brauche Rat -  privatversicherung??

hexe0120

Namhaftes Mitglied
ich weiß leider nicht wo ich meine frage hinstellen soll, tus einfach mal hier rein.

mein mann will sich bei der Berufsfeuerwehr bewerben, da muß er sich dann
freiwillig versichern,

kennt sich da einer aus??? wieviel man zahlen muß???

grüßle
katja
 

Marion22

Namhaftes Mitglied
Zum ersten gibt es verschiedene Tarife, je nachdem was für Leistungen du haben möchtest, zum zweiten geht es nach Alter und Erkrankungen!

Jede Kasse hat andere Tarife, mein Mann mit Kids sind bei der Süddeutschen versichert. Bisher haben die auch noch nie mucken gemacht!

Wenn Du nicht arbeitest und kinder hast müssen die mit deinem Mann versichert werden und da geht es auch nach Vorerkrankungen.
 
I

Ivanhoe

Guest
Hallo,

zunächst musst Du mal eine freiwillige KV bei der gesetzlichen Krankenkassen (AOK; BEK etc) von einer privaten KV unterscheiden.

Bei der freiwilligen KV bleibt man in der alten Krankeversicherung und löhnt einfach den Höchstbetrag ohne weitere Rechte. Allerdings sind die Familienangehörigen mitversichert.

Bei der PKV indes, zahlt man i. d. R. erheblich weniger. Kinder müssen allerdings bei der PKV mitversichert werden (warum auch immer). Daher kann es sein, daß das schnell teurer wird als bei der GKV. Von Unwägbarkeiten wie Beitragserhöhungen im Alter mal ganz abgesehen. Auch kann es dort Risikozuschläge geben. Feuerwehrleute haben nunmal ein erhöhtes Verletzungs-Risiko bei Unfällen. Wenn Dein Mann verbeamtet wird, ist das aber wieder ganz was anderes, da kenne ich mich aber nicht aus.

Es gibt Arbeitgeber, die auch nur den durschschnittlichen Satz der gesetzlich Versicherten Arbeitnehmer beisteuern, das kann weniger sein als 5ß% wie bei der GKV.

Also Tip: sich wirklich mehrere Angebote kommen lassen und auch die Leistungen vergleichen. Ein Selbstbehalt ist immer gut (bis zu 1000 €/Jahr). Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld sind teurer Luxus, den man nicht braucht, aber die Kosten in die Höhe treiben. Eine Krankentagegeldversicherung (Lohnfortzahlung nach 6 Wochen), sollte man sich überlegen.

Was den Rest angeht, wie Chefarztbehandlung, 1-Bett-Zimmer, etc. ist vollkommener Quatsch, der die Kosten nur in die Höhe treiben. Als Privatpatient ist man eh besser dran, weil die Ärzte bis zum 2,3 fachen Satz abrechnen können.

Gruß Ivanhoe
 

Marion22

Namhaftes Mitglied
Original von Ivanhoe
Hallo,

Allerdings sind die Familienangehörigen mitversichert.


Gruß Ivanhoe

Wenn Du dich freiwillig versichern wirst, sind die Kinder nicht gleichzeitig mitversichert. Die Kinder und Frau kosten dann extra!!!

Nur wenn die Frau arbeiten geht, sind die Kinder bei der Frau mitversichert!
 

nummer3

Namhaftes Mitglied
Ich kenn mich da persönlich auch nicht aus, aber ich habe in der Bekanntschaft einige, die eine PKV abgeschlossen haben, als sie noch keine Kinder hatten und jetzt Kinder haben und es preislich bereuen, daß sie nicht in einer GKV sind. Sie kriegen zwar wirklich alles von der PKV (Homöopathie, Vaseline...) aber seit sie Kinder haben, ist der Preis wohl enorm angestiegen.
Was ihr auch noch bedenken solltet, daß man von einer PKV nicht mehr so leicht in eine GKV wechseln kann...

:bye: :bye:
 

Nobbi

Der PlautzAtor - Es kann nur einen geben!!!
Hi Hexe,

wenn dein Mann bei der Berufsfeuerwehr eingestellt wird ist er nicht freiwillig zu versichern sondern ist als Arbeitnehmer plichtversichert!!!!!

Freiwillig versichert gilt nur für Selbstständige oderFreiberufler.

Ich kenne keinen selbstständigen Berufsfeuerwehmann.

Auch die Familie ist dann mitversichert

Wenn noch Fragen gerne nochmal melden.

