Frage -  Wie lange Unterhalt

C

claudi10

Guest
Hallo,

mein Mann hat einen Sohn aus 1. Ehe, der bald 18 Jahre wird.
Ich habe mal gehört, dass man mind. bis zum Ende der 1. Ausbildung Unterhalt zahlen muss?
Seine erste Ausbildung hat er leider "hingeschmissen" und ob er etwas neues anfängt wissen wir nicht.

Wie lange muss mein Mann denn Unterhalt für seinen Sohn zahlen, was ist, wenn er meint ein paar Jahre nichts tun zu müssen?

Danke schon mal im Voraus
 

Habifu

Aktives Mitglied
hallo claudi10:
ahnung habe ich nicht,
aber reicht vom gerechtigkeitssinn, würde ich mal sagen

wenn er die ausbildung mutwillig beendet hat, denke ich das er mit 18 keinen anspruch mehr hat.

allerdings wenn er kein einkommen hat, dann müssen ja doch wieder die eltern für den unterhalt aufkommen.

ne beratung evtl von Rechtsanwalt wäre da wohl angebracht, denke ich
 

tisiphone

Neues Mitglied
Hallo Claudi10,

ich habe leider so ziemlich die gleiche Situation, nur daß es sich um meinen leiblichen Sohn handelt. Er hat eine Ausbildung angefangen, aber der Betrieb ging in die Insolvenz und mein Sohn stand "auf der Straße".
Heute stehen wir aber leider da, daß Sohnemann noch immer keine neue Lehrstelle hat, sich inzwischen auch nicht mehr ausreichend um Arbeit (oder Lehrstelle) kümmert, weil man inzwischen gemerkt hat, daß das Geld (Hartz IV) ja auch so reinkommt.
Tatsache ist: Sohnemann (inzwischen 19 Jahre alt) bekommt seine Wohnung von seinem Vater bezahlt (quasi Unterhaltszahlung) weil behördlicherseits festgestellt wurde, daß der Vater schlicht zuviel Geld verdient. Ein Ende dieser Situation ist auch noch nicht abzusehen, weil der Junge keine Arbeit (noch nicht einmal auf 400 € Basis) hat und der Vater eben über ein zu hohes Einkommen verfügt.
Auf deinen Fall übertragen heißt das, es kommt auf die Höhe des Einkommens an ob dein Mann noch unterhaltspflichtig ist oder nicht.

Gruß Tisiphone
 
M

Mausis-Mama

Guest
Hallo Claudi,

wichtig wäre zu wissen, ob es einen Titel zum Kindesunterhalt gibt, und ob dieser befristet bis zum 18. Lebensjahr ist. Wenn er nicht befristet ist, kann aus diesem munter weiter gefändet werden, wenn er nicht bedient wird. Dein LG müßte also auf jeden Fall auf Abänderung klagen, denn wenn der junge Mann nix macht, ist auch nix mit Unterhalt.
Allerdings kann der Unterhaltsanspruch wieder aufleben, wenn er wieder zur Schule geht, oder eine Lehrstelle hat. Eigenes Einkommen des Kindes ist aber auf den Unterhalt anzurechnen, ebendso das volle Kindergeld. Ferner ist auch die Mutter unterhaltspflichtig ab dem 18. Lebensjahr.
 
Oben