Eilt! -  15 jährige hat Angst vor Vater will nicht nach Hause

BabyLeon09

Neues Mitglied
Hallo zusammen

brauche dringend Rat. Es geht um die Tochter meiner besten Freundin, sie ist 15 Jahre alt. Sie wohnt normal beim Vater, der das Sorgerecht und das Aufehaltsbestimmungsrecht hat. Nun ist es schon mehrfach dazu gekommen das sie geschlagen wurde, er hat sogar vor Gericht zugegeben das er sie mit dem Besen verprügeltet. Keiner macht was.

Zu ihrer Mama darf sie nicht vom Vater aus, gestern nun eskalierte das ganze erneut, das Mädel ist weggelaufen zu Ihrer Mama. Vater ruft die Polizei, die holen das Mädel nach Hause obwohl sie nicht will und Angst hat. Egal was dieser Typ macht er kommt mit allem durch und das Mädel ist fix und alle. Sie hat sich schon die Arme aufgeschnitten, laut Jugendamt nur pubertäres Verhalten.

An wem wenden wir uns damit der Maus endlich geholfen wird ?? JA keine Chance die stehe absolut auf der Seite des Vaters.

LG Conny
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
hat sich schon die Arme aufgeschnitten, laut Jugendamt nur pubertäres Verhalten. <-- da habe ich Zweifel.

Sorgerecht und das ABR beim Vater. Zu ihrer Mama darf sie nicht vom Vater aus;
<- Trotzdem gibt es meines Wissens nur 3-4 Gründe für ein völliges Verbot: Alkohol- und Drogenexzesse, Prostitution, häusliche Gewalt, schwere Krankheit - aber auch da ist es schon schwierig. Ansonsten verstösst das absolute Besuchsverbot gegen Menschenrechte und gegen eine Entscheidung der europäischen Gerichtshofs.

Ich denke, es geht nur noch mit Anwalt. Da müsste für die Mutter des Mädchens ein erfahrener Anwalt am Wohnort des Mädchens gefunden werden.

Als Laie ein bischen geforscht, und da heisst es z.B. wo:
Hat ein Ehemann seine Frau in der Vergangenheit körperlich verletzt und damit Auseinandersetzungen zwischen ihm und seiner Ehefrau provoziert, hat dies nicht unbedingt ein Kontaktverbot zur Folge. Ein gewaltschutzrechtliches Kontakt- bzw. Näherungsverbot setzt eine Wiederholungsgefahr voraus.

Sofern keine Wiederholungsgefahr zum jetzigen Zeitpunkt vorliegt, kann die Ehefrau auch kein Kontaktverbot durchsetzen. Dies gilt insbesondere dann, wenn als Motiv für die Auseinandersetzungen bzw. die Körperverletzungen der Vergangenheit auch die erfolgte Trennung der Eheleute vorgelegen haben konnte.


-> Ich schliesse daraus: Nur weil ein Ehemann (nachweislich) seine Frau während der Trennungsphase geschlagen hat, darf man dem Ehemann/Vater nicht automatisch unterstellen, daß er dies auch bei seinem Kind machen würde.

Schwierig. Pubertät ist wirklich eine schwierige Zeit. Wie geschrieben, es müsste eine Strafanzeige, am besten vom Anwalt formuliert, bei der Polizei gestellt werden. Aber da müssten dann schon sichtbare Körperverletzungen am Kind vorhanden sein? k.A.

Gruss
 

BabyLeon09

Neues Mitglied
Hallo

also esrt mal Danke für deine Antwort.

Muß einiges richtig formolieren. Die Tochter wurde vom Vater geschlagen mehrfach. Ist Aktenkundig. Er hatte meine beste Freundin damals vergewaltigt. Er war absolut gewaltfreudig. Mehrere Anzeigen wurden komischerweise immer wieder eingestellt.

Er stellt die Mama der Kinder als psychisch krank hin, Gutachten gibt es die das Gegenteil bewiesen, der gute Richter ( wird von allen in der Stadt gehasst) schenkt aber diesen Sachen keine Beachtung. Leider.

