banner-elternforen-1

Mutterschaftsgeld - Antrag und Berechnung Mutterschaftsgeld

Die letzten Themen im Forum

Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld wird seitens der gesetzlichen Krankenkassen während der Mutterschutzfrist, die vor und nach der Geburt des Kindes gilt, gezahlt. Außerdem wird das Mutterschutzgeld für den Entbindungstag selbst gezahlt. Mutterschaftsgeld, welches die gesetzliche Krankenkasse zahlt, erhalten Mütter, die entweder pflichtversichert sind oder die bei der gesetzlichen Krankenkasse als freiwilliges Mitglied mit dem Anspruch auf Krankengeldzahlung versichert sind. Daneben müssen für den Bezug des Mutterschaftsgeldes weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Für Frauen, die sich im Mutterschutz befinden, zahlt die Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe von max. 13 Euro. Dieses Mutterschaftsgeld wird bis zur Höhe des Nettogehalts vom Arbeitgeber aufgestockt. Die Höhe dieser Zuzahlung und die Zahlung der Krankenkasse errechnen sich vom durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Gesetzlich versicherte Frauen beantragen das Mutterschaftsgeld bei ihrer Krankenkasse. Auch im Falle von Arbeitslosigkeit ist für die Beantragung des Mutterschaftsgeldes die Krankenkasse zuständig. Mütter, die bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind, können beim Bundesversicherungsamt ein einmaliges Mutterschaftsgeld in einer Höhe von bis zu 210 Euro beantragen.

 

Helfen Sie mit, den größten Baby- und Schwangerschaftsratgeber in Deutschland zu bauen! Haben Sie selbst Erfahrungen zum Thema Mutterschaftsgeld machen können? Dann schreiben Sie uns doch einen kurzen Erfahrungsbericht hierzu, den wir an dieser Stelle veröffentlichen. Andere LeserInnen werden sich freuen, Ihren Bericht lesen zu können. Wir vergüten jeden Bericht mit mindestens 300 Wörtern mit 5,– €.