LG
Nobbi
 
S

sunflower

Guest
Also, ich bin Investmentberaterin bei der Tecis Ag, einem unabhängigen Finanzdienstleister. Wir vermitteln auch private KV's. Wir haben dafür Spezialisten im Haus, die das beste abgestimmt für den Kunden raussuchen. Wenn Du Interesse hast, dann schick mir mal Deine Telefonnummer per PN und ich ruf Dich mal an, oder der Herr Czech (unser Spezi aus Hamburg) telefoniert mich Euch.
Holt Euch auf jedenfall mehrer Angebote rein, weil es da sehr unterschiedliche Tarife gibt. Ich weiß, dass die ARAG super ist, aber auch nicht die preiswerteste. Es kommt darauf an, wie oben schon geschrieben, was ihr für Prioritäten setzen wollt. Ich hoffe ich kann Euch helfen, unsere Beratung ist kostenlos, also keine Angst.

Liebe Grüße Biggi
 

hexe0120

Namhaftes Mitglied
@hi nobbi, sein kumpel ist auch dort.
der meinte er ist privat versichert.

mein mann meint, weil die vom land angestellt sind.
mal schauen, ich weiß es leider nicht genau, mein mann hat vielleicht auch
was falsch verstanden.

@biggi, wenns soweit ist. komm ich auf dein angebot gerne zurück.
mal schauen, er muß er mal jetzt seine bewerbung losschicken,
bzw die bewerbung die ich für ihn gemacht hab,. grins
 
S

sunflower

Guest
Ich wünsch Deinem Mann viel Glück und drück ihm die Daumen. Meiner will sich vielleicht für die Feuerwehr in Bonn bewerben. Im Moment arbeitet er noch als Rettungsassistent bei uns in der Feuerwehr.
Feuerwehrmänner sehen in ihren Anzügen aber auch verdammt gut aus :sabber ;D

Liebe Grüße Biggi
 
I

Ivanhoe

Guest
Original von Nobbi
Hi Hexe,

Freiwillig versichert gilt nur für Selbstständige oderFreiberufler. Auch die Familie ist dann mitversichert

LG
Nobbi

Lieber Nobbi,

Ich muss Dir da leider widersprechen.

Freiwillig in der GKV ist man versichert, wenn man die Beitragsbemessungsgrenze überschritten hat und dennoch bei einer Krankenkasse (z. B. AOK) versichert bleibt.

Die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 2005 42.300 € p.a. bzw. 3.525 € monatlich, bis zu diesem Einkommen werden maximal Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet. Die Höhe des Beitrages ist abhängig von der Höhe des Beitragssatzes Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.

Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist die
Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) relevant; sie beträgt 2005 46.800 € p.a. bzw. 3.900 € monatlich

Für Selbständige, Freiberufler und Beamte hat die Versicherungspflichtgrenze keine Auswirkungen (von wenigen Berufsgruppen abgesehen); ein Wechsel in die PKV ist unabhängig vom Einkommen möglich.

Original von Knubbel2202

Wenn Du dich freiwillig versichern wirst, sind die Kinder nicht gleichzeitig mitversichert. Die Kinder und Frau kosten dann extra!!! Nur wenn die Frau arbeiten geht, sind die Kinder bei der Frau mitversichert!

Dies gilt für die PKV. Denn bei dieser Versicherung müssen alle Personen einzeln versichert werden. Die Kinder sind dann automatisch in der PKV. Die Frau ist, wenn sie über ein eigenes Einkommen verfügt, auch selbst versichert, sofern das, was über die Einkommengrenzen gesagt wurde, für die Frau gilt, dann kann sie sich auch privat versichern. Die Kinder können dann wählen. Ist die Frau aber in der GKV, bleiben die Kinder in der PKV des Mannes.

Ich bin zwar kein Finanzexperte, aber ich habe mich, da ich über der Beitragsbemessungsgrenze verdiene, mit dem Thema sehr intensiv auseinander gesetzt und wie gesagt, nicht die Begrifflichkeiten verwechseln!

Gruß Ivanhoe
 

Nobbi

Der PlautzAtor - Es kann nur einen geben!!!
Stimmt Ivanhoe, die Beitragsbemessungsgrenze hab ich nicht aufgeführt.

da das Einkommen eines Feuerwehrmannes die nicht überschreitet bzw. nicht mal in die Nähe kommt. Siehe z.B. BAT

Gruß Nobbi
 

hexe0120

Namhaftes Mitglied
biggi, meiner ist beim roten kreuz. war noch nie bei der feuerwehr.

vielleichtklappts bei unsseren beiden männern. grins
 
R

redneb

Guest
Wenn Dein Mann verbeamtet wird, ist das aber wieder ganz was anderes, da kenne ich mich aber nicht aus.

Das ist der Knackpunkt, glaube ich. Soweit ich weiß, sind Feuerwehrleute grundsätzlich Beamte. Jedenfalls ist das in unserer Stadt so.
 
A

Astrid

Guest
Hallo Katja,


warum muss er sich denn dort freiwillig versichern?

Ist das Einkommen so hoch, dass er über diese Einkommensgrenze fällt und sich somit freiwillig versichern muss?