Mit Polizeihilfe haben sie es jetzt geschafft das bis Monatg 10 Uhr die Tochter bei der Mama bleiben darf. Aber was wird dann.... ?? Ich fahr am Montag mit der Tochter zum Familiengericht da sie selber mit dem Richter reden will.

Es ist unglaublich was da abgeht, selbst die anzeige wegen der Vergewaltigung wurde eingestellt. Laut Staatsanwalt hätte sie sich mehr wehren müßen. Das hat selbst den Polizisten umgehauen.

Lg Conny
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
laut Staatsanwalt hätte sie sich mehr wehren müssen.
Oh, dazu habe ich letztens eine Radiosendung mitbekommen, leider unvollständig. Ich weiss nur noch, daß gegen diese Praxis bereits einige Organisationen Sturm laufen. Ziel: Beim Bundesministerium der Justiz eine Änderung zu bewirken.
Daß sich das Ministerium noch nicht zu einer Gesetzänderung entschlossen hat, liegt daran, daß halt soundsoviele Missbrauchsfälle mit dem Missbrauch bekannt geworden sind. Man könne Folgen seitens des Gesetzgebers noch nicht abschätzen.

Ohne Anwalt, ohne Termin den Richter sprechen wollen - da wird euch das FamG bestimmt erstmal sagen (wollen), das geht so nicht..., euch wegschicken wollen, usw.
Ich finde aber diese Initiative gut und ihr sollt es zumindest nicht unversucht lassen. Mindestens einen Aktenvermerk oder sogar gar einen Gerichtsprüfungstermin bekommt ihr.
Sammelt halt irgendwie auftreibbare Beweise auf. Möglicherweise kannst du/könnt ihr einen Eilantrag stellen - und das Gericht akzeptiert, daß die Antragsbegründung später von eurem Anwalt nachgereicht wird.

Das Gesetz in NRW: Vergewaltigung
Anmerkung: Da gibt es aber noch eine Zwischenstufe: Wenn einer eine auf eine Art und Weise der Bedrohung die Vergewaltigung erzwingt, sodaß sie annehmen muss, sonst ermordet zu werden, dann ist das strafgesetzlich fast das gleiche wie tasächlicher Mord, also durchaus bis 10 Jahre Gefängnis oder sogar mehr.

Frage: Ist deine beste Freundin, die er vergewaltigt haben soll - auch die Mutter der jetzt 15-Jährigen?

Gruss
 

Leonie

Namhaftes Mitglied
Wendet euch ans Frauenhaus. Ich weiß nicht, wie es bei minderjährigen aussieht, aber dort können Frauen und Kinder aufgenommen werden. Dort werdet ihr auch Hilfe bekommen, die schauen i.d.R. nicht weg!
Oder der Kinderschutzbund.

Beim Richter kann man normalerweise nicht ohne Termin vorsprechen, aber ein Versuch ist es wert...

Habt ihr schon mal daran gedacht von dem Mädchen auch ein psychol. Gutachten erstellen zu lassen? So als Beweis, dass es sich nicht um pubertäres Verhalten handelt? Sondern um Tatsachen? Eine Therapie würde auch schon reichen. Aber das dauert, bis man da einen Termin bekommt.
 

babydoll

Aktives Mitglied
Das klingt alles aber nicht gut aber ich stelle mir die Frage wen esder Maus doch so schlecht geht warum macht sie den Mund nicht auf oder warum unternimmt die Mutter nichts dagege????Irgendwas kann da ja nicht stimmen...
 

BabyLeon09

Neues Mitglied
@ Gehard S.

Ja sie ist die Mutter. Wir werden natürlich alles versuchen.

@babydoll: Die Mutter kämpft seit 4 Jahren dafür das sie das Sorgerecht bekommt. Seit dem Tag der Scheidung. Es ist unglaublich was da abgeht. Wenn man es richtig mitbekommt denkt man es ist ein schlechter Film.

