Frage -  Was darf der Vermieter einer FeWo?

lilly7022

Ich wohne hier
Wir waren ja nun schon im Urlaub und hatten uns (wie schon öfter) eine Ferienwohnung gemietet. Die Vermieterin war etwas streng und teilte uns gleich erstmal mit, was wir alles dürften und vor allem, was nicht. Na gut. Wir passen uns ja an und sind nett und haben viel Verständnis.

Am zweiten oder dritten Tag war nach unserer Rückkehr abends in der Küche die Steckerleiste abgeschaltet. War schon komisch. Aus Kontrollgründen haben wir sie am nächsten Tag bewußt angelassen und fanden dann am Abend einen Zettel vor, daß wir die doch bitte abschalten sollen. :shake

Noch ein paar Tage später hatte sie uns Formulare auf den Tisch gelegt. Da wurde es meinem Mann zu doof und er sprach sie deshalb an, daß das nicht sein könne und wir sowas noch nie gehabt hatten. Daraufhin wurde sie recht pampig und meinte, es sei schließlich ihre Wohnung und sie dürfe das.


Was meint Ihr dazu?


Wir fanden es schon ziemlich befremdlich, daß da einer einfach in "unsere" Wohnung geht und (vermutlich auch) herumschnüffelt. Denn sie hatte sich bei der Begrüßung auch gleich erstmal über unsere Vorgänger mokiert und wir sollten doch bitte immer schön alles sauberhalten und saugen und lüften und die Handtücher draußen trocknen und nicht alles herumliegen lassen und aufräumen und die Schränke nutzen und und und :wand
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Also ihr mietet die Wohnung bzw das haus. Ist in meinen Augen so wie wenn ihr eine normale Wohnung mietet und da darf der vermieter auch nicht so einfach rein und kontrolieren ob ihr auch richtig lüftet etc.
Ich hätte da auch was gesagt. Wenn der Strom im preis inbegriffen ist und ihr nicht passt das man ein wenig mehr verbraucht, dann soll sie umstellen auf zusatzrechnung für Strom, gas usw.

Ich würde diese ferienbwohnung auf diversen Seiten wo man nach solchen suchen kann entsprechend bewerten.


Wir haben ja auch schon einige ferienwohnungen/häuser gemietet aber so etwas hatten wir noch nie.
Gut ein wenig strenger aber auf keinen fall ist der vermieter in das haus oder die Wohnung gegangen wenn wir nicht da gewesen sind.
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Ganz kurz und knackig und ohne eine Rechtsberatung liefern zu wollen: Der Vermieter einer Ferienwohnung darf nichts, was ein Wohnungsvermieter nicht darf - und dazu gehört, das die Wohnung nicht unangekündigt und / oder ohne Wissen der Mieter betreten werden darf - das ist sogar, kein Scherz, ein Verstoß gegen das Grundgesetz.
 

lilly7022

Ich wohne hier
Danke, Ihr zwei. Genauso sehen wir das auch. Die Wohnung an sich war wirklich schön, diese Dame dagegen recht unnett. Schade!
 
Oben