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Adoption - Auslandsadoption und Adoptionsrecht

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Eine Adoption bezeichnet die Annahme an Kindes statt oder Annahme als Kind. Durch eine Adoption entsteht ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis, das nicht zu verwechseln ist mit dem rechtlichen Status bei einem Pflegekind. Meist entsteht der Wunsch ein Kind zu adoptieren, bei Paaren mit einem unerfüllten Kinderwunsch oder auch bei Paaren, die eine neue Beziehung eingegangen sind und in denen der jetzige Partner das Kind des anderen Partners, das aus einer früheren Beziehung hervorgegangen ist, adoptieren möchte. Die Annahme an Kindes statt eines minderjährigen Kindes hat erhebliche rechtliche Auswirkungen. Bei einer Adoption erlöschen die rechtlichen Verbindungen des adoptierten Kindes zu seinen leiblichen Verwandten, wie Eltern, Geschwister, Großeltern und das adoptierte Kind wird zu einem gemeinsamen Kind der Adoptiveltern mit allen Rechten.

Verwandte Begriffe: Auslandsadoption, Adoption und Recht, Erwachsenenadoption und Adoptionsvermittlung.