Wir haben,bei unserer jetztigen Whg,auch ein Kautions-Darlehen "genommen".
Wir mußten die Unterlagen von der Whg,am besten Mietangebot oder Mietvetrag (Nur darf der noch nicht unterschrieben sein) vorlegen und dann wurde geprüft,ob das alles so "im Rahmen liegt" ( also,Größe,Preis) und als das ok war (unsere Grundmiete mußte um 7,50€ gesenkt werden,da wir sonst über dem Satz gewesen wären und dann hätten die es nicht übernommen,GsD hat der Vermieter das gemacht),konnten wir den Mietvertrag unterschreiben!
Habt Ihr den Mietvetrag schon unterschrieben? Falls ja, könnte es sein,daß das Amt die Kaution nicht übernimmt! Zumindestens hatten die das zu uns,vor knapp 3 Jahren,gesagt!
:bye:
june