Väter müssen mehr Unterhalt zahle

Mehr Unterhalt?


  • Umfrageteilnehmer
    9

mabro

Neues Mitglied
Der Staat hat kein Geld mehr und entscheidet aus diesem Grund, dass Väter mehr Unterhalt zahlen müssen.

Anbei findet ihr den Beitrag von www.fr-online.de:

Karlsruhe. Hunderttausende Väter müssen mehr Unterhalt für Kinder überweisen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erstmals entschieden, dass in den üblichen Tabellen keine Beiträge für den Kindergarten enthalten sind (Az.: XII ZR 65/07). Die anfallenden Kosten müssen deshalb zusätzlich gezahlt werden. Auch Kindertagesstätten, die wesentlich teurer sind als Regelkindergärten, gelten als notwendiger Mehrbedarf des Kindes.

Allerdings müssen die Unterhaltspflichtigen - das sind in der Regel die Väter - nicht die gesamten Kosten alleine tragen. Vielmehr werden sie nach den Einkommensverhältnissen der Eltern aufgeteilt. Hat die Mutter des Kleinkindes im Vergleich zum Kindesvater wenig Einkommen, wächst dessen Anteil jedoch entsprechend.

Anlass der aktuellen Entscheidung ist ein Fall aus Berlin. Die Eltern eines 2002 geborenen Jungen lebten bis zu ihrer Trennung im Jahr 2003 unverheiratet zusammen. Das Kind besuchte eine Kindertagesstätte. Auch als die Mutter mit dem Jungen in die Schweiz zog, kam er dort in eine Ganztagseinrichtung. Aufgrund der hochwertigen pädagogischen Betreuung in dieser Tagesstätte fielen auch hohe Kosten an. Rund 320 Euro im Monat waren zu zahlen.

Das Kind verlangte deshalb - vertreten durch die Mutter - vom Vater einen Anteil von monatlich 298 Euro zusätzlich. Das Kammergericht Berlin verurteilte den gut verdienenden Vater zur Zahlung. Der ging in Revision und argumentierte vor dem BGH, die Kita diene vor allem der Mutter, damit sie ihrer 60-Prozent-Stelle nachkommen könne. Das sah der Familiensenat des BGH anders und nahm den Fall zum Anlass, seine bisherige Rechtsprechung zu den Kindergartenkosten völlig zu revidieren.

Noch vor einem Jahr hatten die Karlsruher Bundesrichter geurteilt, dass in den üblichen Unterhaltssätzen ein Pauschalbetrag für einen Halbtagskindergartenplatz enthalten sei. Extra-Geld gebe es deshalb nicht. Jetzt rechnet der Familiensenat dagegen vor, dass die geltenden Unterhaltssätze keinen Beitrag für die Kinderbetreuung enthalten.

Die Begründung stützt sich unter anderem darauf, dass Sozialhilfeempfänger den Kindergarten in aller Regel nicht bezahlen müssen. Das gewährte Existenzminimum beinhalte folglich keine Kindergartenkosten. Da sich die Unterhaltssätze am Existenzminimum eines Kindes orientierten, sei hier ebenfalls kein Anteil für den Kindergarten enthalten. Folglich habe das Kind bei Besuch eines Kindergartens einen Mehrbedarf, der zusätzlich gedeckt werden müsse.

Auch wenn der unterhaltspflichtige Elternteil viel verdient und deshalb mehr Unterhalt zahlt, ändert sich an der Zuzahlung für die Betreuungseinrichtung nichts. Denn der höhere Unterhalt decke ebenfalls nur den Grundbedarf des Kindes ab, wenn auch auf höherem Niveau.

Der Ganztagsplatz diene auch nicht vorrangig der Erwerbsfähigkeit der Mutter, sondern dem Kindeswohl. Der Gesetzgeber gehe davon aus, dass die Erziehung im Kindergarten der sozialen und geistigen Entwicklung des Kindes nütze. Auch die Schweizer Einrichtung sei aus pädagogischen Gründen gewählt worden. Allerdings hatte der Familiensenat des BGH Einwände gegen die bisherige Berechnung. Das Berliner Kammergericht muss den genauen Betrag noch einmal neu bestimmen.

Das aktuelle Urteil bekommen alle Unterhaltspflichtigen mit Kleinkindern zu spüren. Denn der Bundesgerichtshof stellte klar, dass die zusätzlichen Leistungen nicht nur in Zukunft, sondern auch für die Vergangenheit zu zahlen sind.
Rechnen wir einmal mit einem Vater der ein Gehalt von 3500 Euro hat. Das Kind ist 5 Jahre alt und somit bereits in der nächsten Klasse. Das Kind erhält nun 383 Euro (laut online Version der Düsseldorfer Tabelle).

Nun kommt es noch dazu, dass der Kindergartenbeitrag aufgeteilt wird. Sollte man eine faule Mutter erwischt haben, ist man gleich der ... weil der Vater nun auch einen Teil des ihren bezahlen muss.