:sonne

Astrid
 

Nobbi

Der PlautzAtor - Es kann nur einen geben!!!
@Redneb

Die Dienstälteren vielleicht noch aber
seit etlichen Jahren wird im Kommunalen Bereich nicht mehr verbeamtet - Feuerwehrleute sind Angestellte im öffentlichen Dienst.
 
I

Ivanhoe

Guest
Liebe Astrid,

zunächst einmal fällt man nicht über eine Bemessungsgrenze. Man wird darüber gehoben :]

Außerdem muss man sich nicht freiwillig versichern, man kann sich auch privat versichern lassen. :rolleyes:

Gruß Ivanhoe
 

Nobbi

Der PlautzAtor - Es kann nur einen geben!!!
Mann sollte aber auch vor den Risiken einer Privatversicherung warnen!!!!!

Was ist wenn er Arbeitslos wird? Kann die PKV nicht mehr zahlen und kommt auch nicht mehr in die GKV!

Auch kündigen viele Privatkassen ihre Mitglieder dann wenn wegen Krankheit die Kosten zu hoch werden.

Mal darüber nachdenken.
 

Damiana

Aktives Mitglied
So toll die Leistungen privater KV sind, würde ich es mir gut überlegen, ob ich die gesetzliche KV freiwillig verlassen würde. Eine Freundin, die mit einem Postbeamten verheiratet war, stand nach der Scheidung ohne KV da, weil die gesetzliche sie nicht mehr bzw. nur mit einem sehr hohen Beitrag wieder aufnehmen wollte. Der übertraf fast das, was sie mit ihrem 400 EUR-Job verdiente. Die Kinder blieben über den Vater versichert.

Insofern immer mit einkalkulieren, was passiert, wenn man aus irgendwelchen Gründen wieder aus der privaten KV fliegt.
 
R

redneb

Guest
seit etlichen Jahren wird im Kommunalen Bereich nicht mehr verbeamtet - Feuerwehrleute sind Angestellte im öffentlichen Dienst.

Es wird nicht mehr so viel verbeamtet, das ist richtig.

Kann es da Unterschiede von Land zu Land geben? Ich kenne den Stellenplan meiner Kommune: Alle Feuerwehrmänner und -frauen sind Beamte auch die ganz "frischen".
 
I

Ivanhoe

Guest
Wenn man arbeitslos wird, kommt das Arbeitsamt für die Versicherung auf (ALG I). Eine Kündigung auf Grund einer Erkrankung oder auch danach ist gesetzlich ausgeschlossen. Wenn ich in einer PKV bin, dann mit allen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zur GKV müssen allerdings die PKV niemanden aufnehmen. Oder wenn Gesundheitsbedenken bestehen, mit einem Risikozuschlag. Ausschlüsse sind nicht erlaubt.

Wenn eine GKV jemanden aufnimmt, dann zu den gleichen Sätzen wie jeden anderen auch. Ich denke, daß da was falsch verstanden wurde. Denn bei einem 400 € Job kann max. den Regelbeitrag zu leisten haben. Wie sah denn ihr Versicherungsverhältnis in der Ehe aus? Wenn sie über ihren Mann versichert war, dann kann siedoch jederzeit wieder in die GKV wechseln, wenn sie über ein eigenes Einkommen verfügt.

Das einzige wirklich kritische ist die Frage nach der Beitragsentwicklung im Alter. Aber da muss man die PKV fragen.

Gruß Ivanhoe
 

BMTinchen

Erschöpft und Müde
ich kenne auch nur verbeamtete BF Leute, wenn sie bei Städten mit einer richtigen BF eingestellt sind, aber vielleicht ist das ja anderswo anders......
 

Nobbi

Der PlautzAtor - Es kann nur einen geben!!!
Lieber Ivanhoe,

ein Ausschluss ist nach wie vor möglich - denn die generelle Aufnahmeverpflichtung für PKV's die Ulla Schmidt gerne wollte ist so nicht beschlossen worden - wurde von der Union im Bundesrat verhindert!!

Zur Frau (und Kinder) die wieder in die GKV kann " wenn sie wieder über eigenes Eikommen verfügt"

Dazu muß sie aber erst mal wieder über ein Einkomen verfügen - ist ja ein leichtes bei unserer derzeitigen Arbeitssituation.


Sorry bin nicht ganz deiner Meinung!
Du kannst deine Situation als Besserverdieneder nicht für Alle voraussetzen!!!!

PS: Ich kenne derzeit aufgrund meiner Recherchen 25 chronischkranke Menschen welchen von der PKV gekündigt wurde. DiePKV's lassen es jetzt auf Prozesse ankommen - den können sich aber die Versicherten nicht leisten.


Also nicht die Begrifflichkeiten verwechseln!
 
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