Moin aus Berumbur,
Ich bin der Ralf, 16Jahre verheiratet, 2 Töchter,Viola13, Maria 11.
Nachdem meine Frau und ich uns auseinander gelebt haben, hat meine Frau im April
mir gesagt, das sie sich trennen(gütlich, einvernehmlich) will.
Im Juni waren wir gemeinsam bei einem Anwalt zum Beratungsgespräch.
Wenn unser gemeinsamses Haus verkauft ist, werden die Schulden abgezogen und anschließend die Restsumme durch zwei geteilt.
Bezüglich des Trennungsjahres muß ich monatlich 1505€ an meine Frau bezahlen,819€ nur Unterhalt für meine Frau.
Jetzt zu meiner Frage, wielange muß ich für meine Frau bezahlen?
Der Anwalt sagte, das nach 16 Jahren Ehe der Anspruch drei Jahre beträgt, bzw er
wenn er als Anwalt für eine Partie tätig wird, er drei Jahre durchbekommen würde.
Im Internet finde ich aber nur Antworten für ein Trennungsjahr.
Gruß
Ralle
Ich bin der Ralf, 16Jahre verheiratet, 2 Töchter,Viola13, Maria 11.
Nachdem meine Frau und ich uns auseinander gelebt haben, hat meine Frau im April
mir gesagt, das sie sich trennen(gütlich, einvernehmlich) will.
Im Juni waren wir gemeinsam bei einem Anwalt zum Beratungsgespräch.
Wenn unser gemeinsamses Haus verkauft ist, werden die Schulden abgezogen und anschließend die Restsumme durch zwei geteilt.
Bezüglich des Trennungsjahres muß ich monatlich 1505€ an meine Frau bezahlen,819€ nur Unterhalt für meine Frau.
Jetzt zu meiner Frage, wielange muß ich für meine Frau bezahlen?
Der Anwalt sagte, das nach 16 Jahren Ehe der Anspruch drei Jahre beträgt, bzw er
wenn er als Anwalt für eine Partie tätig wird, er drei Jahre durchbekommen würde.
Im Internet finde ich aber nur Antworten für ein Trennungsjahr.
Gruß
Ralle