Eilt! -  Wie groß ist die Chance, dass...

verzweifelte

Neues Mitglied
... Frau eine Anzeige wegen Vergewaltigung vor Gericht zur Verurteilung bringen kann, obwohl keine Beweise vorhanden sind??? Bzw. es gibt keine Körperlichen Beweise, aber z.B. eine E-Mail, wo die Vergewaltigung zugegeben wurde!

Reicht so etwas aus um jemand zu "verknasten"?
 

Liliki

Mensch
Hallo,

Auch damit kenn ich mich nicht aus!


Aber glaubst Du, dass es für Euch alle und in erster Linie die beste Lösung wäre, wenn Dein Mann hinter Gitter käme?


Vielleicht wäre es besser, wenn Du all Deine Fragen gebündet in einem Thread stellst, weil es ja um eine Trennung und einen riesengroßen Konflikt geht?


Ihr befindet Euch mitten in der (wahrscheinlich) schlimmsten Krise Eures erwachsenen Lebens, indem Dein Mann auf der einen Seite etwa 9 Wochen lang eine Freundin hat und quasi dort lebt und auf der anderen Seite "erreichen" will, dass Ihr beide ein Paar und Ihr alle eine Familie bleibt.

Das schließt sich irgendwie aus und zum Durchsetzen dieses Zieles hat er Dich vergewaltigt - absolut ausgeschlossen dieses Verhalten und daher hat er ja auch seit Mi / Do ein striktes Verbot, sich Dir oder Deiner Wohnung zu nähern.

Ich kann gut verstehen, dass Du Angst hast, irssinnig wütend bist und willst, dass etwas passiert ... aber in diesem Kontext bin ich trotzdem unsicher, dass eine (angestrebte) Haftstrafe der richtige Weg und die Lösung der Probleme ist - Ihr bräuchtet bitte dringend Hilfe.

Wer betreut Dich momentan?

LG Lili
 

verzweifelte

Neues Mitglied
Hallo,

also ein zurück zu diesem Mann ist von meiner Seite ausgeschlossen!
Zudem hat er 8 Wochen Psychoterror mit mir gemacht auf unterem Niveau!
Auf der einen Seite: Ich lieb Dich noch und ich möchte noch eine Chance bei Dir und im gleichen Satz: ... aber ich kann mir die andere auch als Frau fürs leben vorstellen - Ich liebe sie und sie liebt mich usw.
Das war eine Tal um Talfahrt der Gefühle und ich lag nur auf Nase mit ab und an mal etwas lupfen!

Und ja, ich möchte, dass er für die hunderte Male, die er mich vergewaltigt hat eine gerechte Strafe erhält!

Das Thema mit er möchte mich/uns zurück ist seit Mittwoch erledigt!
Er wollte ja heute schon mit unserem Sohn und seiner Neuen eins auf Familie machen! Aber das hab ich nicht mitgemacht

Wie schon gesagt: Ein zurück zu ihm wird es nie wieder geben - Er ist total glücklich und verliebt und hat Schmetterlinge im Bauch und hat auch seine Mama usw. - Er hat seine Hilfe - Ich habe momentan auch relativ viel Hilfe, wenn auch noch nicht Professionell, aber ich habe 2 Ansprechpartner bekommen, die ich am Montag anrufen werde, da Freitag nachmittag niemand mehr erreichbar war!

Hoffte, das mein Noch-Mann die Anzeige und die Trennung getrennt sehen kann, aber leider macht er es nicht! Ich bin trotzdem noch an einer gütlichen Scheidung interessiert, da ich es für mich trenne - Die Vergewaltigungen sollen bestraft werden, aber Rest bitte ohne, dass Kinder das Dach über dem Kopf verlieren ;)

Aber das ist wohl ein Wunschtraum :(
 

mafa

Aktives Mitglied
..eine Verurteilung wegen Vergewaltigung ohne jeden Beweis kann ich mir schlecht vorstellen, besonders wenn diese in der Ehe stattgefunden haben...hier wären Zeugen wichtig. Warte ab, ob es zu einem Ermittlungsverfahren kommt...falls es eröffnet wird..ist der erste Schritt getan. Aber ohne jeden Beweis...unsicher...falls es dann trotzdem zu einer Verurteilung kommt...wird dieses sicher auf Bewährung geschehen.

Hier kann dir sicherlich ein Amwalt mit entsprechendem Themenschwerpunkt bessere Infos geben.

Für mich ist dieses Thema zu unbekannt.

..............................................................................

Was die Scheidung betrifft....das hast du das Heft in der Hand...hast du die Scheidung schon eingereicht? Biete ihm doch an, eine einverständige Scheidung...mit nur einem Anwalt....natürlich nur deinem Anwalt.

