Frage -  Was gehört zum Unterhalt ?

KollerG

Neues Mitglied
Hallo, ich hätte eine Frage zum Unterhalt. Ich habe mich vor zwei Jahren von meinem Mann getrennt und lebe mit meiner 16-jährigen Tochter und einem neuen Partner zusammen. Ich bin schwanger. Meine Tochter kommt damit überhaupt nicht klar und hätte jetzt die Gelegenheit, bei ihrer Halbschwester für eine Zeit unterzukommen. Inzwischen halte ich das auch für eine praktikable Lösung, nachdem ich wirklich lange darum gekämpft habe, dass die familiäre Situation für alle besser wird. Jetzt meine Frage zum Unterhalt. Mein Ex-Mann bezahlt den gesetzlichen Unterhalt für meine Tochter. Wenn sie jetzt bei ihrer Halbschwester lebt (für eine Zeit) dann würde auch ich meinen Teil des Unterhalts bezahlen. Gehört denn dann auch z. B. ihr Klavierunterricht zum Unterhalt ? Sie will nämlich Musik studieren und hat zweimal die Woche Unterricht. Das kostet.
 
M

Mafa

Guest
Die Sache mit dem Klavieruntericht läßt sich nicht 100% beantworten, da dort keine eindeutige Rechtssprechung existiert. Auch ist hier die Frage, ob es sich um reine Ausbildungskosten handelt, nicht eindeutig zu klären.

Bei einem vorübergehenden Aufenthalt laufen die Kosten für die Mutter weiter, sie hat für Wohnung, Kleidung und Verpflegung der Tochter voll aufzukommen.

Was den Untericht betrifft, ist es hier eher die Sache des Mutter, aber der Sonderbedarf könnte ins Rennen gebracht werden. Auch spielt hier die wirtschaftliche Lage des Vaters eine große Rolle.

Hier würde ich mich eher auf das Bitten ( Zuschuss des Vaters zum Klavieruntericht ) verlassen, als auf die §§§§.



Gruß


Manfred
 
N

Nickyta

Guest
Kannst Du mit dem Vater Deiner Tochter denn nicht ein vernünftiges Gespräch führen, so daß Ihr Euch beide beteiligt und diese Kosten, die ja nun auch für ihren Lebens- und Berufsweg bedeutend sind, gemeinsam tragen
 
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