Frage -  Wie ist das mit Kindesunterhalt im Urlaub??

Wolfgap

Neues Mitglied
Hallo,

ich zahle seit 2003 regelmäßigen Unterhalt für meinen 12-jährigen Sohn. Er ist auch regelmäßig bei mir und verbringt auch einen Teil seiner Ferien mit mir. Das Jugendamt hat die Beistandschaft und dreht ständig an der Höhe der Unterhaltszahlung. Da es immer noch einige Probleme mit der Mutter gibt - im Winter löchrige Schuhe, kaputte Klamotten - bin ich nicht mehr länger bereit, mir alles unwidersprochen gefallen zu lassen. Ich kauf ihm ja schon immer wieder Schuhe und Klamotten.

Nun eine Frage allgemeiner Art:
Das Kind ist in den Pfingstferien 1 Woche und im Sommer 2 Wochen beim Vater, das heisst dieser betreut und verköstigt ihn auch in dieser Zeit. Kann der Vater das mit dem Kindesunterhalt verrechnen?

Gruß aus Bayern
 

allyson

Aktives Mitglied
Original von Wolfgap
Nun eine Frage allgemeiner Art:
Das Kind ist in den Pfingstferien 1 Woche und im Sommer 2 Wochen beim Vater, das heisst dieser betreut und verköstigt ihn auch in dieser Zeit. Kann der Vater das mit dem Kindesunterhalt verrechnen?

Ganz allgemein: nein.
Unterhaltskürzungen können erst bei einer 50%/50% Betreuung vorgenommen werden. Selbst bei 49,9%/50,1% ist das noch nicht möglich.

Argumentiert wird damit, dass bestimmte Kosten auch während der Betreuungszeit des Barunterhaltspflichtigen bei dem Naturalunterhaltspflichtigen anfallen welche immer gezahlt werden müssen (Fixkosten).

Kleidung etc. sind auch von dem Kindesunterhalt zu zahlen.
Treten die oben genannten Missstände häufiger auf, dann könnte auch das JA darüber in Auskunft gestzt werden - wenn diese eh schon involviert sind.

Liebe Grüße,
allyson
 
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