Manfred
 

verzweifelte

Neues Mitglied
scheidung wird heute noch eingereicht ;)

lt. meiner anwältin reicht das ganze drumherum zumindest schon einmal für eine härtefallscheidung - was ich sehr begrüßen würde ;) noch ein jahr sein namen tragen zu müssen finde ich ein unerträglchen gedanken...

dann heißen meine kinder zwar anderst als ich, aber auch egal
 

lalelu

Namhaftes Mitglied
Einen reinen Indizienprozess (und das ist bei dir der Fall) zu gewinnen, diese Chance ist sehr gering.!

Wie du sagst "verknassten" das wird kein Anwalt schaffen...
 

mafa

Aktives Mitglied
...sie verfolgt möglicherweise mehrere Ziele:

1. schnelle Scheidung - Härtefall / Erfolgsausichten, falls ein Ermittlungsverfahren läuft..vielleicht garnicht mal schlecht

2. Bestrafung - hier wird sie sicherlich realistisch sein..für den Knast reicht es ohne Beweise nicht, aber durch Glaubhaftmachung wäre eine Verurteilung ist vielleicht möglich, sicherlich Geldstrafe oder Bewährung.

( Wer im Knast sitzt, zahlt keinen Unterhalt...)

Es ist zu klären, ob der Fall durch die Polizei an die Staatsanwalt ging und dort ein Aktenzeichen vorliegt....

3. vielleicht auch Rache, was verständlich wäre. Wir sollten hier den Leidendruck der vielen Jahre nicht vergessen..der braucht ein Ventil. Eine Aufarbietung mit Hilfe von Psychologen wäre hier vielleicht sinnvoll.

Manfred
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Original von verzweifelte
dann heißen meine kinder zwar anderst als ich, aber auch egal

Allerdings, meine heißen seid ihrer gebirt anders als ich :)

Ich hab meinen Mädchennamen immer behalten und die Kinder heißen wie ihr Papa.

Das ist kein Prob mehr heute.

Härtefall finde ich gut, weil du kommst aus der Verbindung mit ihm.

LG,

Tina
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Original von mafa
( Wer im Knast sitzt, zahlt keinen Unterhalt...)

Toll, das Todschlagargument schlecht hin!

Und?!
Soll man deswegen Verbecher nicht ihrer gerechten Strafe zuführen?

Nicht wirklich, oder?

Weißt wenn du so denkst, dann darfst du auch nicht nach Strafe für aktive Umgansvereitelung schreien, auch die Menschen würden dann im Knast sitzen und ned zahlen können. Gell?

mafa, genau für die Härtefälle ist dann UVG etc pp da. Nun machmal bitte nicht noch mehr Angst als eh schon da ist.

Tina
 

mafa

Aktives Mitglied
Tina, noch ist nicht geklärt ob ein Verfahren eröffnet wurde…bei der Beweislage besteht oft das Risiko der Einstellung…wenn es nun zu einem Verfahren kommt, wo leider keine Beweise vorgelegt werden können… wird sicherlich eher eine Geldbusse oder eine Strafe, ausgesetzt zur Bewährung dabei rauskommen..und somit möglicherweise kein Knast. Vielleicht gelingt es der Gegenseite sogar, den Vorwurf der Vergewaltigung in der Ehe auf fortgesetzte sexuelle Nötigung zu reduzieren. Beim Urteil wird die Unterhaltspflicht sicherlich, wenn zugegeben nur eine Unterrolle, zumindest auch bei einer Berechnung der Geldbusse, spielen. Ich sehe die Sache vielleicht realistisch…

aber wie sagt man, vor Gericht und auf hoher See…

Ich habe nicht die Absicht, hier Angst zu verbreiten..aber auch nicht, falsche Hoffnungen zu nähren.

"Verbrecher" ohne Verurteilung aus Mangel an Beweisen gibt es viele...man darf sie dann nicht mal Verbrecher nennen. Hier besteht aber die Chance des "Glaubhaftmachens"....

Da warte ich mal ab…Vermutungen helfen hier nicht weiter und einschlägige Erfahrungen sind nicht vorhanden.


Manfred

Edit...zugegeben...hier ist je nach Gericht ein weites Spektrum möglich...

http://www.frauenberatungszentrum-koeln.de/Neue_Dateien/aktuell.html


….der wegen massiver Misshandlung und Vergewaltigung seiner Ehefrau vor Gericht stand. Demzufolge war er wegen gefährlicher Körperverletzung, Vergewaltigung in der Ehe und unterlassener Hilfeleistung angeklagt. Verurteilt wurde der Mann zu zwei Jahren auf Bewährung, außerdem muss er ein Anti-Aggressionstraining absolvieren.
Als Begründung für dieses auffallend milde Urteil wird der Richter im Artikel mit den Worten zitiert: Die Exfrau habe es versäumt, dem Angeklagten „rechtzeitig deutlichen Widerstand entgegen zu setzen“ ..... und hätte schon viel früher einen Schlussstrich ziehen müssen.

