Was passiert mit den Kindern beim Tod der Eltern

steffi1977

glückliche Mama
Hallo,

durch eine schwere Krankheit von mir haben mein Mann und ich heute über den Tod nachgedacht/gesprochen ... ich habe bösartigen Krebs in der Schilddrüse, aber es hat nicht gestreut und ist therapierbar (bekomme den rest der SD übernächste Woche raus und dann eine Radiojodtherapie).
Wir fragen uns was passiert wenn wir beide plötzlich versterben würde (GOTT BEWAHRE) ??
Gehen die Kinder automatisch zu den Paten ??
Wie kann ich sicher gehen das die Kinder zusammen bleiben ???
Schreibt man das mit in einem Testament?? "Vererbt" man Kinder ? :shake
Wir wollen unsere Kinder gut absichern und wollen nicht das die getrennt werden ...

Gruß
Steffi
 

lilly7022

Ich wohne hier
Zu den Paten kommen die Kinder vermutlich nicht, vielleicht übergangsweise, langfristig aber eher nicht. Die Paten sind "nur" eine kirchliche Sache, die keinen rechtlichen Aspekt hat. Zuerst werden wohl die Eltern und Geschwister der Eltern gefragt, dann andere Verwandte. Man wird immer versuchen, die Kinder möglichst im gewohnten Umfeld zu lassen.

Soweit ich weiß, kann man eine Art Verfügung erstellen, wer die Kinder nehmen soll, wenn was passiert. Es kann ja auch ein Unfall passieren, nicht nur Krankheiten kommen da in Frage. Ich hatte darüber auch schon mal nachgedacht, leider ist das Thema nie wirklich zu Ende gebracht worden. Bin mal auf die anderen Meinungen gespannt.
 

Smilie

Moderatorin
Teammitglied
Oh je, das ist ein schwieriges Thema.
Erstmal ein dicker :maldrueck für dich und natürlich ganz viel Kraft für den Eingriff :druecker

Ich kann mir nicht vorstellen das die Kids zu den Paten gehen, erstens haben die Kinder ja jeweils 2, wer entscheidet zu welchem und da ist dann doch auch noch das Jugendamt.

Aber ich weiß es auch nicht und bin mal gespannt was hier noch geschrieben wird.
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

ich hoffe, dass für Dich, für Euch alles gut verlaufen wird. Sein Testament zu machen, das wirkt auf den ersten Blick erst einmal, als würde man mit dem Leben abschließen. Tatsächlich aber gibt es einem selbst Sicherheit - die Sicherheit, sich nicht mit dem Gedanken befassen zu müssen, was wohl passieren wird, wenn man mal nicht mehr ist. Das ist ausgesprochen wichtig, wenn man krank ist, denn dire Psyche hat dann einen guten Anteil daran, das eigene Überleben zu sichern.

Allerdings: Du musst Deine Kinder nicht in einem Testament "vererben". Das geht ohnehin nicht, weil dafür sowohl Dein Mann als auch Du erforderlich seid, wenn Ihr gemeinsam das Sorgerecht habt. Um für die Betreuung der Kinder zu sorgen, kann man eine Sorgerechtsverfügung aufsetzen, in der ein Vormund für die Kinder bestimmt wird; dieser Vormund muss natürlich gefragt werden, weil er alle Rechte und Pflichten von Eltern ausüben soll.

Es macht großen Sinn, eine solche Verfügung aufzusetzen, weil dies nach dem eigenen Tode durchaus auch Situationen verhindern kann, die nicht im eigenen Interesse sind. Denn gibt es keine Verfügung, dann entscheidet ein Richter, und als allererstes werden die nächsten Verwandten zu Rate gezogen -selbst dann, wenn eigentlich andere versprochen hatten, für die Kinder zu sorgen.

Ich wünsche Dir gute Besserung.

Viele Grüße,

Ariel
 

Galaxie

Namhaftes Mitglied
Und sag mal hitnak, diese "Verfügung" kann ich hier zu hause aufbewahren? Wie das Testament? Das würd mich sehr interessieren. Ich bin allein erziehend, möchte ein paar Personen gerne ausschließen, wo die Kinder dann evtl hin sollten.
Ich hab schon sehr oft darüber nachgedacht... was wäre wenn.... und jedesmal denke ich mir, oh je, mir darf einfach nichts passieren.
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

zunächst mal: Wenn man eine solche Sorgerechtsverfügung aufsetzt, dann ist es ganz wichtig, dass man sich an gewisse Vorgaben hält. So muss die Verfügung handschriftlich verfasst sein, und von allen Sorgeberechtigten unterzeichnet sein.

Man kann diese Verfügung wie ein Testament und alle andere Verfügungen selbst aufbewahren. Allerdings sollen diese Papiere ja im Fall der Fälle, der hoffentlich nicht eintreten wird, auch gefunden werden können, und das schnell. Deshalb bietet es sich an, wenn man keinen Notar oder Rechtsanwalt einschalten will, oder kann, ins Zentrale Vorsorgeregister eintragen zu lassen - und zwar hier: www.zvr-online.de Das kostet eine einmalige Gebühr von ziwschen 13 und 15 Euro, stellt aber sicher, dass vor allem das zuständige Gericht schnell erfährt, dass Personen Verfügungen hinterlassen haben. Ein Muster mit Formulierungsvorschlägen findet Ihr, wenn Ihr nach sorgerechtsverfügung site:.verfuegungszentrale.org googelt. Der erste Treffer ist ein *.pdf, in dem sehr gut erklärt ist, was drin stehen muss.

Viele Grüße,

Ariel
 

hotdevil

*frisch verheiratet*
Oh Steffi die Diagnose tut mir sehr leid! Ich hoffe es klappt alles super mit der OP und der Therapie! Auf jedenfall sei stark und gebe niemals auf. Du weisst das du eine super Familie hast und das gibt Antrieb genug zu kämpfen! Alles alles Gute für Dich! :maldrueck
 

Galaxie

Namhaftes Mitglied
Danke Ariel, das werd ich mir mal in Ruhe anschauen!

Steffi, dir alles alles Gute für die OP und die weiteren Therapie :troest
 
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