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| Die letzten Themen im Forum | |
| » *Freu* Maimamis 2012 - gestartet: 20.10.2011 11:25 | Antworten: 54, letzte: Heute, 15:32 |
| » Schwanger nach Fehlgeburt - gestartet: 30.12.2010 18:55 | Antworten: 1.117, letzte: Heute, 09:46 |
| » Herbst-Mamis 2009 - gestartet: 18.10.2009 11:56 | Antworten: 728, letzte: 11.05.2012 21:33 |
| » Suche nach Mädchen- und Jungennamen - gestartet: 31.07.2011 18:33 | Antworten: 10, letzte: 10.05.2012 17:52 |
| » Frage Wer hat Erfahrung: Vasektomie rückgängig gemacht - gestartet: 02.02.2004 12:53 | Antworten: 13, letzte: 09.05.2012 22:58 |
| Eltern-Forum | KinderzuschlagDer Kindergeldzuschlag in Deutschland wird unter bestimmten Voraussetzungen
an Erziehungsberechtigte ausgezahlt. Kindergeldzuschlag ist für
alle diejenigen gedacht, die zwar ihren Eigenbedarf durch ihr Einkommen
bestreiten können, die aber nicht mehr über die finanziell
ausreichenden Mittel verfügen, um von diesem Erwerbseinkommen
auch den Bedarf ihrer Kinder zu decken. Deshalb haben Eltern mit einem
geringen Einkommen in Deutschland den Anspruch auf Kindergeldzuschlag
bis zu einer Höhe von 140 Euro im Monat. Wer den Anspruch auf
Kindergeldzuschlag nutzen möchte, muss einen Antrag auf Kinderzuschlag
bei der zuständigen Familienkasse stellen. Ob die Voraussetzungen
im konkreten Fall für die Zahlung von Kinderzuschlag vorliegen,
wird bei Antragstellung durch die zuständige Familienkasse nach
Gesetzeslage entschieden. Bei allen Fragen rund um das Thema Kinderzuschlag
ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig.
Helfen Sie mit, den größten Baby- und Schwangerschaftsratgeber in Deutschland zu bauen! Haben Sie selbst Erfahrungen zum Thema Kinderzuschlag machen können? Dann schreiben Sie uns doch einen kurzen Erfahrungsbericht hierzu, den wir an dieser Stelle veröffentlichen. Andere LeserInnen werden sich freuen, Ihren Bericht lesen zu können. Wir vergüten jeden Bericht mit mindestens 300 Wörtern mit 5,-- €.
Erfahrungsbericht: "Der Antrag ist zwar sehr umfangreich und man muss wirklich alle Einkünfte und Ausgaben genau angeben und entsprechend Belegen. In unserem Fall, wir haben 2 Kinder (3,5 Jahre und 1,5 Jahre), hat es sich auf alle Fälle rentiert. Wir bekommen pro Monat 195 Euro. Und zwar seit dem wir kein Erziehungsgeld für unser 2. Kind bekommen. Dieses haben wir nur 12 Monate bzw. 14 Monate bekommen, da der "Papa" 2 Monate in Erziehungsurlaub ging. Für diese 2 Monate haben wir kein Kinderzuschlag bekommen, es wurde nämlich hier nicht das Mindeseinkommen für den Kinderzuschlag erreicht. Für diese 2 Monate haben wir nachträglich "Leistungen nach dem 2. SGB" bekommen. Vorraussetzung war, dass der Kinderzuschlag vor Beginn der Partnermonate gestellt wurde. " Zelger |
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