Problem -  Wie kann ich eine eingetragene Partenerschaft auflösen?

Aysel

Neues Mitglied
Im Jahre 2004 haben ich und meine Freundin ofizielle Lebenspartnerschaft geschlossen. Nach einem Jahr gab es Krach und ich habe fast sofort das Land verlassen. Nun leben wir seit 3 Jahren getrennt, haben kein Kontakt zueinander. Jetzt möchte ich die Lebenspartnerschaft aufheben, leider weiss ich nicht was ich dafür machen muss (ausser dass jeder sagt dass es ein Haufen Geld kostet). Ich habe vergeblich im Internet kostenlose Beraterstunden beim Rechtsanwalt gesucht. Mein Problem ist:
a) dass ich mir eine Scheidung nicht leisten kann,
b) dass ich mich in einem anderen Land befinde (ausserhalb der EU), und
c) ich bin eine Ausländerin und weiss also nicht wieweit die bestehnden Gesetze sich auf mich ausbreiten.
Ich möchte nur so schnell wie möglich die Partnerschaft aufheben.
 

atropa

Lieb war gestern !!!
wie,Partnerschaft austragen lassen?? ?(
seid ihr verheiratet oder was ??

versteh das irgendwie nicht....... :weg
 
D

^Day^

Guest
Seit Januar 2005 sind die Voraussetzungen für die Aufhebung der Lebenspartnerschaft den Voraussetzungen für die Scheidung einer Ehe gleichgestellt worden. Die Lebenspartner müssen vor Einreichung des Aufhebungsantrags mindestens zwölf Monate voneinander getrennt gelebt haben. Vor 2005 war noch eine öffentlich beurkundete Erklärung beider Lebenspartner erforderlich, mit der sie erklärten, die Lebenspartnerschaft nicht fortsetzen zu wollen. Erst zwölf Monate nach dieser Erklärung konnte das Gericht die Lebenspartnerschaft aufheben.

mehr dazu hier:
Lebenspartnerschaftsgesetz

Wird also scheinbar genauso gehandhabt wie ein normale Scheidung
 

BMTinchen

Erschöpft und Müde
Eine LP ist einer Ehe gesetzliche gleichgestellt, das war ja auch der Grund, warum sie damals eingeführt worden ist.

Wenn du nach Deutschem Recht verheiratet (so nenne ich es jetzt mal) bist, dann ist es egal, ob du Ausländer bist, oder ob du dich nach einer Trennung in Deutschland aufhälst.

Du bist und bleibst nach Deutschem Recht verheiratet, solange keiner einen Antrag auf Scheidung oder Annulierung der Ehe stellt.


Für letzteres braucht es aber einen sehr triftigen Grund.

Wende dich doch mal an das Standesamt, wo die Verpartnerung durchgeführt worden ist, die können Dir im zweifel auch sagen, wie du zu verfahren hast.

Ich denke ohne "Scheidungsverfahren" kommst du da nicht raus. :bye:
 

Aysel

Neues Mitglied
Ich bedanke mich bei allen für ihre Antworten und Kommentare. Gestern habe ich im Internet so was wie eine "online-aufhebung der lebenspartnerschaften" gefunden. Hat jemand schon über so was gehört? Ich denke das wäre was für mich. Das schlimmste bei einer Scheidung ist das Papierkramm - und wenn ich das einfach per Internet erledige und nur zum Gerichtstermin einreise - ist das ne Superlösung für mich. Nur hoffentlich ist das nicht gesetzwidrig. Aysel
 
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