Frage -  Wie ist das mit dem Kindsvater und Informationen

Birgit

EF-Team
Teammitglied
Hallo,

kann mir jemand sagen wie das ist, wenn ein kind bei der Mutter lebt und der Vater ein 14 tägiges besuchsrecht hat. Darf ich dem Kindsvater Informationen weiter geben wie Elterninfo, Einladungen zum Elternabend..... ohne die Mutter in Kenntnis zu setzen ????? bzw wo kann ich sowas nachlesen....
 
Hallo Birgit,
wenn eine gemeinsame elterliche Sorge besteht darfst du das ! ! ! !

Falls die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, musst du sie vorher fragen ! ! !

Sanny
 
ÖHM das weiß ich net also muss ich doch die Mutter fragen und wenn sie jetzt sagt sie will das net das er Infos bekommt kann ich dann sagen ätsch ihr habt beide das Sorgerecht da kannst du sagen was du willst......

och mann..... :ausheck
 
also bei uns ist das so, lebe ja mit meinem freund zusammen, vater meiner kinder ,wenn er im kindergarten was wissen möchte, dürfen die erzieherinnen ihm eigendlich nichts sagen ....., obwohl wir zusammenleben.... also frag lieber vorher nach ob beide das sorgerecht haben dann kann dir glaub ich nichts passieren..
 
Birgit, wie alt ist das Kind?
Denn alleiniges Sorgerecht gibt es seit Jahren nur noch auf Antrag und selbst dann nur in Härtefällen.
Gehe also davon aus, dass sie es beide haben und wenn du ihn informieren willst, dann mache das.
Ist doch der Vater, was soll der heckmeck also?

Wenn Eltern nicht verheiratet waren, dann sieht das anders aus. Hört sich hier aber anders an.
 
doch die waren verh. und sind geschieden sie ist wieder neu verheiratet und der Kindsvater wird von der Mutter wenig bis gar nicht informiert und er hat mich jetzt gefragt, da ich ja Klassenelternbeirätin bin , ob ich ihm nicht auch die Zettel zu schicken kann.
 
Dann haben sie garantiert das gemeinsame, zumal er das Kind ja auch abholt.
Schicks ihm zu, er hätte eigentlich das Kind auch mit anmelden müssen. Leider kümmern sich weder KiGas noch Schulen bisher darum....
 
Wenn das Kind 6 ist, haben die die gemeinsame Sorge.
Schick ihm alles zu und lass ihm die infos zukommen. Dir kann da keiner was ! ! !
 
Falls beide Elternteile das Sorgerecht haben, ist die Schule auf Anfrage verpflichtet, beide Elternteile zu informieren. So in der Praxis...ist selbst beim Elternvertreter bekannt.

Auch im Punkt auf Notfallnummer....sollte aber über das Büro des Direktors laufen...nicht nur über den Klassenlehrer.

Manfred
 
ich schicks ihm zu und wenn ihr mich die nächsten tage/ wochen nicht mehr seht hier - dann bin ich ............... :uebel oder :buegeln :rofl

nee im ernst danke für eure hilfe......... :maldrueck :sonne :maldrueck
 
Original von fsgn
also bei uns ist das so, lebe ja mit meinem freund zusammen, vater meiner kinder ,wenn er im kindergarten was wissen möchte, dürfen die erzieherinnen ihm eigendlich nichts sagen ....., obwohl wir zusammenleben.... quote]

Was habt Ihr denn da für eine komische Regelung und warum?
 
Original von Micha
Original von fsgn
also bei uns ist das so, lebe ja mit meinem freund zusammen, vater meiner kinder ,wenn er im kindergarten was wissen möchte, dürfen die erzieherinnen ihm eigendlich nichts sagen ....., obwohl wir zusammenleben.... quote]

Was habt Ihr denn da für eine komische Regelung und warum?



ich meinte die erzieherinnen dürften meinem freund nichts über unsere kinder sagen ( da ich alleinerziehend bin, die vom kiga haben aber logiescherweise mein ok, den es sind auch seine kinder...)
 
Hast Du im Kindergarten nicht angegeben, daß der Vater Deiner Kinder und Freund auch das Sorgerecht hat?
 
Zurück
Oben