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Kinderzuschlag: Antrag und Kinderzuschlag Rechner

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Kinderzuschlag

Der Kindergeldzuschlag in Deutschland wird unter bestimmten Voraussetzungen an Erziehungsberechtigte ausgezahlt. Kindergeldzuschlag ist für alle diejenigen gedacht, die zwar ihren Eigenbedarf durch ihr Einkommen bestreiten können, die aber nicht mehr über die finanziell ausreichenden Mittel verfügen, um von diesem Erwerbseinkommen auch den Bedarf ihrer Kinder zu decken. Deshalb haben Eltern mit einem geringen Einkommen in Deutschland den Anspruch auf Kindergeldzuschlag bis zu einer Höhe von 140 Euro im Monat. Wer den Anspruch auf Kindergeldzuschlag nutzen möchte, muss einen Antrag auf Kinderzuschlag bei der zuständigen Familienkasse stellen. Ob die Voraussetzungen im konkreten Fall für die Zahlung von Kinderzuschlag vorliegen, wird bei Antragstellung durch die zuständige Familienkasse nach Gesetzeslage entschieden. Bei allen Fragen rund um das Thema Kinderzuschlag ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig.

 

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