@ Leonie : Tochter war ja schon mehrfach in Behandlung gewesen weil sie mit unglaublichen 5 Jahren den ersten Suizid hinter sich hatte. Sie stand im Hochhaus im obersten Stock und wollte springen wegen ihrem Vater.

Es gibt soviele Gutachten.

LG Conny
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

Auf jeden Fall ist eine Anzeige bei der Polizei unumgänglich. Gleichzeitig sollte das Jugendamt eingeschaltet werden, wo ein Jugenlicher auch die "Inobhutnahme" beantragen kann - in diesem Fall würde dieser Jugendliche dann vom Jugendamt untergebracht (aber nicht notwendigerweise bei der Mutter), bis die Behörden sich ein Bild der Lage verschafft haben. Man kann sich auch an den Kinderschutzbund und / oder ein örtliches Frauenhaus wenden, denn dort kann man dem Kind oder Jugendlichen auf diesem Weg helfen.

Es ist übrigens ein weit verbreiteter Irrglaube, dass die Polizei einen Jugendlichen, der nicht zurück bei dem Elternteil bleiben will, der nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, einfach so von der Polizei mit Gewalt zurück bringen lassen darf: Nicht nur, dass die Polizei eine Wohnung nur dann ohne Gerichtsbeschluss betreten darf, wenn Gefahr im Verzug ist, was in solchen Fällen in der Regel nicht der Fall ist - sie benötigt auch einen Rückführungsbeschluss des Familiengerichts, dass dabei widerum einer 15jährigen Gehör geben muss. Ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der häuslichen Gewalt, dürfte ein solcher Beschluss schwer zu bekommen sein. Will heißen: Die Polizei darf die Jugendliche nur bitten, freiwillig mitzugehen, genauso wie die Polizei die Inhaber einer Wohnung nur darum bitten darf, diese betreten zu dürfen, so lange kein Gerichtsbeschluss vorliegt.

Ich warne allerdings dringendst davor, Vorwürfe zu erfinden. Dies ist eine schwere Straftat, die unter Umständen mit Gefängnis bestraft wird.

Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist verboten: Paragraph 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuches legt fest, dass Kinder ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung haben. Auch wenn der Gesetzgeber in diesem Paragraphen keine Strafre für den festgelegt hat (dafür gibt es das Strafgesetzbuch), der er es dennoch tut, kommt niemand, der mit Kindern und Jugendlichen zu tun hat, an der in diesem Gesetz festgelegten Regel vorbei: Nicht die Eltern, nicht die Gerichte, nicht die Jugendämter oder Schulen oder Kindergärten. Sie alle haben sicher zu stellen, dass gegen Kinder und Jugendliche keine Gewalt ausgeübt wird, und sie haben auch dagegen vor zu gehen, wenn es dennoch getan wird.

Das heißt aber auch, dass kein Richter, kein Jugendamt Vorwürfe oder gar Eingeständnisse der Gewaltanwendung einfach so wegwischen würde: Diese Menschen wissen um die Gesetzeslage, und sie sind an sie gebunden.


Viele Grüße,

Ariel
 

Leonie

Namhaftes Mitglied
Das hört sich ja immer grausamer an :heul2
Geht mir ihr zum Frauenhaus! Oder beantragt beim Jugendamt Unterbringung in einer betreuten Wohngruppe, und zwar SOFORT!!!
Hilf deiner Freundin, wenn sie sich das schon so lange ansehen muss, hat sie keine Kraft und keine Hoffnung mehr. Geh mit ihr, besteh darauf, dass ihr nicht aufgebt. Schon allein wegen dem Mädchen!
Nehmt die Unterlagen mit, alles was ihr finden könnt, dann müssen die euch anhören!
Ich werde euch ganz fest die Daumen drücken :druecker
 

mel

Neues Mitglied
Huhu
Hätte mal ne Frage!!
Warum hat der Vater nach der Scheidung das Sorgerecht bekommen?
Dann stimmt ja was mit der Mutter auch nicht,den normalerweise bekomm en die Mütter in 95% das Sorgerecht!!!

