Wichtig -  Neue Unterhaltsreform / 2 Familien

Ziva

Aktives Mitglied
Hallo, also mir wurde von Mafa empfohlen das ganze mal hier rein zu setzen und ich werde alles erzählen, vielleicht kann mir einer von euch das alles genau erklären. Wie es schon oben im Thema steht geht es mir hier um klärung der 2 Familien bei der neuen unterhaltsreform. Also nun erstmal die geschichte.....Mein Mann war mit seiner Ex-Frau 4 Monate verheiratet...(weiß dazu muß man ansich nix mehr sagen) die ehe wurde 2004 geschieden, das problem in der ehe kam die gemeinsame tochter zur welt...die kleine ist jetzt im sommer 5 jahre alt....logisch das mein mann dafür unterhalt zahlen muß....also für kind und für die ex-ehefrau...dazu muß ich sagen mein mann ist bei der Marine und BS, das heißt er hat ein gutes gehalt und madame reibt sich ordentlich die hände logisch bekommt ja ordentlich knete.....



Im Sommer vorigen Jahres kam unser gemeinsamer sohn auf die welt...er wurde bei der unterhaltsberechnung berücksichtigt...nur ich hatte die arschkarte....hab nichts bekommen, da ich ja nur die lebenspartnerin war (dem entsprechend laut gericht abfall...suuuupppppaaaaaa) na ja....wir haben dann geheiratet....warum auch nicht...ich liebe ihn, er mich und wir haben vor alt mit einander zu werden....nun sitze ich hier am pc tipp für euch den text und habe unter dem herzen ein baby im 4 monat.....wir freuen uns total und hoffen so blöd es klingen mag das sich mit diesem kind auch mal endlich was zu unseren gunsten wendet, da wir bis jetzt echt immer gerade so über die runden kamen. Nun meine Fragen....



Das Kind kommt ja nun in einer Ehe auf die Welt, was ist nun mit mir...werde ich nun beim Unterhalt auch berücksichtigt? Wie sieht es aus wenn die neue reform greift? derzeit verdient mein mann 2000,-€ netto und die kinder bekommen 199,-€ jeweils gezahlt die ex jetzt nur noch 389,-€ (madame hat mal 694,-€ bekommen und trotzdem noch 600,-€ hartz4+kindesunterhalt+kindergeld....Vielleicht kann mir von euch einer diese Frage beantworten? Wäre echt klasse. Wie gesagt, das kind kommt nun in einer ehe auf die welt...nicht wie unser erstes in einer eheähnlichen gemeinschaft





Liebe Grüße

Ziva
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
huhu,

genau kenn ich mich da zwar nicht aus, ABER einer freundin gings ähnlich - aber nur ähnlich. sie hatte mit einem verheirateten kerl eine beziehung (das übliche bla-bla - ehe kaputt etc) und bekam im mai 2005 ein kind von ihm. beziehung war aber schon in der ss beendet. die ehefrau bekam im oktober 2005 ein kind von dem mann.
der unterhalt wurde da so gehandhabt: zuerst muss der KU gezahlt werden - für beide kinder gleichberechtigt! wenn dann noch was überbleibt würde das zwischen beiden frauen aufgeteilt obwohl die eine die ehefrau ist(mittlerweile war) und die andere 'nur' eine affäre/beziehung was auch immer...

an deiner stelle würde ich zum anwalt gehen und da nachfragen bzw. ne beratung in anspruch nehmen.

denn in welche regelung ihr fallt weiß ich nicht.
mein mann war auch schon vor unserer beziehung verheiratet und auch da gabs ein kind. damals hieß es noch, dass ich die a-karte hab, weil ich die zweite frau bin und somit mein unterhaltsanspruch ganz hinten steht. aber ich meine, dass es da eine änderung gab, was alle frauen auf eine stufe stellt - also nix mehr mit erste frau hat die goldene karte und der rest kann gucken wo er bleibt...

da würd ich echt mal nachfragen.. in jedem fall steht euch nach der geburt (aber ich glaub vorher auch schon wegen mehrbedarf - weiß ich aber nicht so genau kommt drauf an wie weit 'oben' du auf der liste stehst) mehr geld zu wegen dem kind.


wie gesagt: geh zum anwalt und lass dich da beraten.

viel glück :druecker
 

mellipop

***Jungsmami***
Huhu,

also ich glaube die regelung

dass es da eine änderung gab, was alle frauen auf eine stufe stellt

ist nicht durch.

meine erinnerung ist....1. rang die kinder, wenn dann noch was ist die ex-Ehefrau und dann erst die "Zweite".

