Hallo Liuna,
Einen Unterhaltstitel kann derjenige getrennt lebende / geschiedene Elternteil bei dem die Kinder leben gegen den anderen Elternteil, der zahlen muss, erwirken.
Damit wird der Unterhaltsanspruch der Kinder so festgelegt, dass er quasi von der ersten Zahlungsverzögerung an pfändbar ist. Das soll den Elternteil mit den Kindern in Hinsicht auf diesen Teil des Lebensunterhalts absichern.
Der Elternteil, der zahlt, also gegen den der Titel besteht, geht in der Regel zum Jugendamt und gibt eine Erklärung darüber ab, welche Höhe an Unterhalt er für welche Kinder monatlich zahlt und muss sich dann daran halten.
Über "Unterhaltsurteile" kann ich Dir leider nichts schreiben.
LG Lili