G
gelöschter User
Guest
@hitnak
ich habe das so verstanden, dass das Sorgerecht (mittlerweile?) beim Vater liegt, nachdem es wohl eine Zeitlang entweder unklar war, oder bei der Mutter lag und dann dem Vater zugesprochen wurde. Während dieser Schwebezeit hatten die Großeltern die Betreuung inne. Als es dann so weit war, dass die Rechtslage, zu wem das Kind denn gehöre, geklärt war (->zum Vater), geschah es
"dass mein Freund seinen Sohn über 14 Tage nicht gesehen hat,geschweige denn mit ihm reden konnte".
Daraus schließe ich, dass sich die Großeltern nicht damit abfinden konnten, dass er einfach daher kommt und ihnen den Enkel wegnimmt, an den sie sich schon so gewöhnt hatten. Also haben sie ihm das Kind schon einmal entzogen.
Daraufhin nahm er sich einen Anwalt. Es wurde sich vor Gericht dann darauf geeinigt, einen "sanften" Übergang zu vollziehen, bei dem das Kind 3x/Woche beim Sorgeberechtigten, aber bisher nicht als Bezugsperson geltenden Vater verbringt und den Rest der Zeit in der bisher gewohnten Umgebung.
Somit liegt, wenn alle Fakten stimmen, das Sorgerecht beim Vater, und er "bestimmt" auch, dass der Aufenthalt 4x/Woche bei den Großeltern zu sein hat - bzw. eben auch 3x/Woche bei ihm.
Der Vater muss das nicht machen. Er kann auch bestimmen, dass das Kind ab sofort 24/7 bei ihm ist, aber das hat er bisher nicht getan, aus Sorge um das Kindeswohl. Um das Kind eben nicht einfach aus der gewohnten Umgebung zu reißen.
Er gesteht sogar dem Kind ein "Mitbestimmungsrecht" bei der Wahl seines Aufenthaltsortes zu, wozu er ja gesetzlich auch nicht verpflichtet wäre. Und er will ihm die Tür dafür so weit offen halten, dass es auch eine echte Wahl ist, und nicht etwa eine "manipulierte" in der Art von "Willst du bei mir bleiben, oder zu Oma und Opa, die du seit Jahren kaum gesehen hast?"
Wenn die Großeltern nicht erreichbar sind und demnach der Aufenthaltsort des Kindes seit längerem unbekannt ist, würde ich auch nicht mehr zögern, die Polizei einzuschalten.
Ich sehe hier auch keine andere Möglichkeit einer "gütlichen" Einigung. Im Gegenteil: Ich glaube, die einzige Chance, dass die Großeltern noch zur Besinnung kommen, wäre es, wenn die Polizei bei ihnen auftaucht und ihnen klar macht, dass es sich bei ihrem Verhalten um eine Straftat handelt.
Das einzige, was sie auf legalem Wege machen dürfen, wäre der Versuch, sich mit ihm um das Sorgerecht zu streiten. Aber da dürften sie a) nach der "Entführungs"-Nummer und b) mit den beschriebenen Voraussetzungen - hohes Alter, Vater in gesicherten Verhältnissen, Lebensgefährtin ebenfalls mit Kind usw - verdammt schlechte Karten haben.
Und ja, ich stimme zu, sollte es, nachdem das ganze - hoffentlich!!! - zu einem glimpflichen Ende gekommen ist, bei dem der Vater seinen Sohn unversehrt in die Arme schließen kann, wieder zu einer Annäherung kommen, würde ich die auch nur noch unter Aufsicht stattfinden lassen.
ich habe das so verstanden, dass das Sorgerecht (mittlerweile?) beim Vater liegt, nachdem es wohl eine Zeitlang entweder unklar war, oder bei der Mutter lag und dann dem Vater zugesprochen wurde. Während dieser Schwebezeit hatten die Großeltern die Betreuung inne. Als es dann so weit war, dass die Rechtslage, zu wem das Kind denn gehöre, geklärt war (->zum Vater), geschah es
"dass mein Freund seinen Sohn über 14 Tage nicht gesehen hat,geschweige denn mit ihm reden konnte".
Daraus schließe ich, dass sich die Großeltern nicht damit abfinden konnten, dass er einfach daher kommt und ihnen den Enkel wegnimmt, an den sie sich schon so gewöhnt hatten. Also haben sie ihm das Kind schon einmal entzogen.
Daraufhin nahm er sich einen Anwalt. Es wurde sich vor Gericht dann darauf geeinigt, einen "sanften" Übergang zu vollziehen, bei dem das Kind 3x/Woche beim Sorgeberechtigten, aber bisher nicht als Bezugsperson geltenden Vater verbringt und den Rest der Zeit in der bisher gewohnten Umgebung.
Somit liegt, wenn alle Fakten stimmen, das Sorgerecht beim Vater, und er "bestimmt" auch, dass der Aufenthalt 4x/Woche bei den Großeltern zu sein hat - bzw. eben auch 3x/Woche bei ihm.
Der Vater muss das nicht machen. Er kann auch bestimmen, dass das Kind ab sofort 24/7 bei ihm ist, aber das hat er bisher nicht getan, aus Sorge um das Kindeswohl. Um das Kind eben nicht einfach aus der gewohnten Umgebung zu reißen.
Er gesteht sogar dem Kind ein "Mitbestimmungsrecht" bei der Wahl seines Aufenthaltsortes zu, wozu er ja gesetzlich auch nicht verpflichtet wäre. Und er will ihm die Tür dafür so weit offen halten, dass es auch eine echte Wahl ist, und nicht etwa eine "manipulierte" in der Art von "Willst du bei mir bleiben, oder zu Oma und Opa, die du seit Jahren kaum gesehen hast?"
Wenn die Großeltern nicht erreichbar sind und demnach der Aufenthaltsort des Kindes seit längerem unbekannt ist, würde ich auch nicht mehr zögern, die Polizei einzuschalten.
Ich sehe hier auch keine andere Möglichkeit einer "gütlichen" Einigung. Im Gegenteil: Ich glaube, die einzige Chance, dass die Großeltern noch zur Besinnung kommen, wäre es, wenn die Polizei bei ihnen auftaucht und ihnen klar macht, dass es sich bei ihrem Verhalten um eine Straftat handelt.
Das einzige, was sie auf legalem Wege machen dürfen, wäre der Versuch, sich mit ihm um das Sorgerecht zu streiten. Aber da dürften sie a) nach der "Entführungs"-Nummer und b) mit den beschriebenen Voraussetzungen - hohes Alter, Vater in gesicherten Verhältnissen, Lebensgefährtin ebenfalls mit Kind usw - verdammt schlechte Karten haben.
Und ja, ich stimme zu, sollte es, nachdem das ganze - hoffentlich!!! - zu einem glimpflichen Ende gekommen ist, bei dem der Vater seinen Sohn unversehrt in die Arme schließen kann, wieder zu einer Annäherung kommen, würde ich die auch nur noch unter Aufsicht stattfinden lassen.