Aber lass dich einfach mal beraten...ich glaube bei caritas oder diakonie bekommst du sowas auch umsonst als beratung.

liebe grüße
mellipop
 

Ziva

Aktives Mitglied
das ist es ja da wir verheiratet sind und ich ja auch von etwas leben muß, der staat hilft uns nicht und erziehungsgeld bekomm ich für den kurzen auch so gut wie nichts aber fleißig unterhalt dürfen wir zahlen, das verstehe ich nicht.....die dame hat über 1500,-e im monat zum leben...und kommt damit super klar...und wir können schauen wo wir bleiben....bloß weil mein mann einmal in den misthaufen gegrifen hat, dafür kann man doch nicht sein lebenlang bestraft werden.
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
alternative: unterhalt neu berechnen lassen - das steht ihm sowieso alle 2 jahre zu - allerdings könnte der schuss auch nach hinten losgehn wenn er mittlerweile mehr verdient als bei der ursprünglichen berechnung.

wie gesagt: die besten infos wirst du bei nem anwalt kriegen, weils schon sehr speziell ist


denn eigentlich könnte die frau ja wieder arbeiten gehn... aber ich weiß nicht in wie weit sie in die regelung fällt... ich dachte da gabs ne änderung (oder soll die auch erst noch kommen), dass frauen nur die ersten 3 jahre noch voll daheim bleiben dürfen und dann wenigstens teilzeit arbeiten müssen/sollen...
 

mellipop

***Jungsmami***
Huhu...


nee auch diese Änderung ist nicht durch...also an sich gilt immer noch folgendes :

Ab welchem Alter des Kindes wieder eine Berufstätigkeit verlangt werden kann, lässt sich nicht generell sagen, auch hier kommt es - wie immer im Unterhaltsrecht - auf die Umstände des Einzelfalls an. Ganz grob kann man sagen, dass etwa ab der Einschulung des jüngsten Kindes eine Teilzeitbeschäftigung zumutbar ist. Etwa ab dem 12. bis 14. Lebensjahr kann je nach Entwicklungstand des Kindes eine Vollzeitbeschäftigung des betreuenden Elternteils erwartet werden.

gruß
mellipop
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
mal ne andere frage: bleibt überhaupt noch was übrig für den unterhalt der ex-frau nach der geburt eures zweiten kindes??? das wären ja - wenn ich jetzt 'Nur' ie 199€ KU fürs 'neue' kind abziehe 180€ die da noch wären - gut, immer noch zuviel ich weiß aber sie bekam ja schon mal ne minderung um 305 € wenn sie früher 694€ bekam (wodurch kam die minderung denn?)
 

mellipop

***Jungsmami***
Hm Susanne,

also ich komme noch auf 1.213 € ( 2.000-199-389) davon noch die 199 € fürs gemeinsame neue kind ab und da haben wir dann... 1.014 € und das ist immernoch mehr als der Selbstbehalt, denn dieser kann ihm ja noch gekürzt werden, weil er ja durch das Zusammenleben mit Ziva eine Mietminderung hat.

liebe grüße
mellipop
 

Ziva

Aktives Mitglied
Original von mellipop
Huhu,

also ich glaube die regelung

dass es da eine änderung gab, was alle frauen auf eine stufe stellt

ist nicht durch.

meine erinnerung ist....1. rang die kinder, wenn dann noch was ist die ex-Ehefrau und dann erst die "Zweite".