Komisch find ich das schon,

LG Mel
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

leider war auch mein Eindruck, dass mit der Mutter etwas nicht stimmt, denn nicht nur können eine ganze Reihe der beschriebenen Äußerungen und Ereignisse so nicht passiert sein, sondern es stellt sich auch die Frage, warum nicht bereits vor langer Zeit gegen die häusliche Gewalt vorgegangen worden ist.

Ich hoffe, dass Du, BabyLeon es schaffen wirst, das Mädchen an die Hand zu nehmen, und auf diesem Weg zu begleiten.
 

BabyLeon09

Neues Mitglied
Hallo

Danke erst mal für eure Antworten.

Also ich kann euch beruhigen mit der Mutter stimmt ansolut alles ich kenn sie seit 35 Jahren. Der Vater ist das Problem, warum er mit allem durch kommt wissen wir selber nicht. Anzeigen verlaufen sich im Wind, ich selber hab ihn schon angezeigt.

Das Sorgerrecht hat er bekommen weil er steif und fest behauptet hat die Mutter möchte ihre beiden Mädels nicht haben, was aber nicht stimmt. Dann wurden die Mädels gefragt wo sie sein möchten, aus Angst der Papa mag sie nicht mehr haben sie zugestimmt zum Papa zu gehen. Die große sagt selber , war der größte Fehler aber sie hatten so sehr Angst.

Ich hoffe wir können heute was erreichen fahr mit ihr um 8 Uhr los.

LG Conny
 

BabyLeon09

Neues Mitglied
Hallo
wollte kurz mitteilen , waren auf dem Familiegericht, Richter hat das Mädel angehört uns dann aber zum Jugendamt weiter geschickt.

Obwohl das Mädel e nicht wollte wurfde der Vater gerufen, 3 Stunden Streit auf dem Jugendamt.

Sie darf nicht zu ihren Mama obwohl sie gebettelt hat ohne ende weil der Vater es nicht will, letztendlich läßt der Vater das Mädchen jetzt zwangseinweisen. Tolles Jugendamt, die Tussi sitzt dabei und macht nichts.

Jetzt weiß ich es echt ganz genau, Jugendamt macht nichts, sind nur ein paar Häufchen Elend die ihr Geld mit nichts tun verdienen. Sagt die doch glatt zu der Maus, sie ist arbeitsintensiv, weil sie jetzt 3 Stunden ins Büro mußte.

Ich bin fassungslos, was muß hier in deutschland erst passieren das das Amt wirklich was macht.

LG Conny
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Oh je, eine traurige Geschichte! :maldrueck :troest
Mich
würde noch interessieren, welche Gründe der Vater angibt, warum die Tochter nicht zur Mama darf. Würde mich aber nicht wundern, wenn er gar keine Gründe in dem 3h-Gespräch auf dem JA dazu abgegeben hat. Denn wenn er das alleinige Sorgerecht hat, dann kann er das durchsetzten - ohne sich rechtfertigen zu müssen. Rechtfertigen müsste er sich nur vor Gericht - wenn es mal soweit käme.

Wenn ich mir das so zusammenzähle, dann soll die Mutter des Mädchens psychisch krank sein und es öfters mal mit der Wahrheit nicht so genau nehmen? - Sind das die Gründe des Vaters? Oder ist da noch was anderes?
Hat der Vater z.B. eine Neue und die Tochter will die nicht? Hat die Tochter neue Freunde, bei denen der Vater dagegen ist?

Es kann gut sein, daß der Vater mit seiner Tochter absichtlich nicht über Ex/Mutter spricht - jedenfalls nichts genaueres. Das hätte psychologische Gründe.

Wenn die Tochter die Vorwürfe/Gründe ihres Vaters kennt - was sagt die denn dazu? Ich meine, ist sie mit 15 in der Lage, die Ansicht des Vaters irgendwie zu verstehen, oder kennt sie ihre Mutter genau? Hmm, kann sein, daß die Tochter von ihrer Mutter nicht alles weiss.

