SPIEGEL ONLINE - 06. März 2007, 16:29
URL: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,469659,00.html
KINDESWOHL UND VATERLEID
Die Macht der Mütter / Von Angela Gatterburg - Auszug -
Laut Gesetz haben Kinder ein Recht auf ihren Vater, auch nach der Trennung. Doch viele Gerichte haben Hemmungen, sich für eine faire Umgangsregelung einzusetzen. Es gilt: Mit der Mutter lege man sich lieber nicht an. Ein Fallbeispiel.
2004 endlich erhielt er unbetreutes Umgangsrecht - bis seine Ex-Frau erklärte, der Kontakt mit dem Vater tue den Kindern nicht gut, sie würden mit Hautausschlägen reagieren. Ein Kinderarzt könne das bestätigen. Der genannte Kinderarzt bestätigte nichts dergleichen, doch für Oliver K. wurde es von nun an zunehmend schwieriger, seine Kinder zu sehen - mal war die Mutter mit den Kindern verreist, mal "vergaß" sie die vereinbarten Termine, schließlich behauptete sie, die Kinder wollten ihren Vater nicht mehr sehen. Warum sie das tut?
Richter mit Hemmungen
Doch sowohl die Verfahrenspflegerin als auch eine Mitarbeiterin des Jugendamtes sowie der zuständige Richter am Oberlandesgericht hätten ihm immer wieder zu verstehen gegeben, die Mutter der Kinder werde für ihr Verhalten schon ihre Gründe haben. Und selbst wenn ihr Verhalten vollkommen ungerechtfertigt wäre - "gegen den Willen der Mutter kann man nichts machen", bekommt Oliver K. immer wieder zu hören. Er fühlt sich im Kampf um seine Kinder von der Justiz allein gelassen.
Und natürlich sind nicht nur sie die Leidtragenden: Für rund 150.000 Heranwachsende unter 18 Jahren beginnt mit der Scheidung häufig ein Drama, das sie ein Leben lang begleitet. Vor allem, wenn ihnen mit der Trennung ein Elternteil völlig verloren geht, und das ist bei jedem zweiten Scheidungskind der Fall.
Wettrennen gegen die Zeit
Der Prozess der Elternentfremdung, das belegen inzwischen verschiedene Studien, hat für die Kinder fatale Folgen. Ergebnis sind unter anderem Sprachstörungen, Leistungsverweigerung, Angst - und Zwangssymptome, massive Einbußen des Selbstwertgefühls und eine oft lebenslange Beziehungsunfähigkeit. Meist ist es - wie bei den Töchtern von Oliver K. - der Vater, der für die Kinder zum Fremden wird.
Die juristische Praxis ist meist schlicht: Die Frau verfügt, der Mann bezahlt, die Bedürfnisse der Kinder interessieren niemanden. Dabei gebe es durchaus Möglichkeiten, sagt Meyer-Spelbrink. So werden bereits in vielen deutschen Städten Scheidungen nach einem integrierten Modell vollzogen: Die Juristen beider Parteien nehmen "streitschürende Dinge" (Meyer-Spelbrink) so weit wie möglich raus aus dem Verfahren, die Eheleute werden von Sozialarbeitern, Psychologen und Gutachtern begleitet und beraten.
Gleichzeitig werden sie aber auch, was die Kinder und das gemeinsame Sorge- und Umgangsrecht angeht, verantwortlich in die Pflicht genommen. Alle Instanzen sind vernetzt und tauschen sich aus, die Ergebnisse sind ausgesprochen positiv, erklärt Meyer-Spelbrink und wünscht sich, dass diese Modelle deutschlandweit Schule machen. Auch juristischer Druck könnte helfen. Richter könnten ein ungerechtfertigtes Umgangsboykott der Mutter (oder des Vaters) mit einem Zwangsgeld oder sogar mit der Androhung von Haftstrafen ahnden. Doch während dieses Vorgehen in den USA und vielen europäischen Nachbarländern bereits gängige Praxis ist, bleibt in Deutschland der Widerstand gegen Anordnungen der Familiengerichte - trotz rechtlicher Möglichkeiten - meist unbeanstandet.
