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| Die letzten Themen im Forum | |
| » Schwanger nach Fehlgeburt - gestartet: 30.12.2010 18:55 | Antworten: 927, letzte: Gestern, 18:26 |
| » HIbbelthread 2012 - gestartet: 10.01.2012 09:27 | Antworten: 48, letzte: Gestern, 09:06 |
| » Herbst-Mamis 2009 - gestartet: 18.10.2009 11:56 | Antworten: 726, letzte: 08.02.2012 23:37 |
| » Thema OVULATIONSTEST - gestartet: 24.01.2012 19:20 | Antworten: 16, letzte: 08.02.2012 14:03 |
| » Frage Babynahrung - gestartet: 05.02.2012 16:34 | Antworten: 3, letzte: 08.02.2012 10:14 |
| Eltern-Forum | Schwangerschaftskonflikt, SchwangerschaftskonfliktberatungWenn eine Frau ungewollt schwanger wird, befindet sie sich in einem Schwangerschaftskonflikt. Hilfe kann sie in ihrer Situation in der Schwangerschaftskonfliktberatung finden. Die Schwangerschaftskonfliktberatung hilft dabei, das Für und Wider einer Schwangerschaft abzuwägen. Zunächst bietet die Schwangerschaftskonfliktberatung der schwangeren Frau an, über die Sorgen zu sprechen. Zugleich informiert sie über Hilfsangebote und berät sie zu den Perspektiven mit einem Leben mit Kind. Eines wird die Schwangerschaftskonfliktberatung aber in der Regel nicht tun: der Schwangeren ihre Entscheidung abnehmen. Bei der Schwangerschaftskonfliktberatung geht es darum, die Frau zu unterstützen, nach der Beratung eine eigenverantwortliche Entscheidung zu treffen. In der Beratung werden die Rechtsansprüche von Mutter und Kind erklärt, finanzielle Hilfen aufgezeigt und praktische Hilfen angeboten. Sei es bei der Wohnungssuche oder der Suche nach einer Betreuungsmöglichkeit für das Baby. Zudem klärt die Schwangerschaftskonfliktberatung über die Voraussetzungen für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch auf. Für welche Option sich die Schwangere auch entscheidet – sei es das Austragen des Babys oder der Abbruch der Schwangerschaft – die Schwangerschaftskonfliktberatung bieten in jedem Fall eine Nachbetreuung an. Schwangere, die sich nicht in eine Schwangerschaftskonfliktberatung trauen, sollten wissen, dass die Gespräche bei der Konfliktberatung der Schweigepflicht unterliegen. Nach der Konfliktberatung wird eine Beratungsbescheinigung ausgestellt. Sollte sich die Frau für einen Abbruch der Schwangerschaft entscheiden, ist dieser Beratungsschein die Voraussetzung für einen zwar rechtswidrigen, aber straffreien Schwangerschaftsabbruch.
Helfen Sie mit, den größten Baby- und Schwangerschaftsratgeber in Deutschland zu bauen! Haben Sie selbst Erfahrungen zum Thema Schwangerschaftskonflikt machen können? Dann schreiben Sie uns doch einen kurzen Erfahrungsbericht hierzu, den wir an dieser Stelle veröffentlichen. Andere LeserInnen werden sich freuen, Ihren Bericht lesen zu können. Wir vergüten jeden Bericht mit mindestens 300 Wörtern mit 5,-- €.
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