Aber lass dich einfach mal beraten...ich glaube bei caritas oder diakonie bekommst du sowas auch umsonst als beratung.

liebe grüße
mellipop

ja aber was ist mit der 2ten? Wir leben ja zusammen und sind verheiratet....ich bekomm nichts vcom staat weil die sagen mein mann ist für mich zuständig....super der hat aber nach allem nur noch sein selbstbehalt...also kann ich von dem geld ja nicht leben...das sollte ja das neue gesetz irgenwie ändern...aber ob das jemals noch kommen wird
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
Original von mellipop
Hm Susanne,

also ich komme noch auf 1.213 € ( 2.000-199-389) davon noch die 199 € fürs gemeinsame neue kind ab und da haben wir dann... 1.014 € und das ist immernoch mehr als der Selbstbehalt, denn dieser kann ihm ja noch gekürzt werden, weil er ja durch das Zusammenleben mit Ziva eine Mietminderung hat.

liebe grüße
mellipop


oben schrieb ziva ja was, dass die ex momentan nen unterhalt von 384€ kriegt - deshalb komm ich darauf ;-)

im übrigen stimmt das mit der mietminderung nicht!
in diesem fall kann man der ex-frau anrechnen, dass sie weniger miete zahlen muss also eine ersparnis hat wenn sie mit einem anderen mann zusammen leben würde (das wären 300€). dem mann (also dem unterhaltszahler) kann dies nicht angerechnet werden! soweit die info unserer anwältin als die ex-frau meines mannes das anbringen wollte, weil ihr 300€ angerechnet wurden die sie an miete spart bzw. ihr an haushaltszuschuss vom 'neuen' zustehn (da ist auch nicht wichtig ob das tatsächlich gezahlt wird oder nicht bzw. ob die ersparnis tatsächlich 300€ ist oder nicht - diese summe wird veranschlagt - jedenfalls war das 2003 noch so).


@ziva
wie schon gesagt: nen anwalt fragen. kann dir da leider nicht weiter helfen weil mein mann für seine ex-frau nix zahlen musst/musste! (die verlangte von einem nettoeinkommen von 1120€ damals tatsächlich 524€ für sich und 200€ fürs kind - was natürlich nicht durchging)
 

Ziva

Aktives Mitglied
Original von mellipop
Hm Susanne,

also ich komme noch auf 1.213 € ( 2.000-199-389) davon noch die 199 € fürs gemeinsame neue kind ab und da haben wir dann... 1.014 € und das ist immernoch mehr als der Selbstbehalt, denn dieser kann ihm ja noch gekürzt werden, weil er ja durch das Zusammenleben mit Ziva eine Mietminderung hat.

liebe grüße
mellipop

Ganz so kannst du nicht rechnen....da er einen erwerbstätigenbonus noch hat und fahrtkosten....

also mußt du erstmal die 2000,- - 166 (fahrtkosten rechnen) = 1834,-€

davon der unterhalt für die Kinder die je mit 240,-€ berechnet werden (anteilig kindergeld)

1834-480=1354,-€

dann muß hier der erwerbstätigenbonus wech der beträgt 261,-€

1354-261= 1093,-€

und da sie noch hartz4 bekommt was ein einkommen ist (575,-€)

1093-575=518,-€

und das muß durch 2 gerechnet werden das ist dann ungefähr ihr unterhalt....

(wären.....258,-€) sie bekommt aber mehr da der richter zufaul war eine zulage raus zunehmen die mein mann gar nicht mehr hat..... wir haben am 28.6 neuen gerichtstermin....

da bei uns auch die fahrtkosten gestiegen sind....

und wie man sieht bleibt da nichts für mich..nachdem neuen gesetz hätten die 258,-€ unterhalt geteilt werden müssen( so wurde mir gesagt)

und nun steh ich wieder da und bin die blöde...verstehe die gesetze nicht....
 

