Tina, noch ist nicht geklärt ob ein Verfahren eröffnet wurde…bei der Beweislage besteht oft das Risiko der Einstellung…wenn es nun zu einem Verfahren kommt, wo leider keine Beweise vorgelegt werden können… wird sicherlich eher eine Geldbusse oder eine Strafe, ausgesetzt zur Bewährung dabei rauskommen..und somit möglicherweise kein Knast. Vielleicht gelingt es der Gegenseite sogar, den Vorwurf der Vergewaltigung in der Ehe auf fortgesetzte sexuelle Nötigung zu reduzieren. Beim Urteil wird die Unterhaltspflicht sicherlich, wenn zugegeben nur eine Unterrolle, zumindest auch bei einer Berechnung der Geldbusse, spielen. Ich sehe die Sache vielleicht realistisch…
aber wie sagt man, vor Gericht und auf hoher See…
Ich habe nicht die Absicht, hier Angst zu verbreiten..aber auch nicht, falsche Hoffnungen zu nähren.
"Verbrecher" ohne Verurteilung aus Mangel an Beweisen gibt es viele...man darf sie dann nicht mal Verbrecher nennen. Hier besteht aber die Chance des "Glaubhaftmachens"....
Da warte ich mal ab…Vermutungen helfen hier nicht weiter und einschlägige Erfahrungen sind nicht vorhanden.
Manfred
Edit...zugegeben...hier ist je nach Gericht ein weites Spektrum möglich...
http://www.frauenberatungszentrum-koeln.de/Neue_Dateien/aktuell.html
….der wegen massiver Misshandlung und Vergewaltigung seiner Ehefrau vor Gericht stand. Demzufolge war er wegen gefährlicher Körperverletzung, Vergewaltigung in der Ehe und unterlassener Hilfeleistung angeklagt. Verurteilt wurde der Mann zu zwei Jahren auf Bewährung, außerdem muss er ein Anti-Aggressionstraining absolvieren.
Als Begründung für dieses auffallend milde Urteil wird der Richter im Artikel mit den Worten zitiert: Die Exfrau habe es versäumt, dem Angeklagten „rechtzeitig deutlichen Widerstand entgegen zu setzen“ ..... und hätte schon viel früher einen Schlussstrich ziehen müssen.
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Bis zu einem Urteil von 4 Jahren und 6 Monaten...weil der Täter in einem Fall eine Pistole in der Hand hatte ( sicherlich nicht vor Zeugen - aber die Pistole wurde dann gefunden) und danach ein volles Geständniss abgelegt hat.