Ich bin kein Anwalt, aber ich denke man kann es nicht an einem Stichtag festmachen, wann die Kinder entscheiden dürfen oder nicht.
Es gibt ein Anhörungsrecht für die Kinder und je älter sie sind, um so gewichtiger ist ihre Meinung. Kann aber natürlich auch nach hinten raus gehen.
Der einzige Weg, der mich einfällt ist, dass Du mit Deinem Anwalt ein Umgangsrecht
einklagst. Das steht Dir zu, vorallem wenn ich lese, wie lange ihr zusammen gelebt habt. Natürlich wieder unter Einschränkung, warum es zu einer Trennung kam, ob z. B. Gewalt im Spiel war.
Rechtlich ist es sicherlich nicht korrekt, dass die Mutter Dir Deine Tochter entzieht und es noch nicht einmal eine Adresse gibt. Müsste aber über das Einwohnermeldeamt herausbekommen zu sein, da es ja mittlerweile alles vernetzt ist. Sollte sie sich nicht neu angemledet haben, hat sie ein Problem. Es besteht eine Meldepflicht.
Zalhlst Du Unterhalt, denn da muss es ja auch ein Konto geben und eine Adresse wo die Bank die Unterlagen hinschickt.
Die Daten sind zwar geheim, aber wenn ein Gericht den Wohnort Deiner Tochter feststellen muss, damit es BK geben kann, vielleicht kann es da einen Gerichtsbeschluß dazu geben.
Sie wird doch Geld brauchen, sei es sie arbeitet, dann ist sie sozialversichert oder sie bekommt Sozialhilfe, auch dann muss es Daten über sie geben. So leicht kann man nicht untertauchen, vorallem wenn man ein Kind hat, außer sie hat das Land verlassen und alle Brücken hinter sich abgebrochen und das wünsche ich Dir nun nicht. Selbst dann kann sie ohne Meldung nicht irgendwo für einen längeren Zeitraum bleiben.
Es muss doch auch Freunde geben, hat sie denn mit niemanden mehr Kontakt?
Wenn ich meine Tochter suchen würde, würde ich alles in Bewegung setzen um sie zu finden. Sie geht doch zur Schule, auch wenn sie die Schule wechselt, werden die Schulakten nachgeschickt usw. ....
Natürlich immer mit Anwalt! Deshalb kann ich nicht verstehen, warum Du nicht klagen möchtest.
Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht, ihr wart also nicht verheiratet oder wurde es Dir entzogen? Wenn ja warum? Es ist ja auch möglich, das unverheiratet Paar sich das Sorgerecht teilen, das würde ich auch von einem Anwalt überprüfen lassen.
In Deutschland gilt, dass ein Kind ein Anrecht auf beide Elternteile hat, also kannst Du Deine Rechte einklagen.
Wenn Du das aber aus Gründen, die Du uns nicht sagst, nicht tun möchtest, dann musst Du warten bis Deine Tochter erwachsen ist und den Kontakt zu Dir sucht.