Für alle Beteiligten, incl. BabyLeon09, tut es mir leid, daß ich mir kein Urteil bilden kann. Ich müsste dazu schon Kontakt zu dem Vater haben.
:maldrueck :troest

Wenn er wirklich mal zu unrecht wegen angeblicher Vergewaltigung angezeigt wurde - dann könnte ich verstehen, daß er zu sich sagt: "Die hat mir beinahe das ganze Leben zerstört. Die schadet mir nie nie mehr." Der Vater stellt dann sein eigenes Interesse über das Bedürfnis des Mädchens nach Kontakt zur Mutter.

Zwangseinweisung dürfte erstmal gar nicht so schlimm sein. Denn erstens ist das Mädchen dann weg vom Vater (was sie ja will); und zweitens wird dann doch mal mit dem Mädchen ein bischen genauer geredet. Auf dem JA war eine Streitsituation - ganz und gar nicht geeignet, um herauszufinden, was in einer jungen Frau vorgeht.
Ausserdem kommt sie da bald wieder raus - Kollege hitnak erklärt euch das.

Tip: Beim FamG Umgang beantragen; ersatzweise: begleiteter Umgang.

Ich weiss leider von einem ähnlichen, anderen Fall, da redet ein Vater nicht mal mehr mit seiner Ex, auch nicht am Telefon. Bei denen genau das gleiche, die 2 gemeinsamen Kinder wollen auch mal zu Mutter - der Vater lässt es aber nicht zu, weil er der Ansicht ist, daß die Mutter/Ex schädlich für die Kinder ist. Dort hat die Kindsmutter eine Diagnose - ist aber heute sogar einsichtig und veränderungswillig(hat sich auch verändert). Trotzdem, das alles zählt für den Vater nicht mehr, weil der sich inzwischen ein neues Leben aufgebaut hat. Wenn die Ex nur einen Piep sagt oder schreibt - dann bekommt sie sofort und gnadenlos Post von seinem Anwalt. Damit ist nicht zu spassen! wollen wir hoffen, daß es hier nicht so weit kommt!

Gerhard
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

ich frage mich, warum Ihr nicht bei der Polizei gewesen seid, und Anzeige erstattet habt, wenn der Vater wirklich das Mädchen verprügelt? Warum habt Ihr Euch nicht an ein Frauenhaus, den Kinderschutzbund, einen Anwalt gewandt?
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Original von hitnak
ich frage mich, warum Ihr nicht bei der Polizei gewesen seid, und Anzeige erstattet habt, wenn der Vater wirklich das Mädchen verprügelt? Warum habt Ihr Euch nicht an ein Frauenhaus, den Kinderschutzbund, einen Anwalt gewandt?

Danke, genau das sind auch meine Fragezeichen.

Wenn das JA wirklich so grottenschlecht arbeitet wie beschrieben, warum holt ihr nicht dringend an anderen Stelle Hilfe?

Nach § 42 SGB-VIII http://bundesrecht.juris.de/sgb_8/__42.html siehe auch hier http://de.wikipedia.org/wiki/Jugend...n_und_Jugendlichen_-_Eingriffe_ins_Sorgerecht muss das JA das Kind Inobhutnehmen wenn das Kind es will.

Ich würde da mal beim JA nachfragen, warum die das ablehnen. Das ganze schriftlich und im Zweifel auch an die Leitung des JA.

Aber du schreibst, das der Vater das Kind jetzt zwangseinweisen lässt. Was genau bedeutet das und mit welche Begründung/Diagnose würde ein Ki-Ju-Psychiatrie das Kind denn aufnehmen?

LG,
Tina
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
So wie ich das verstanden habe, kann irgendein, also jeder beliebige Arzt, jemanden einweisen. Es genügt, wenn ein Arzt der Überzeugung ist, da könnte "etwas" nicht stimmen.
Wenn es überhaupt eine Begründung gibt(ich glaube, die muss der einweisende Arzt auch gar nicht geben) - dann muss die der Eingewiesene oder deren Erziehungsberechtigte gar nicht erfahren. Die Begründung findet in der Psychiatrie statt - oder auch ergebnislos/keine Gründe. Nach 24h Psychiatrie muss ein Richter über den weiteren Verbleib entscheiden. Ich glaube, es ist geplant, diese erste Frist zu verändern.

