist (was ja bei den meisten ausbildungen der fall ist). ich hoff, ich hab das jetzt richtig ausgedrückt.

kindergeld gibts auch für 18jährige noch, wenn die in ausbildung stehen. es kann im gegenzug aber auch schon vorher eingestellt werden, wenn das "kind" in der ausbildung zu viel verdient.
 

usagimoon

sadness
Original von littlefoot
Ich frage mich gerade wieso die Tochter überhaupt noch Unterhalt bekommen soll.
Sie beginnt oder hat eine Ausbildung begonnen, da gibt es auch kein Kindergeld mehr.
Sie ist volljährig mit Ausbildung und kann demnach Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten, zumindest theoretisch.

Ob der Sohn mehr bekommen kann jetzt weiß ich ehrlich gesagt nicht aber ich denke für die Tochter gibt es keinen Unterhalt mehr

Zuallererst, das stimmt so nicht. Beim Kindergeld muss man jetzt son Wisch ausfüllen, wieviel die Tochter in der Ausbildung verdient. Ist es zu gering, gibts weiterhin Kindergeld.

Unterhalt steht ihr solange zu, bis die Ausbildung abgeschlossen ist.

Ich glaub am Unterhalt ändert sich nix, aber der Unterhalt wird beim Kindergeld als Einkommen mit einbezogen. Eher gibts kein Kindergeld mehr.

LG
 
C

Coleman

Guest
Mal ganz allgemein gesprochen:

Die Unterhaltspflicht endet i.d.R. erst mit Abschluss der (ersten) Ausbildung. Mit einer Ausbildungsvergütung ändert sich aber die Bedürftigkeit - sie wird also zumindest teilweise auf den Unterhaltsanspruch angerechnet. Ein volljähriges Kind in der Ausbildung muss seinen noch bestehenden Unterhaltsanspruch (wenn die Ausbidlungsvergütung zu niedrig ist, um den eigenen Bedarf zu decken), selbst gegenüber den Eltern geltend machen (nicht unbedingt nur gegenüber dem Vater!).

Fällt ein Unterhaltsgläubiger weg und der Schuldner ist jetzt für weniger Angehörige zur Zahlung verpflichtet, kann aus einem Mangelfall ein Regelfall werden, so dass sich für die verbleibenden Unterhaltsgläubiger mehr Unterhalt ergibt.

Wenn man die Kosten für einen Anwalt sparen will und Aussicht besteht, sich mit dem Kindesvater auf einen Betrag zu einigen, kann man sich im Internet eine aktuelle Fassung der Düsseldorfer Tabelle runterladen. Meist sind auch Erläuterungen dabei, so dass man die Chance hat, herauszufinden, welcher Zahlbetrag sich tatsächlich ergibt.
 
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