Unterhaltsvorschuss / Vater im Ausland

cs2008

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Hallo
hab eine Frage:
Warum wird beim Unterhaltsvorschuss das halbe Kindergeld abgezogen, obwohl der Vater im Ausland lebt ? Ich versteh das nicht.
Noch dazu bekommt der KV Prozesskostenhilfe bei Gericht in D ?
Ist der deutsche Staat wirklich so doof....

Kann ich das halbe Kind bei meiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen, wenn der KV im Ausland lebt ?
 

jule27

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Unterhaltsvorschuss ist immer viel weniger als der normale unterhalt..ist einfach so, auch wenn der Vater in Deutschland lebt. ZU dem Rest kann ich nichts sagen.
 

cs2008

Neues Mitglied
Das ist mir klar...aber warum wird der Kindergeldanteil 77,--€ abgezogen, wenn der vater im Ausland lebt ???? Kann doch nicht angehen oder ?

U.a. will ich ein ganzes Kind auf der LstK haben-kennt sich da jemand aus ?

Übrigens der KV hat Konten in D, zahlt kein Kindesunterhalt + ich musste UVG beantragen, somit meint er, er ist aus dem Schneider. :aetsch
Mir wurde gesagt, wir können trotzdem nichts machen, obwohl Konten in D bestehen-traurig oder ? :wand
Ich finde es grundsätzlich schlecht wenn der KV nicht für sein Kind zahlt, das Geld steht den Kindern zu, aber 80% der KV zahlen nicht. :respekt
 
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