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Wie sieht es nun in der Praxis aus....?
URL: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,469659,00.html
KINDESWOHL UND VATERLEID
Die Macht der Mütter / Von Angela Gatterburg - Auszug -
Laut Gesetz haben Kinder ein Recht auf ihren Vater, auch nach der Trennung. Doch viele Gerichte haben Hemmungen, sich für eine faire Umgangsregelung einzusetzen. Es gilt: Mit der Mutter lege man sich lieber nicht an. Ein Fallbeispiel.
2004 endlich erhielt er unbetreutes Umgangsrecht - bis seine Ex-Frau erklärte, der Kontakt mit dem Vater tue den Kindern nicht gut, sie würden mit Hautausschlägen reagieren. Ein Kinderarzt könne das bestätigen. Der genannte Kinderarzt bestätigte nichts dergleichen, doch für Oliver K. wurde es von nun an zunehmend schwieriger, seine Kinder zu sehen - mal war die Mutter mit den Kindern verreist, mal "vergaß" sie die vereinbarten Termine, schließlich behauptete sie, die Kinder wollten ihren Vater nicht mehr sehen. Warum sie das tut?
Richter mit Hemmungen
Doch sowohl die Verfahrenspflegerin als auch eine Mitarbeiterin des Jugendamtes sowie der zuständige Richter am Oberlandesgericht hätten ihm immer wieder zu verstehen gegeben, die Mutter der Kinder werde für ihr Verhalten schon ihre Gründe haben. Und selbst wenn ihr Verhalten vollkommen ungerechtfertigt wäre - "gegen den Willen der Mutter kann man nichts machen", bekommt Oliver K. immer wieder zu hören. Er fühlt sich im Kampf um seine Kinder von der Justiz allein gelassen.
Und natürlich sind nicht nur sie die Leidtragenden: Für rund 150.000 Heranwachsende unter 18 Jahren beginnt mit der Scheidung häufig ein Drama, das sie ein Leben lang begleitet. Vor allem, wenn ihnen mit der Trennung ein Elternteil völlig verloren geht, und das ist bei jedem zweiten Scheidungskind der Fall.
Wettrennen gegen die Zeit
Der Prozess der Elternentfremdung, das belegen inzwischen verschiedene Studien, hat für die Kinder fatale Folgen. Ergebnis sind unter anderem Sprachstörungen, Leistungsverweigerung, Angst - und Zwangssymptome, massive Einbußen des Selbstwertgefühls und eine oft lebenslange Beziehungsunfähigkeit. Meist ist es - wie bei den Töchtern von Oliver K. - der Vater, der für die Kinder zum Fremden wird.
Die juristische Praxis ist meist schlicht: Die Frau verfügt, der Mann bezahlt, die Bedürfnisse der Kinder interessieren niemanden. Dabei gebe es durchaus Möglichkeiten, sagt Meyer-Spelbrink. So werden bereits in vielen deutschen Städten Scheidungen nach einem integrierten Modell vollzogen: Die Juristen beider Parteien nehmen "streitschürende Dinge" (Meyer-Spelbrink) so weit wie möglich raus aus dem Verfahren, die Eheleute werden von Sozialarbeitern, Psychologen und Gutachtern begleitet und beraten.
Gleichzeitig werden sie aber auch, was die Kinder und das gemeinsame Sorge- und Umgangsrecht angeht, verantwortlich in die Pflicht genommen. Alle Instanzen sind vernetzt und tauschen sich aus, die Ergebnisse sind ausgesprochen positiv, erklärt Meyer-Spelbrink und wünscht sich, dass diese Modelle deutschlandweit Schule machen. Auch juristischer Druck könnte helfen. Richter könnten ein ungerechtfertigtes Umgangsboykott der Mutter (oder des Vaters) mit einem Zwangsgeld oder sogar mit der Androhung von Haftstrafen ahnden. Doch während dieses Vorgehen in den USA und vielen europäischen Nachbarländern bereits gängige Praxis ist, bleibt in Deutschland der Widerstand gegen Anordnungen der Familiengerichte - trotz rechtlicher Möglichkeiten - meist unbeanstandet.
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Wie sieht es nun in der Praxis aus....?