...

Bis zu einem Urteil von 4 Jahren und 6 Monaten...weil der Täter in einem Fall eine Pistole in der Hand hatte ( sicherlich nicht vor Zeugen - aber die Pistole wurde dann gefunden) und danach ein volles Geständniss abgelegt hat.
 

lalelu

Namhaftes Mitglied
Orginal mafa
Tina, noch ist nicht geklärt ob ein Verfahren eröffnet wurde…bei der Beweislage besteht oft das Risiko der Einstellung…wenn es nun zu einem Verfahren kommt, wo leider keine Beweise vorgelegt werden können… wird sicherlich eher eine Geldbusse oder eine Strafe, ausgesetzt zur Bewährung dabei rauskommen..und somit möglicherweise kein Knast.

Möglicherweise kein Knast?

Keine Beweise, keine vorherige Anzeige bei der Polizei, die Anzeige erfolgte erst als die Scheidung eingereicht wurde (hab ich das so richtig verstanden?) ich denke der Knast ist auszuschliessen!

Aber wir haben hier zuwenig Infos von der verzweifelten um detailierter darüber sprechen zu können!
 

mafa

Aktives Mitglied
..ganz so schlimm ist es nicht, die Reihenfolge war schon richtig so:

-Anzeige
-Gewaltschutzprogramm/ gerichtlich bestätigt !
-heute Scheidungsantrag


Aber sicherlich hat so etwas immer einen leichten Beigeschmack, wenn Ausage gegen Ausage.....es gibt leider ab und zu Fälle, wo im Rosenkrieg falsche Behauptungen aufgestellt wurden. Viel hängt jetzt von der Staatsanwaltschaft ab und eventuell auch von den Gutachtern.

Aber mit "Knast" rechne auch ich nicht wirklich, wenn weder handfeste Beweise und keinerlei Vorstrafen vorliegen. Außerdem hat er sicherlich hier einen Spitzenanwalt...

Manfred
 

mafa

Aktives Mitglied
Fehlt nur nochein Spitzenrichter..... :lhg mit dem der Staatsanwalt, der Verteidiger, der Beklagte und die Geschädigten ebenfalls voll zufrieden sind.

Soll aber sehr selten vorkommen...habe ich mir sagen lassen ;-)


Manfred
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Original von mafa
Aber mit "Knast" rechne auch ich nicht wirklich, wenn weder handfeste Beweise und keinerlei Vorstrafen vorliegen. Außerdem hat er sicherlich hier einen Spitzenanwalt...

Spitzenanwalt, was soll das sein *g*

Ich denke wir sind alles keine Juristen, zumal keine Strafrechtler. Ich habe keine Ahnung wie die Sache ausgehen kann, ich weiß nur das Vergewaltigung sehr häufig aus Mangel an Beweisen nicht verurteilt werden kann.

Man kann nur hoffen das es immer mehr Betroffene (Frauen wie Männer) schaffen über die Scham zu springen und direkt danach Anzeige erstatten und sich medizinisch bon jemanden untersuchen lassen der sich auch forensisch auskennt.....

Dafür kann aber das öffentliche Schreiben helfen, weil es Mitlesende aus dem schweigendem Erdulden herausbringen kann.

LG,

Tina
 

mafa

Aktives Mitglied
Ja, Tina hier wurde zu lange gewartet..und geschwiegen. Leider ist dieses kein Einzelfall. Der Gesetzgeber hat hier das Gewaltschutzgesetz geschaffen, der Staat finanziert Frauenhäuser und Selbsthilfegruppen mit, all dieses sollte von den betroffenen Frauen sofort genutzt werden, ob nun verheiratet oder nicht.

Wenn früh genug, d.H. eigentlich direkt nach dem ersten Vorfall dieser Art, noch an einer Lösung gearbeitet wird, kann auch mit Hilfe einer Paartherapie weiteres Unheil vermieden werden.

Was die Wertung betriff...es ist ein Unterschied ob diese auf rechtlicher oder moralischer Basis passiert.

Ich bin froh, mit dieser Thematik noch nie konfrontiert worden zu sein..

Manfred


Um deine Fragen zu beantworten, ein Anwalt der immer das Beste für seinen Mandanten rausholt..mit hoher Erfolgsquote..der Schrecken der Staatsanwälte....ohne Rücksicht auf andere.
 
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