KU ab dem 1. Juli 2007 neue Regel- und Freibeträge

mafa

Aktives Mitglied
Regelbeträge nach der Regelbetrag-Verordnung
Ab dem 1. Juli 2007 gelten folgende Regelbeträge:

Westdeutschland Ostdeutschland
1. Altersstufe
(bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres) West 202 € Ost 186 €

2. Altersstufe
(vom 7. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) West 245 € Ost 226 €

3. Altersstufe
(ab dem 13. Lebensjahr) West 288 € Ost 267 €

ACHTUNG:

Alle Unterhaltsverpfichteten mit dynamischen Titel müss ab 1.Juli weniger bezahlen !!!!


Allerdings nur 2 bis 4 € - aber immerhin...er wurde gesenkt!!! :banane:


Manfred


Edit: Selbstbehalt steigt auf 900€ Ost und West !! (sofern berufstätig)
 

mafa

Aktives Mitglied
RE: KU ab dem 1. Juli 2007 neue Regelbeträge

http://www.taz.de/dx/2007/06/13/a0091.1/text.ges,1

Weniger Geld für Trennungskinder
BERLIN epd Unterhaltsberechtigte Kinder erhalten ab Juli weniger Geld. Die neuen Regelsätze sinken zum 1. Juli um rund ein Prozent, sagte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums gestern. Der zahlungspflichtige Elternteil müsse in der Regel zwischen zwei und vier Euro pro Monat weniger überweisen. Damit sinke der Unterhalt für Kinder erstmals seit Einführung der Düsseldorfer Tabelle vor 45 Jahren, sagte ein Sprecherin des OLG Düsseldorf. Diese Orientierungstabelle, die vom OLG erstellt wird, wurde bisher gemeinsam mit der Berliner Tabelle für die neuen Länder alle zwei Jahre angepasst. Vor zwei Jahren war der Kindesunterhalt noch um 2,5 Prozent angehoben worden, 2003 sogar um 6 Prozent. Der neue Mindestunterhalt, den ein Elternteil künftig zahlen muss, liegt je nach Alter zwischen 202 und 288 Euro. Die Beträge richten sich nach der Einkommensentwicklung und spiegeln die trotz des Aufschwungs gesunkenen Reallöhne wider.
 

lilly7022

Ich wohne hier
Hast Du vielleicht eine Originalliste für mich? Wir würden nämlich mehr Geld kriegen. :banane: Die Liste nur für den Fall, daß der Papa nachfragt.
 

mellipop

***Jungsmami***
Huhu,

ich glaube Listen sind noch nicht raus.

Wir waren sogar eher informiert als unsere Anwaltsbekannter und der arbeitet im Familienrecht :-D tja internet die quelle :-D

liebe grüße
mellipop
 

Ziva

Aktives Mitglied
RE: KU ab dem 1. Juli 2007 neue Regelbeträge

Original von mafa
http://www.taz.de/dx/2007/06/13/a0091.1/text.ges,1

Weniger Geld für Trennungskinder
BERLIN epd Unterhaltsberechtigte Kinder erhalten ab Juli weniger Geld. Die neuen Regelsätze sinken zum 1. Juli um rund ein Prozent, sagte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums gestern. Der zahlungspflichtige Elternteil müsse in der Regel zwischen zwei und vier Euro pro Monat weniger überweisen. Damit sinke der Unterhalt für Kinder erstmals seit Einführung der Düsseldorfer Tabelle vor 45 Jahren, sagte ein Sprecherin des OLG Düsseldorf. Diese Orientierungstabelle, die vom OLG erstellt wird, wurde bisher gemeinsam mit der Berliner Tabelle für die neuen Länder alle zwei Jahre angepasst. Vor zwei Jahren war der Kindesunterhalt noch um 2,5 Prozent angehoben worden, 2003 sogar um 6 Prozent. Der neue Mindestunterhalt, den ein Elternteil künftig zahlen muss, liegt je nach Alter zwischen 202 und 288 Euro. Die Beträge richten sich nach der Einkommensentwicklung und spiegeln die trotz des Aufschwungs gesunkenen Reallöhne wider.