Ziva

Aktives Mitglied
@ Susanne.....



mein mann hat am freitag nen termin beim anwalt da will er dann fragen zumal seine fahrtkosten sich erhöht haben vorher ist er 18 km zur arbeit gefahren.....jetzt muß er jeden tag 80km hin und zurück fahren...somit müßten da ja die fahrtkosten auch steigen
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
?( warum werden die 518€ geteilt???

die unterhaltsberechnung schnall ich grad nicht.

bei meinem mann wurde damals vom einkommen der bonus abgezogen, die fahrtkosten abgezogen und der tatsächlich gezahlte KU - dann kam er schon unter den mindestsatz (von entweder 750€ oder 840€ - weiß ich nimmer genau) und schon war klar, dass die ex nix kriegt...
 

mafa

Aktives Mitglied
Erwerbstätigenbonus der beträgt 261,-€ ??????

Ist das nicht pauschalisiert… 5% oder eben die Fahrkosten…?

keine angemessene Altervorsorge?

2000€ netto nach Steuerklasse III oder I ?? (siehe weiter unten)

Besteht die Unterhaltspflicht nur gegenüber dem (Ex-) Ehepartner, spricht man von einem eheangemessenen „billigen“ Selbstbehalt. Dieser Selbstbehalt beträgt nach neuester Rechtsprechung (Urteil des BGH vom 15.03.2006 - Aktenzeichen XII ZR 30/04) ca. 995,- €. Das ist die Mitte zwischen notwendigem ( 890,- €) und angemessenem (1.100,- €) Selbstbehalt. Wegen der abgeschwächten unterhaltsrechtlichen Verantwortlichkeit ist in der Regel eine Verweisung auf den notwendigen (kleinen) Selbstbehalt nicht vertretbar; eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der geschiedene Ehegatte ähnlich hilflos und bedürftig ist wie ein minderjähriges Kind.
Aus: http://www.123recht.net/Unterhalt-Selbstbehalt---wieviel-muss-bleiben__a18692.html

Nach der Reform ( die ja hoffentlich irgendwann kommt – Streitfrage war ja nur die Gleichstellung mit Ex verheiratet und mit der neuen nicht verheiratet..) befindest du dich, weil verheiratet, auf jeden Fall im 2. Rang, d.h. du musst dir theoretisch den Rest des freien Einkommens des Ehemannes mit der Ex teilen..

http://n-tv.advogarant.de/InfoCente...essionid=6EDDEA14E5A97FF5FF301BB191DAD3F7.vm3
Übrigens, die ex sollte nicht von der neuen Steuerklasse III nach Heirat profitieren….der Unterhalt ist gemäß Steuerklasse I zu berechen…
http://www.arag.de/de/rechtimalltag/rechtstipps/sonstige/04214/index.shtml

- ein weites Feld – hier ist erst mal die Reform abzuwarten…und dann durch einen Fachmann berechnen, dieses dem Jugendamt vorlegen oder notfalls per Gericht den Unterhalt neu festsetzen lassen..

Übrigens, nicht böse sein auf die Ex…die hat vom Geld nichts…wird voll auf Hartz IV angerechnet…und die Aktionen wegen EU werden von der Agentur gefordert…blöd ist nur der gerichtstermin...aber spätestens sobald das 3. Kind da ist..wird sich alles wieder ändern...
 

Ziva

Aktives Mitglied
öhm... nachdem neuen gesetz hatten sie das os mal vorgehabt weil ich ja mit vince im erziehungsjahr bin und nicht arbeiten kann...(kurze wird erst 1 jahr) und deshalb sollten mütter egal ob ex-oder neu ehefrauen auf eine stufe gestellt werden....tja da aber das neue unterhaltsrecht wohl wer...weiß wann kommen wird.....wird es so nicht werden...mich hätte echt nur mal interessiert was ich eigentlich für eine stellung als 2 ehe-frau in diesem staat habe....weil irgendwie komme ich mir vor gericht usw wertlos vor...nur die ex bekommt recht....aber wo bleibe ich....





am anfang wollte der ex ihr anwalt nicht mal unseren sohn akzeptieren, das er unterhaltsbedürftig ist.....der meinte...wortwörtlich....

