brauche Rat -  Urlaub bei Großeltern im Ausland

Orangerie

Neues Mitglied
Hallo, vielleichthat jemand Erfahrung oder kennt sich aus und kann mir weiterhelfen????!!! Bin mit dem Kindesvater getrennt, nachdem er sich feige "aus dem Staub gemacht hat". Nun hat er bemerkt, dass er Kinder hat....kurzum, er hat das Bedürfnis 3 Wochen mit seinen Kindern ohne natürlich ohne Kindesmutter! Urlaub zu machen. O.K. Nun muß ich durch die Blume erfahren, dass er garkeine Zeit hat mit seinem 15 jährigen Kind zu den Großeltern nach Nordafrika, die mein Kind im Alter von 7 Jahren das letzte mal gesehen hat, zu fahren. Mein Sohn fliegt also allein ins Ausland ohne die Begleitung des Vaters. (obwohl der Vater vor dem Jugendamt ein riesen "Theater" gemacht hat, dass er mit seinen Kindern seinen Urlaub verbringen möchte, da er auch ein Recht auf seine Kinder hat.) Eine Vollmacht zur Erstellung von Pass und Visum hab ich erteilt. Wie verhält es sich, wenn ich nich damit einverstanden bin, dass das Kind ohne den Vater fährt? Ich habe auch das alleinige Sorgerecht, da wir nicht verheiratet waren. Muß am Flughafen bei der Ausreise die Vollmacht der sorgeberechtigten Mutter vorliegen oder ist der Pass und das Visum ausreichen? Ich fühle mich hintergangen, da ich bis zur letzten Minute in dem Glauben gelassen werden soll, dass mein Kind mit seinem Vater zu den Großeltern fährt, denn die hätten auch ein Recht auf ihr Enkelkind, obwohl von dort nie etwas kam. Wie verhalte ich mich??? Was kann ich tun?
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Reisen, als Teil des Umgangs und der Ferienregelung, ins Ausland

Beispiel Tunesien, Marokko

Auch:
Gleichwohl ist es international rechtlich meist gängige Praxis, dass sich die wesentlichen Rechte am Kind, also auch das Umgangsrecht, nach dem Recht des Wohnsitzes des Kindes richten. Daher findet, sollte das Kind zum Beispiel in Argentinien leben, meist auch argentinisches Recht Anwendung. Gleichwohl sollte die sorgepflichtige Mutter dies immer im Einzelfall überprüfen lassen.
-> Mit Anwalt besprechen. Wenn du das Gefühl hast, dein Ex könnte das Kind nicht wieder zurückbringen wollen - dann dort sich aussprechen. All die Gründe, die du hier genannt hast.
Auch, dass du Unterschrift zu Visum und Pass gegeben hattest, in der Annahme, der Kindsvater will mit "deinem" Kind, von ihm selbst begleitet, ins Ausland. Jetzt dich aber übergangen und "ausgenützt" fühlst und Zweifel am Kindeswohl hast.




AUTORISATION PATERNELLE/VÄTERLICHE ERLAUBNIS
Je soussigné / ich, der Unterzeichnende:
né(e)le / geboren am: xx.xx.xxxx
à /in: xxxxxx
employè / beschäftigt bei: xxxxxxxx
demeurant à / wohnhaft in: xxxxxxxx
autorise / erlaube
né(e)le / geboren am: xx.xx.xxxx
à / in: xxxxxxxxx
à voyager en compagnie de / in Begleitung von Herrn/Frau: xxxxx xxxxx
pour se rendre en Tunisie et revenir en Allemagne
nach Tunesien und zurück nach Deutschland zu verreisen.

Fait à / ausgestellt in: xxxxxxxx
le /am : xx.xx.xxxx

Signature / Unterschrift ...................


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Dieses Schreiben von den Erziehungsberechtigten des Kindes bei einer Behörde beglaubigen lassen.

Diese beglaubigte Erlaubnis incl. Kopie des Passes/Ausweises des Erziehungsberechtigten wird in der Regel auch zur Ausreise aus Deutschland benötigt!!!
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

in der Theorie muss bei der Ausreise die Vollmacht des sorgeberechtigten Elternteils vorliegen. Nur zeigt meine persönliche Erfahrung (ich bin in der Familienfürsorge tätig), dass das leider sehr oft nicht kontrolliert wird, und dass sich die Kontrollen, mit recht wenig Energie, umgehen lassen - selbst dann, wenn der Minderjährige allein reist.

Maßgeblich ist deshalb allein der Pass. Ich an Deiner Stelle würde ihn nicht aus der Hand geben, so lange nicht jeder, aber auch jeder noch so kleine Punkt in dieser Sache geklärt ist. Du hast als Sorgeberechtigte auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, und damit die Pflicht zu entscheiden, wann sich Dein Sohn wo aufhält. Natürlich musst Du das in Absprache mit Deinem Sohn tun, weil er bereits 15 ist, und damit sein Wille Gehör finden musst. Aber falls Du am Ende Zweifel hast, ist es besser, es nicht zu tun, und das vor allem auch vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Lage in den Staaten Nord-Afrikas. Tunesien ist mittlerweile stabil, aber in den anderen Staaten der Region kann es jederzeit zu Unruhen kommen.

Wie gesagt: Wichtig ist, dass der Pass sich bis zur Klärung aller Punkte in Deinen Händen befindet. Denn ohne Pass ist die Ausreise komplett unmöglich.
 
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