Regelbeträge nach der Regelbetrag-Verordnung
Ab dem 1. Juli 2007 gelten folgende Regelbeträge:
Westdeutschland Ostdeutschland
1. Altersstufe
(bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres) West 202 € Ost 186 €
2. Altersstufe
(vom 7. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) West 245 € Ost 226 €
3. Altersstufe
(ab dem 13. Lebensjahr) West 288 € Ost 267 €
ACHTUNG:
Alle Unterhaltsverpfichteten mit dynamischen Titel müss ab 1.Juli weniger bezahlen !!!!
Allerdings nur 2 bis 4 € - aber immerhin...er wurde gesenkt!!! :banane:
Manfred
Edit: Selbstbehalt steigt auf 900€ Ost und West !! (sofern berufstätig)
Ab dem 1. Juli 2007 gelten folgende Regelbeträge:
Westdeutschland Ostdeutschland
1. Altersstufe
(bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres) West 202 € Ost 186 €
2. Altersstufe
(vom 7. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) West 245 € Ost 226 €
3. Altersstufe
(ab dem 13. Lebensjahr) West 288 € Ost 267 €
ACHTUNG:
Alle Unterhaltsverpfichteten mit dynamischen Titel müss ab 1.Juli weniger bezahlen !!!!
Allerdings nur 2 bis 4 € - aber immerhin...er wurde gesenkt!!! :banane:
Manfred
Edit: Selbstbehalt steigt auf 900€ Ost und West !! (sofern berufstätig)