".....einen Bastard kann man nicht mit einem Kind vergleichen was in geordneten verhältnissen das licht der welt erblickt..."....
 

Ziva

Aktives Mitglied
@ Mafa

also mein Mann hat nur einen selbstbehalt von 840,-€ (warum das so ist weiß ich auch nicht aber laut gericht müssen wir das so hin nehmen....) der beschluss ist von 5.2.2007....

und bei ihm haben sie die fahrtkosten angerechnet und den erwerbstätigenbonus....fahrtkosten waren 166,-€ und erwerbstb war 261,-€



also steh ich jetzt mit der ex gleich, oder wie? oder erst wenn reform duch is?










ps sie ist aktiv ligitimiert das heißt es wird nicht angerechnet.....sie bekommt weiter den unterhalt und hartz4...das verstehen wir ja auch nicht aber wenn sie das hartz4 nicht mehr bekommen würde, dann müßten wir noch mehr zahlen....
 

mafa

Aktives Mitglied
...Ziva - gerade aus diesem Grund ist die Reform so wichtig!

1. alle Kinder befinden sich im gleichen Rang, ob ehelich oder nicht..

Du bist ja nach der Reform durch die Ehe auf den gleichen Rang wie die EX - also musst mit ihr teilen....aber versucht, bei der Verhandlung (leider vor der Reform)schon jetzt den Unterhalt wegen kurzer Ehedauer noch zeitlich zu befristen....

Auch spielt die Karte der Erwerbsobliegenheit...das Kind geht bald in die Schule und Teilzeit ist zumutbar....nach der Reform ist es dann etwas einfacher..

Der Selbstbehalt von heute 890€ ( bitteneuen Betrag berücksichtigen) bezieht sich nur auf den KU und nicht auf dem EU ( der EU-Selbstbehalt ist größer..)

manfred
 

Ziva

Aktives Mitglied
kurzehe wäre nur möglich wenn das kind vor der ehe auf die welt gekommen ist....das kind ist aber während der 4 moante auf die welt gekommen und somit zählt das ganze wie 12 ehejahre.....das ist ja der mist....



PS sie wohnt jetz auf rügen, da gibts ja nicht mal arbeit X(
 

mafa

Aktives Mitglied
Das wird heute bereits oft anders bewertet...

hier noch was zum nachlesen....

http://www.finanztip.de/recht/familie/familienrecht-ehegattenunterhalt.htm

Die Frage der zeitlichen Begrenzung der Unterhaltspflicht ist immer eine Frage des Einzelfalls. Tritt die Neuregelung des Unterhaltsrechts in Kraft sollen sich die Möglichkeiten für die Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhalts erweitern. Es wird erwartet, dass viele Unterhaltsschuldner von dieser Möglichkeit in der gesetzlichen Neuregelung Gebrauch machen werden.

Schulbeginn - immer ein neuer Abschnitt - Zeit für eine Neubewertung.

Die Richter haben heute mit der Reform vor den Augen einen erweiterten Spielraum...und nutzen diesen schon heute.

Nochmals die Frage...netto heute nach Steuerklasse I oder III ?

manfred
 

Ziva

Aktives Mitglied
danke schön....da steht aber auch das ich unter bestimmten umständen kein unterhalt bekomme sondern die ex vorranig ist.....was ich nicht verstehe, die kleine geht in die kita....sie weohnt bei ihren eltern aufm hof...und trotzdem sucht sie sich keine arbeit weil es so bequemer ist...
 

mafa

Aktives Mitglied
Treffen Ansprüche eines geschiedenen Ehegatten und eines neuen Ehegatten aufeinander, so ist der geschiedene Ehegatte in bestimmten Fällen vorrangig. Ein Vorrang des geschiedenen Ehegatten besteht, wenn er einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt oder Billigkeitsunterhalt hat (s.o.). oder bei langer Ehe (ca. 15 - 20 Jahre) oder wenn der neue Ehegatte bei entsprechender Anwendung der übrigen Unterhaltstatbestände keinen Anspruch hätte. In allen anderen Fällen sind beide gleichrangig. Das heißt, dass das verteilbare Einkommen auf beide aufgeteilt wird.