Zum JA: jedes JA hat eine Rechtsabteilung.

Gruss :anbet
 

BabyLeon09

Neues Mitglied
Original von hitnak
Hallo,

ich frage mich, warum Ihr nicht bei der Polizei gewesen seid, und Anzeige erstattet habt, wenn der Vater wirklich das Mädchen verprügelt? Warum habt Ihr Euch nicht an ein Frauenhaus, den Kinderschutzbund, einen Anwalt gewandt?

Guten Morgen

es kam die Polizei, Anzeige wurde sowohl vom Mädel , als auch von der Mutter erstattet.

Die Sache wurde eingestellt obwohl er es zugab. Die gute Frau vom JA meinte nur dazu, das passiert schon mal ist ja nicht so schlimm. Mutter hatte einen Anwalt der sogar eine einstweilige Verfügung beantragt hatte.

Nur was es dann so das die Maus aus lauter Angst wieder nach Hause ging.

LG Conny
 

BabyLeon09

Neues Mitglied
Original von Gerhard S.
Oh je, eine traurige Geschichte! :maldrueck :troest
Mich
würde noch interessieren, welche Gründe der Vater angibt, warum die Tochter nicht zur Mama darf. Würde mich aber nicht wundern, wenn er gar keine Gründe in dem 3h-Gespräch auf dem JA dazu abgegeben hat. Denn wenn er das alleinige Sorgerecht hat, dann kann er das durchsetzten - ohne sich rechtfertigen zu müssen. Rechtfertigen müsste er sich nur vor Gericht - wenn es mal soweit käme.

Er gibt an die Mutter wäre psychisch krank. Nur weil sie panische Angst vor Ihm hat. Hat sie auch bestätigt bekommen per Attest, sie war nämlich genau wegen seinem Verhalten nach der Scheidung beim Psychologen

Wenn ich mir das so zusammenzähle, dann soll die Mutter des Mädchens psychisch krank sein und es öfters mal mit der Wahrheit nicht so genau nehmen? - Sind das die Gründe des Vaters? Oder ist da noch was anderes?
Hat der Vater z.B. eine Neue und die Tochter will die nicht? Hat die Tochter neue Freunde, bei denen der Vater dagegen ist?

Der Vater ist schon länger wieder mit einer zusammen. Tochter hat einen Freund, dagegen ist er bestimmt er ist gegen alles was sich auf das Mädchen zubewegt.

Es kann gut sein, daß der Vater mit seiner Tochter absichtlich nicht über Ex/Mutter spricht - jedenfalls nichts genaueres. Das hätte psychologische Gründe.

Wenn die Tochter die Vorwürfe/Gründe ihres Vaters kennt - was sagt die denn dazu? Ich meine, ist sie mit 15 in der Lage, die Ansicht des Vaters irgendwie zu verstehen, oder kennt sie ihre Mutter genau? Hmm, kann sein, daß die Tochter von ihrer Mutter nicht alles weiss.

Doch sie weiß alles von ihrer Mutter, Ihr Vater ist nur der Meinung hat er auch gestern wieder gesagt, er will nichts mehr mit ihr zu tub haben, er redetet nicht mit ihr, also haben die Kinder das auch zu machen.
Für alle Beteiligten, incl. BabyLeon09, tut es mir leid, daß ich mir kein Urteil bilden kann. Ich müsste dazu schon Kontakt zu dem Vater haben.
:maldrueck :troest

Wenn er wirklich mal zu unrecht wegen angeblicher Vergewaltigung angezeigt wurde - dann könnte ich verstehen, daß er zu sich sagt: "Die hat mir beinahe das ganze Leben zerstört. Die schadet mir nie nie mehr." Der Vater stellt dann sein eigenes Interesse über das Bedürfnis des Mädchens nach Kontakt zur Mutter.

