Frage -  Zulässigkeit einer Vornamensänderung

namenlos007

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

hab mit meiner Freundin ein 3mon. jungen Sohn.
Weil der Test nochnicht fertig ist, steh ich nochnicht als Vater in der Geburtsurkunde.

Diese geburtsurkunde holte sich meine Freundin gestern alleine vom standesamt ab (ich hatte Schicht)
Dort im Büro informierte man sie darüber, dass sie noch schnell den Vornamen aussuchen kann, weil er ja nochnicht fest ist.

Das machte sie natürlich.
Bei der Geburt einigten wir uns auf ein Namen der uns beide gefällt & ich erklärte ihr, dass ich ihren Wunschname aus verschiedenen Gründen nicht ertragen kann.

Jetzt hat sie diesen Namen hinzugefügt-.-

Ich wurde mal mit 12 von soeinen Typ sexuell belästigt.
Das sagte ich meiner Freundin leider erst jetzt wo ich die Geburtsurkunde sah.


Sie ist einverstanden, den Namen wieder zu löschen, wenn ich denn die Kosten trage;)
Das Problem ist nur, dass ich ja nicht als Vater eingetragen bin & der Herr vom Standesamt sagen wird "Frau xxx, ihr Freund ist kein eingetragener Vater, von mir aus kann er auch vom Dach springen, ist irrelevant hierbei"

Lieg ich da richtig?
Was würde denn eine Vornamensumbennenung so CA. kosten?
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

Deine Chancen, den Vornamen ändern zu lassen, stehen ausgesprochen schlecht, denn das ist nur aus wichtigem Grund möglich. Zwar zählt zu den möglichen Gründen für eine Namensänderung, dass der Name psychische Probleme hervor ruft, weil er mit negativen Ereignissen in Verbindung gebracht wird, aber dies bezieht sich auf den Namensträger, und nicht dessen Umfeld. Bei den Eltern geht man eben davon aus, dass sie sich in irgendeiner Form abgesprochen haben, wenn sie noch zusammen sind. Sind sie das nicht, und der Vater nicht als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen, dann hat die Mutter das alleinige Namensgebungsrecht, dass ihr aber dann auch nur einmal zukommt - sie kann es sich danach nicht wieder anders überlegen.

Wenn Du es allerdings wirklich wissen willst, dann hast Du immer die Möglichkeit, Dich von einem Anwalt beraten zu lassen.

Viele Grüße,
 

namenlos007

Neues Mitglied
ABGESPROCHEN. das war das Problem. Bei der Geburt war alles geklärt & jetz sowas.
Ja RA wird wohl das beste sein,bin z.Zt. Arbeit suchend geworden, Könnte man hierfür ein Prozesskostenhilfeantrag stellen?
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

Du kannst zum Amtsgericht gehen, und einen Beratungsschein für einen Anwalt beantragen.

Ich befürchte allerdings, dass der Dir das Gleiche sagen wird, wie ich: Die Sache ist hoffnungslos. Du bist nicht als Vater eingetragen; das Recht der Namensgebung lag damit allein bei Deiner Freundin - Absprache hin oder her. Die einzige Möglichkeit, Einfluss auf den Namen des Kindes zu nehmen, wäre gewesen, die Vaterschaft von Anfang an anzuerkennen. Selbst wenn Du das jetzt tust, kannst Du keinen Einfluss auf den Namen Deines Sohnes mehr nehmen.

Wie gesagt: Du kannst Dich von einem Anwalt beraten lassen; dafür kannst Du, wenn Dein Einkommen zu niedrig ist, einen Beratungsschein beim Amtsgericht beantragen. Allerdings musst Du dann beim Anwalt noch zehn Euro bezahlen.
 

namenlos007

Neues Mitglied
Warum es mit der Vaterschaftsanerkennung stockt is ein anderes Thema, hätte ich aber gewusst, dass ich so gerollt werde^^ hätte ich glaube alllllles unterschrieben.

Werd zum RA gehen, nicht das ich später mir sag "hast nicht alles versucht"
die 11,90€ (inkl. MwSt!) sollte mir das schon wert sein.

Was mir nicht in Kopf will nämlich: Es ist nichtmal 7Tage her, da muss doch was gehen.
Das Kind ist in keinen Rechtswegen usw.
Was wäre denn, wenn die Mutter des Kindes z.B. an dem besagten Tag nicht zurechnungsfähig war oder irgendwer sie erpresst hat.

Jaja, ich hör ja schon auf xD
 
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