Im Rahmen der Neuregelung wird es auch hier Veränderungen geben. Die sog. Patchwork-Familie tritt immer öfter auf, was dazu führt, dass durch die bisherige Regelung eine Benachteiligung der Kinder im Rahmen des Unterhaltsrechts zu verzeichnen war. Dem soll die gesetzliche Neuregelung entgegenwirken. Der Kindesunterhalt soll künftig vor allen anderen vorrang haben. Im zweiten Rang wird dann der kinderbetreuende Elternteil stehen. Im zweiten Rang soll darüber hinaus auch der Ehegatte einer langjährigen Ehe stehen.

http://www.finanztip.de/recht/familie/familienrecht-ehegattenunterhalt.htm


Bin ich froh, einen Ehevertrag abgeschlossen zu haben....
 

Ziva

Aktives Mitglied
Das glaube ich dir aufs wort....

hätte mein mann auch mal machen sollen aber wenn man schon erfährt warum er überhaupt geheiratet hat... na ja da zieht es einem die socken aus.... und für 4 moante ehe hat er schon 40000,-€ zahlen dürfen.....

finde es ungerecht sie bekommt hartz4.... und fast 600,-€ und ich bekomme nicht mal das und dann kassiert sie noch unterhalt und selbst da bin ich die doofe und stehe hinten an....



sage mal weißt du wie man die fahrtkosten berechnet?

mein mann muß jetzt 80km weiter wech von seinem wohnort arbeiten...vorher waren es nur 18km
 

mafa

Aktives Mitglied
Ziva, die nachstehende Info sollte auch dich erfreuen...bzw. deinen Ehemann Hoffnung geben:


Die Bundesregierung hat nach dem Richterspruch zur Verfassungswidrigkeit unterschiedlich langer Betreuungsunterhaltsansprüche bei geschiedenen und nicht-verheirateten Müttern die Unterhaltsreform 2007 (vorerst) auf Eis gelegt; ob und wann die Reform des Unterhaltsrechts, die eigentlich zum 01.07.2007 in Kraft treten sollte, kommen wird, ist fraglich.

Viele Unterhaltspflichtige haben mit der Unterhaltsreform die Hoffnung verbunden, endlich eine Befristung oder Begrenzung des von ihnen zu zahlenden nachehelichen Ehegattenunterhalts zu erreichen.

Ist diese Hoffnung jetzt gestorben?

Nein, nicht unbedingt. Quasi im Vorgriff auf die Unterhaltsreform 2007 haben der Bundesgerichtshof und ihm folgend mehrere Oberlandesgerichte inzwischen ihre Rechtsprechung zum nachehelichen Unterhalt geändert. Und diese geänderte Rechtsprechung ist unabhängig davon, ob die Unterhaltsreform in Kraft tritt oder nicht, für die Unterhaltspflichtigen positiv und von den Gerichten anzuwenden.
http://www.asp-rechtsanwaelte.de/unterhalt/befristung_unterhalt.htm

Manfred
 

Ziva

Aktives Mitglied
Na wir haben jetzt von der anwältin erfahren das unsere fahrtkosten zur dienststelle so hoch sind das unterhalt für die ex weg fallen würde...allerdings könnte nun die gegenseite verlangen das mein mann mit den öffentlcihen verkehrsmitteln fährt da er da nicht mehr 800,-€ hätte fahrtkosten sondern nur 320,-€ rum...allerdings wäre er dann von morgens um 5 bis abends um 19.oo unterwegs und würde seine kinder nicht mehr sehen....nun weiß ich nichz können die das einfach so verlangen?

auch ein umzug würden die verlangen können, nur wir haben uns hier gerade eiungelebt und auch die kinder und umziehen nur damit die net arbeiten gehen muß und unterhalt kassiert, neee, das will ich auch nicht.
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
hmm... keine ahnung was die dürfen und was nicht... ich drück euch aber die daumen, dass er nix mehr zahlen muss und gut!
 
Oben