Frage -  Wo welche Gelder beantragen Elternzeit Kindergeld arbeitslos

Mitch387

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

Folgende frage... Wir erwarten im Mai 2013 unser erstes Kind. Meine Freundin steht in einem befristeten Arbeitsverhältnis bis Ende Juni 2013 was leider nicht verlängert wird auf grund der schwangerschaft .unsere frage ist welche Gelder stehen uns zu in der zeit wo das Arbeitsverhältnis noch besteht also bis Ende juni2013 wer zahlt es in welcher Höhe und wo wird das beantragt. Wie sieht es aus nachdem das Arbeitsverhältnis endet? Bekommt sie dann Arbeitslosengeld 1 oder muttwrschaftsgeld oder was auch immer??? Wir sind für jede Antwort dankbar...

Lg Mitch
 

LinosMama

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Schau mal hier:
http://www.ihrarbeitsrecht.de/330/befristeter-arbeitsvertrag-und-schwangerschaft-alles-was-sie-wissen-muessen/

Ansonsten hilft Dir vielleicht noch die Broschüre Elterngeld- und Elternzeit. Die kannst Du hier herunterladen:

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationsliste,did=89272.html
 

TAM34

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Hallo,

eigentlich hat deine Freundin, zunächst einmal Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn das Kind im Mai kommt und der Vertrag im Juni ausläuft. Trotzdem muss sie drei Monate vor Vertragsende sich als Arbeit suchend melden. Nach dem Mutterschaftsgeld, kann deine Freundin also wenn das Kleine dann da ist Elterngeld beantragen, dieses wird dann von ihrem Einkommen brechnet, dies sind so ca. 68 %. Kann man aber auch online berechnen, wie hoch das Elterngeld ist. Und da habt ihr dann die Möglichkeit dies zu splitten. Das heißt, also für ein Ganzes Jahr die 68% oder auf zwei Jahre, dann wird dieser Betrag geteilt.

Dazu gibt es eben noch das Kindergeld. Hoffe konnte euch ein wenig helfen, alles Gute für euch!!!
 
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