Also laut tabelle die melli rein gereicht hat müssen wir mehr zahlen aber dafür zahle ich ja gerne.....sinkt ja der ehegattenunterhalt :rofl
 

mellipop

***Jungsmami***
Huhu Zvia,

naja also in der berliner wird es ja immer 2/3 € weniger.

und ich glaub der Selbstbehalt ist auch auf 900 € gestiegen, wenn ich es richitg gelesen hab.

mellipop
 

Ziva

Aktives Mitglied
Huhu Melli...lass mal ich zahle doch gerne für die Kinder :-D das stört mich überhaupt nicht (besser gesagt ist ja nhur ein kind....das 2te ist ja mein sohnemann der auch anspruch hat) is echt besser als die ex fett zu füttern...ich grübel nur gerade.....weil für meinen erst geborenen bekomm ich auch unterhalt....nur wird mein ex es bestimmt net prüfen lassen wollen was er zahlen müßte..(er zahlt nur 150,-€ monatlich) also net nach der D-Tabelle....war damals noch blöd und hab das so geregelt...
 

Ziva

Aktives Mitglied
Das können wir auch so wenn der richter die fahrkosten akzeptiert...dann müssen wir nämlcih keine 400,-€ unterhalt mehr zahlen....(aber zeig du mir dann wie du für 400,-€ eis futtern kannst :-D )
 

mafa

Aktives Mitglied
:geb4 mellipop warst die schnellste :anbet

Ziva, nein es ist weniger, wenn auch nur so 2-3€.

Der Selbstbehalt steigt jetzt von 890€ auf 900€

Was nun fehlt...die Unterhaltsrechtsreform!


Manfred
 

Ziva

Aktives Mitglied
Original von mafa
:geb4 mellipop warst die schnellste :anbet

Ziva, nein es ist weniger, wenn auch nur so 2-3€.

Der Selbstbehalt steigt jetzt von 890€ auf 900€

Was nun fehlt...die Unterhaltsrechtsreform!


Manfred



Super und wer sagt uns dann jetzt was wir zahlen müssen? Wir das der richter nächste woche mitmachen? (weil laut der tabelle....zahlen wir 245,-€ minus 44,-€ und somit würde der unterhalt eigentlich steigen...)
 

Ziva

Aktives Mitglied
Original von mafa
Ziva...schau mal genau hin - 245€ und k e i n e Kindergeldanrechnung !!!
...wie jetzte???? mal ganz langsam bin bissel wirr....wir müssen derzeit 199,-€ zahlen....aber da ist das berreinigte kindergeld dabei.....wat müssen wir den nu zahlen??? :hae?
 

mafa

Aktives Mitglied
..also ist das Kind noch unter 6 Jahre...dann wird das kindergeld wieder teilweise angerechnet...

245€ - 49 = 196€

Ich dachte, das Kind waäre älter als 5... :hae?

Manfred
 

mafa

Aktives Mitglied
Weniger Geld für Trennungskinder

http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6969216_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html



Ab dem 1.Juli werden die Unterhaltszahlungen für Kinder um knapp ein Prozent sinken. Das geht aus der neuen so genannten Düsseldorfer Tabelle hervor, die das Oberlandesgericht Düsseldorf vorgelegt hat. Ursache für die sinkenden Zahlungen ist der Rückgang der Nettolöhne, auf deren Grundlage die Sätze berechnet werden, sagte der Vorsitzende des Siebten Familiensenats, Jürgen Soyka. Das Gericht habe bei der Festlegung keine Wahl gehabt, das die Koppelung gesetzlich vorgeschrieben sei. Bei der letzten Anpassung 2005 waren die Sätze 2005 um 2,5 Prozent angehoben worden.
Das erstmals 1962 erstellte Zahlenwerk wird alle zwei Jahre von den Familiensenaten aller Oberlandesgerichte überarbeitet und dient bundesweit als Richtschnur zur Festlegung der Unterhaltssätze für Trennungskinder.
….
Weitere Kürzungen stehen bevor
Der Neuregelung dürfte allerdings nur eine begrenzte Lebensdauer von vielleicht nur einigen Monaten haben. Mit der anstehenden Unterhaltsreform werde auch eine grundlegende Überarbeitung der seit Jahrzehnten von den Gerichten verwendeten "Düsseldorfer Tabelle" verbunden sein, betonte Richter Soyka. Dann müssen unterhaltsberechtigte Kinder nach Angaben des Richters mit weiteren Einschnitten von teilweise mehr als zehn Prozent rechnen, da sich die neu Tabelle voraussichtlich am steuerlichen Existenzminimum
 
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