Info -  Presse: Vernachlässigte Tochter hat keine Unterhaltspflicht

David

Armer Irrer! *g*
Ärzte Zeitung, 26.08.2004

KARLSRUHE (dpa). Wer sich lebenslang nicht um seine Kinder gekümmert hat, kann im Alter seinen Anspruch auf Elternunterhalt vollständig verlieren. Das hat der Bundesgerichtshof im Fall einer 70jährigen Sozialhilfeempfängerin entschieden.

Der Sozialhilfeträger wollte für Sozialhilfeleistungen von gut 3300 Euro Regreß bei der 1956 geborenen Tochter nehmen, die laut Gesetz gegenüber ihrer Mutter im Bedarfsfall zu Unterhalt verpflichtet ist. Nach dem Urteil hat die Mutter jedoch diesen Anspruch verwirkt, weil sie ihre Tochter als Einjährige bei den Großeltern in Obhut gegeben und danach kaum noch Kontakt zu ihr aufgenommen hatte.

Das Gericht wertete dies als "schwere Verfehlung". Zwar habe die Mutter nicht mehr das Sorgerecht für ihre Tochter gehabt. Dennoch gehöre es zu den Pflichten einer Mutter, Anteil am Leben des Kindes zu nehmen. Eine Unterhaltspflicht der Tochter, die ihre Mutter "als Fremde empfinden mußte und durfte", sei mit dem Rechtsempfinden nicht vereinbar.

Urteil des Bundesgerichtshofs, Aktenzeichen: XII ZR 304/02

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David

Armer Irrer! *g*
WOW!

Das ist endlich mal eine Supersache, die mich sogar persönlich betrifft... Zumindest hab ich jetzt die Gewissheit, dass mein Erzeuger, sollte er irgendwann einmal Kohle von mir oder meinen Geschwistern fordern keinen Cent einklagen kann! :D
 

Klingon Lady

In der Ruhe liegt die Kraft.
Prima Sache! Ich kannte die Härtefallregelung zwar schon, aber es ist gut, es nochmals schwarz auf weiß für jeden sichtbar zu sehen. Da schaut der Herr Erzeuger meines Mannes später wohl auch in den Mond, falls er Kohle von uns will! :p :applaus
 
E

Elchen

Guest
Original von David
WOW!

Das ist endlich mal eine Supersache, die mich sogar persönlich betrifft... Zumindest hab ich jetzt die Gewissheit, dass mein Erzeuger, sollte er irgendwann einmal Kohle von mir oder meinen Geschwistern fordern keinen Cent einklagen kann! :D

David,wie sieht das denn mit dem erben aus..Meinen leiblichen Vater kenne ich nicht aber gestern hatten wir gerade das Thema auf dem Tisch..Bin ich erberechtigt??In meiner Geburtsurkunde steht er nchweislich als Vater drinnen,ich habe aber kenerlei Kontakt zu ihm,obwohl ich es brieflich versucht habe..Wie ist es,wenn er mal sterben sollte??Ich habe noch einen Halbbruder....
 

David

Armer Irrer! *g*
Ja bist du!

Das Erbrecht müsste davon unberührt bleiben, denn beim Erben bekommst du ja etwas von ihm. (Auch wenn er dann normalerweise nicht mehr lebt!) Hier geht es ja darum, wenn du ihm etwas geben sollst! ;-)

Damit du nichts von ihm erbst müsste dich jemand Adoptiert haben, dann nämlich (und nur dann) lösen sich sämtliche verwandtschaftliche Verbindungen zu ihm und damit kannst du auch (als Tochter) nichts mehr erben, es sei denn er erwähnt dich namentlich in seinem Testament.

Gruß
David
 
E

Elchen

Guest
Nein,ich bin NICHT adoptiert,sondern habe nur den Namen meines jetzigen Vaters angenommen...also hab ich ja noch Hoffnung ;D
 

David

Armer Irrer! *g*
Namen annehmen? *öhm* Haben deine Eltern geheiratet? (Anders kann ich mir das jetzt nicht erklären!)
 
E

Elchen

Guest
Ja,meine jetzigen..Aber mein leiblicher Vater hat gezahlt,bis ich die erste Lehre fertig hatte..Aber frag mich jetzt nicht,wie das mit dem Namen geht,ich habe den Namen meines jetzigen Vaters,aber ohne Adoption,aber meine Geburtsurkunde ist über die meines leiblichen Vaters und meiner Mutter,dessen Namen ich dort trug(also den meiner Mutter ;D )
 

David

Armer Irrer! *g*
Das ist bei einer Hochzeit normal, denn wenn der Elternteil, dessen namen du trägst einen neuen Namen annimmt hast du (abhängig vom Kindesalter und was besagter Elternteil möchte) entweder diesen Namen oder du kannst wählen…
 
E

Elchen

Guest
Ja,meine Mutter wollte,soweit ich weiß,daß ich denselben Namen trage wie meine Schwester,die 14 Monate später kam,damit ich keine Probleme wegen des anderen Namens bekomme.......
 
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