Eilt! -  Widerspruch bei Kur

Nina 74

~ Und nu' ?~
Ich versuche gerade meinen Widerspruch gegen den Kurbescheid zu schreiben. Da ich sowas noch nie gemacht habe, weiß ich nicht so recht was ich alles schreiben kann/darf!? ?(
Hatte schon das Gespräch mit meinem Arzt, der hat mir gesagt ich soll eben schreiben, dass es ambulant keinen Sinn hat und ich den Abstand brauche. Aber was kann man noch schreiben bzw. wie darf man schreiben, dass nichts schief läuft. Hat jemand Erfahrung?
 

uschi

auf neuen Wegen
Hallo Nina

wir sind auch gerade in der Situation und müssen Widerspruch einlegen!

Ich sollte schreiben hier vor Ort die Medizinischen Sachen ausgeschöpft sind ! Viel mehr eigentlich nicht! Zudem soll ich seperat schreiben wie die jetztige Situation ist,daheim, mit den Kids, bei mir selbst usw


Ich drück Dir ganz fest die Daumen das Ihr die Kur durchbekommt! :druecker :druecker

Wo soll es denn hingehen,wenn ihr sie durchbekommt??
 

Nina 74

~ Und nu' ?~
Weiß noch gar nicht. Ich habe ja noch nie eine Kur für mich alleine gemacht, sonst immer mit Kindern.Deshalb weiß ich auch nicht ob die Rentenversicherung das vorschreibt oder anders?!
Das mit der Situation beschreiben wollte ich auch machen.
 

uschi

auf neuen Wegen
seit dem 1.4 sind neue Gesetze zum Thema Kur raus!

Du kannst Bestimmen wann und wo hin
es darf kein Med.Dienst mehr eingeschaltet werden
Kuren sind keine Luxusleistungen der KK mehr sondern Pflichtleistungen

Habt Ihr eine Diakonie oder Caritas in eurer Nähe, geh doch mal hin

1. wissen die besser Bescheid
und
2. können sie sie besser durchbekommen

:druecker :druecker
 

Nina 74

~ Und nu' ?~
Ich weiß nicht ob das geht. Da ich Angestellte bin, läuft das alles über die Rentenversicherung.
 

Raupe

Raubkatzenbändigerin
Diesen Widerspruch habe ich irgendwann mal irgendwo ind den Weiten des Netzes gefunden als ich mich schon seelischauf die Ablehnung vorbereitet hab:

Sehr geehrte Frau ...,

mit Bescheid vom ... haben Sie einen Antrag auf Durchfuehrung einer stationaeren Muetter- bzw. Mutter-Kind-Massnahme abgelehnt.

In der Begruendung heisst es: "…dass eine ausreichende medizinische Indikation nach den eingereichten Unterlagen nicht erkennbar ist, da Behandlungsmoeglichkeiten am Wohnort vorrangig sind.".

Dazu stelle ich Folgendes fest:

1. Der Gesetzgeber hat Massnahmen der stationaeren Vorsorge und Rehabilitation fuer Muet-ter in eigenstaendigen Leistungsparagraphen geregelt. Dies sollte die Sonderstellung dieser Vorsorge- und Rehabilitationsmassnahmen gegenueber anderen Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen herausstellen. Darueber hinaus hat der Gesetzgeber in § 23 SGB V festgelegt, dass fuer Versicherte dann Anspruch auf stationaere Leistung besteht, wenn ambulante aerztliche Behandlung und Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln nicht ausreichend sind. Der Vorbehalt "ambulant vor stationaer" gilt ausdrueck-lich fuer § 24 SGB V Medizinische Vorsorge fuer Muetter nicht. Dort lautet die Formulierung "Die Krankenkasse kann unter den in § 23 Abs. 1 genannten Voraussetzungen aus me-dizinischen Gruenden erforderliche Vorsorgeleistungen in einer Einrichtung des Muetter-genesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung erbringen; die Leistung kann in Form einer Mutter-Kind-Massnahme erbracht werden."

Der Gesetzgeber nimmt also ausdruecklich Bezug auf Abs. 1, der aerztliche Behandlung und Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln vorsieht. Auch den Vorbe-halt des Abs. 4, naemlich dass stationaere Leistungen erst dann angemessen sind, wenn Leistungen nach Abs. 1 nicht ausreichen, verzichtet die Systematik vollstaendig. Erst in Abs. 2 des § 24 wird wieder Bezug auf den § 23 genommen, diesmal um die Dauer der Leistungen sowie den Wiederholungsintervall anzugleichen.

Damit ist eindeutig, dass eine Ausschoepfung ambulanter Massnahmen am Wohnort nicht noetig ist, um eine Leistung gemaess § 24 SGB V in Anspruch nehmen zu koennen.
Analog gilt diese Argumentation auch fuer § 41 Medizinische Rehabilitation fuer Muetter, der ausdruecklich Bezug auf die Voraussetzungen des § 27 Satz 1 nimmt. Auch dort ist von einer Ausschoepfung ambulanter Behandlungsmassnahmen nicht die Rede.


2. Ambulante Massnahmen sind fuer mich (und fuer meine Kinder) auch nicht zumutbar. An meinem Wohnort gibt es keine geeigneten Moeglichkeiten, die notwendigen ambulanten Massnahmen kontinuierlich und erfolgsversprechend durchzufuehren. Jede am-bulante Anwendung erfordert einen Zeitaufwand von mindestens ... Stunden, um mit den oeffentlichen Verkehrsmitteln in die naechstgelegene Praxis zu fahren. Die Unter-bringung der Kinder in dieser Zeit ist nicht gewaehrleistet, da keine weitere geeignete Person in unserem Haushalt lebt. Aufgrund des entstehenden Zeitdrucks bliebe mir keine Moeglichkeit, die Massnahmen regelmaessig in Anspruch zunehmen.


Wie in meinem Antrag schon erwaehnt (Kopie anbei) sieht meine private Situation, neben meinem gesundheitlichen Zustand (siehe Attest und Selbstauskunftsbogen) wie folgt aus:

hier nun eure Situation

Schlafstoerungen und der absolute Erschoepfungszustand sind zunehmend gravierender und aufgrund dessen resultieren andere weitere Krankheitsbilder. Ich benoetige dringend eine Mutter-Kind-Kur, damit meine Erkrankungen heilen und diese sich verbessern sollen, da sonst infolge meiner Erschoepfung und Schwaechung eine Verschlimmerung eintreten kann.

Insofern ist der Ablehnungsgrund nicht stichhaltig.

Von daher bitte ich um eine persoenliche Vorstellung bei Ihrem medizinischen Dienst.

Ich lege hiermit Widerspruch gegen Ihren Bescheid ein.


Mit freundlichen Gruessen


Ich hoffe das ist ok wenn ich den jetzt einfach mal wieder gebe, weiss echt nicht mehr wo ich den gefunden habe :rolleyes:
Der Widerspruch stammt noch aus der Zeit vor dem 01.04 so dass du mal schauen musst in wie weit der so noch aktuell ist.

Die Beratungsstellen für Mu-Ki-Kuren in deiner Nähe findest du u.a. hier
 

Nina 74

~ Und nu' ?~
Das hört sich doch schon mal gut an. So ähnlich habe ich es auch geschrieben, nur nicht mit den ganzen § und Gesetzen (kenne ich mich nicht so aus ;D). Aber dann bin ja auf dem richtigen Weg.
Vielen Dank nochmal :maldrueck
 
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