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| Die letzten Themen im Forum | |
| » *Freu* Maimamis 2012 - gestartet: 20.10.2011 11:25 | Antworten: 54, letzte: Heute, 15:32 |
| » Schwanger nach Fehlgeburt - gestartet: 30.12.2010 18:55 | Antworten: 1.117, letzte: Heute, 09:46 |
| » Herbst-Mamis 2009 - gestartet: 18.10.2009 11:56 | Antworten: 728, letzte: 11.05.2012 21:33 |
| » Suche nach Mädchen- und Jungennamen - gestartet: 31.07.2011 18:33 | Antworten: 10, letzte: 10.05.2012 17:52 |
| » Frage Wer hat Erfahrung: Vasektomie rückgängig gemacht - gestartet: 02.02.2004 12:53 | Antworten: 13, letzte: 09.05.2012 22:58 |
| Eltern-Forum | Packungsbeilage und BeipackzettelAls Packungsbeilage wird ein Beipackzettel bezeichnet, der Medikamenten
beiliegt. Die offizielle Bezeichnung für Packungsbeilage lautet
Gebrauchsinformation. Diese sollte sorgfältig gelesen und verstanden
werden, bevor das Medikament eingenommen wird. Ein Beipackzettel dient
vor allem der Information. Er sollte also nicht verwirren, sondern
eine Hilfestellung bieten, damit der Verbraucher zu dem jeweiligen
Medikament ausreichend informiert wird. Die Packungsbeilage sollte
immer zusammen mit dem jeweiligen Arzneimittel aufbewahrt werden, um
bei Unklarheiten nochmals nachschauen zu können. Sind noch Fragen
offen, sollten diese Fragen mit dem behandelnden Arzt oder dem Apotheker
besprochen werden.
Helfen Sie mit, den größten Baby- und Schwangerschaftsratgeber in Deutschland zu bauen! Haben Sie selbst Erfahrungen zum Thema Packungsbeilage und Beipackzettel machen können? Dann schreiben Sie uns doch einen kurzen Erfahrungsbericht hierzu, den wir an dieser Stelle veröffentlichen. Andere LeserInnen werden sich freuen, Ihren Bericht lesen zu können. Wir vergüten jeden Bericht mit mindestens 300 Wörtern mit 5,-- €.
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