David
Armer Irrer! *g*
Ärzte Zeitung, 26.08.2004
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KARLSRUHE (dpa). Wer sich lebenslang nicht um seine Kinder gekümmert hat, kann im Alter seinen Anspruch auf Elternunterhalt vollständig verlieren. Das hat der Bundesgerichtshof im Fall einer 70jährigen Sozialhilfeempfängerin entschieden.
Der Sozialhilfeträger wollte für Sozialhilfeleistungen von gut 3300 Euro Regreß bei der 1956 geborenen Tochter nehmen, die laut Gesetz gegenüber ihrer Mutter im Bedarfsfall zu Unterhalt verpflichtet ist. Nach dem Urteil hat die Mutter jedoch diesen Anspruch verwirkt, weil sie ihre Tochter als Einjährige bei den Großeltern in Obhut gegeben und danach kaum noch Kontakt zu ihr aufgenommen hatte.
Das Gericht wertete dies als "schwere Verfehlung". Zwar habe die Mutter nicht mehr das Sorgerecht für ihre Tochter gehabt. Dennoch gehöre es zu den Pflichten einer Mutter, Anteil am Leben des Kindes zu nehmen. Eine Unterhaltspflicht der Tochter, die ihre Mutter "als Fremde empfinden mußte und durfte", sei mit dem Rechtsempfinden nicht vereinbar.
Urteil des Bundesgerichtshofs, Aktenzeichen: XII ZR 304/02
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