Zwangseinweisung dürfte erstmal gar nicht so schlimm sein. Denn erstens ist das Mädchen dann weg vom Vater (was sie ja will); und zweitens wird dann doch mal mit dem Mädchen ein bischen genauer geredet. Auf dem JA war eine Streitsituation - ganz und gar nicht geeignet, um herauszufinden, was in einer jungen Frau vorgeht.
Ausserdem kommt sie da bald wieder raus - Kollege hitnak erklärt euch das.

Tip: Beim FamG Umgang beantragen; ersatzweise: begleiteter Umgang.

Ich weiss leider von einem ähnlichen, anderen Fall, da redet ein Vater nicht mal mehr mit seiner Ex, auch nicht am Telefon. Bei denen genau das gleiche, die 2 gemeinsamen Kinder wollen auch mal zu Mutter - der Vater lässt es aber nicht zu, weil er der Ansicht ist, daß die Mutter/Ex schädlich für die Kinder ist. Dort hat die Kindsmutter eine Diagnose - ist aber heute sogar einsichtig und veränderungswillig(hat sich auch verändert). Trotzdem, das alles zählt für den Vater nicht mehr, weil der sich inzwischen ein neues Leben aufgebaut hat. Wenn die Ex nur einen Piep sagt oder schreibt - dann bekommt sie sofort und gnadenlos Post von seinem Anwalt. Damit ist nicht zu spassen! wollen wir hoffen, daß es hier nicht so weit kommt!

Ja du könnst eben den Fall meiner Freundin beschrieben haben. Es ist leider hier genauso. Er teilt seinem Anwalt mit wer, wann usw. zu ihr kommt. Schläft meiner große Tochter mal bei ihr , wird auch das sofort dem Anwalt mitgeteilt. Usw. Egal was sie macht oder tut, er weiß komischerweise alles. Aber sie ist ja krank und nicht er. Unglaublich das es sowas echt gibt.

Gerhard
 

Manuela_28

Neues Mitglied
Hallo, am besten soll die Tochter mal zur Polizei gehen und eine Anzeige machen. Das kann ja nicht sein das das kind zu dem Vater gebracht wird obwohl sie angst vor ihm hat..........unglaublich........schlimm.....ich hoffe es wendet sich alles zum guten.
 

Manuela_28

Neues Mitglied
Original von BabyLeon09
Hallo

also esrt mal Danke für deine Antwort.

Muß einiges richtig formolieren. Die Tochter wurde vom Vater geschlagen mehrfach. Ist Aktenkundig. Er hatte meine beste Freundin damals vergewaltigt. Er war absolut gewaltfreudig. Mehrere Anzeigen wurden komischerweise immer wieder eingestellt.

Er stellt die Mama der Kinder als psychisch krank hin, Gutachten gibt es die das Gegenteil bewiesen, der gute Richter ( wird von allen in der Stadt gehasst) schenkt aber diesen Sachen keine Beachtung. Leider.

Mit Polizeihilfe haben sie es jetzt geschafft das bis Monatg 10 Uhr die Tochter bei der Mama bleiben darf. Aber was wird dann.... ?? Ich fahr am Montag mit der Tochter zum Familiengericht da sie selber mit dem Richter reden will.

Es ist unglaublich was da abgeht, selbst die anzeige wegen der Vergewaltigung wurde eingestellt. Laut Staatsanwalt hätte sie sich mehr wehren müßen. Das hat selbst den Polizisten umgehauen.

Lg Conny






Das kann doch nicht sein, was ist denn da los??? Sie soll ne Anzeige machen und wenn die nichts dagegen machen wollen, soll sie ne Dienstaufsichtsbescherde einreichen......
 

BabyLeon09

Neues Mitglied
Hallo

meine Freundin ist gerade beim Anwalt ich hoffe der kann jetzt noch was ausrichten.

Das Mädel möchte einfach nur zu Ihrer Mama, sie hängt den ganzen Tag an Ihr dran, meine Freundin hatte heute morgen schon ein schlechtes Gewissen zur Arbeit zu gehen, aber nur 4 stunden.

War vorhin eben da, die Maus ist fix und alle. Mal sehen was der Anwalt jetzt sagt. Sag euich wieder bescheid.

LG Conny
 
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