Was ich so extrem lustig finde ist, dass Arbeitslose - egal ob mann oder frau - meist weniger zur Verfügung haben als ein einzelnes Kind.

Deutschland ist so realitätsfremd!

Ich möchte hiermit eine Diskussion anstoßen!
 

mabro

Neues Mitglied
Noch ein kleiner Nachtrag:
Selbst wenn das Kind sich jeden Monat in den Händen des Vaters befindet ändert sich nichts. Das ist bei mir der Fall aber trotzdem wird es einfach ignoriert, dass man selbst trotzdem Kosten hat. Desweiteren ist der Support beim Jugendamt einfach lächerlich. Ich habe selten Ämter gesehen wo solche Flaschen drin sitzen!
 

usagimoon

sadness
Naund? Erwachsene brauchen bei weitem nicht soviel wie ein kleines Kind. Solln endlich alle mal richtig in die Tasche greifen für ihr Kind (egal ob Mann ob Frau)und an der letzten Krücke gehen, denn normale Eltern geben für Ihre Kinder alles (und wenn man eben am Hungertuch nagt!)

Und: Eine Frau mit einem 5jährigen Kind, welche nicht arbeitet ist NICHT! faul. Eine echte Unverschämtheit Frauen gegenüber soetwas zu behaupten. Als ob die Arbeit der Männer einfacher ist, als die Kindererziehung. Dazu kommt : Wieso muss die "faule" Frau eigentlich arbeiten und das Kind erziehen? Und der Mann NUR arbeiten?!
Und genau bei sowas ist Deutschland nämlich realitätsfremd. Und eine Mutter(Vater) die Kinder erzieht, Haushalt schmeisst usw, hat eigentlich genausoviel Einkommen verdient wie ein arbeitender Mann.

Faule Mutter.. tz :shake

LG
 
U

UserC

Guest
ich wär ja schon froh, wenn mein ex überhaupt unterhalt zahlen würde.....

rechenbeispiel:
ich - seit nov.08 arbeitslos - beziehe alg1. noch bis juni '09. die höhe liegt unterhalb der bemessungsgrenze. ich sorge - auch finanziell - für meine tochter (lebt bei meiner mutter). dabei gibt es dafür noch ned mal einen unterhaltstitel.
er - auch seit nov'09 arbeitslos, bezieht ebenfalls alg1. liegt minimal überhalb über der bemessungsgrenze. er zahlt nichts. trotz titel. weil wir im bezirk vom olg ka leben. und die die bemessungsgrenze nicht anerkennen für alg wenn er sich dem arbeitsmarkt zur verfügung stellt. dann zählt nämlich die grenze, die für arbeitende zählt. achja: es gibt einen unterhaltstitel.
 

Krypa

Neues Mitglied
mal langsam

Hallo usagimoon,

darüber läßt sich zumindest mal streiten, ob Erwachsene nicht so viel brauchen wie ein kleines Kind.
Was 'normale' Eltern für ihre Kinder geben, bestimmst nicht Du, da gibt es auch bei Müttern sehr unterschiedliche Meinungen und entsprechende Praxis.

Mütter von 5-Jährigen können zumindest halbtags arbeiten.

Na, dann forder mal die Mütter auf, sich die Betreuung der Kinder mit den Vätern zu teilen und auf Unterhalt zu verzichten.

So lange Väter nicht zuerst ein Mitbetreuungsprivileg vor Bezahlen haben, so lange
sollte keine Mutter auch noch Kindergartengebühren-Beteiligung von Vätern fordern.

MfG krypa
 

Celeste

Vernarrte Jungmami + Alienstiefmutter
Hm also ich finde diese ganzen Artikel die man dazu momentan findet wenig aussagekräftig, lieber erstmal abwarten.

Geht es denn nur um Ganztagesplätze oder allgemein? Ich finde das lässt sich schwer aus diesen zusammengestampften Artikeln herrauslesen.

Und, muss man dann nicht die Kindergartenkosten überhaupt ganz anders berechnen wenn das Einkommen der Mutter nichtmehr wirklich dafür herrangezogen werden kann?

Bei der Betreuungsunterhaltsberechnung darf die Mutter ja auch die kompletten Kindergartenkosten bereits angeben und diese werden von ihrem Gehalt abgezogen bevor dieses in die Berechnung einfliesst, das wäre ja doppelt gemoppelt.

Ich hoffe mal das da in den nächsten Tagen, nach dem langen Wochenende das Thema etwas besser aufbereitet wird.
 

usagimoon

sadness
RE: mal langsam

Original von Krypa
Hallo usagimoon,

darüber läßt sich zumindest mal streiten, ob Erwachsene nicht so viel brauchen wie ein kleines Kind.
Was 'normale' Eltern für ihre Kinder geben, bestimmst nicht Du, da gibt es auch bei Müttern sehr unterschiedliche Meinungen und entsprechende Praxis.

Mütter von 5-Jährigen können zumindest halbtags arbeiten.

Na, dann forder mal die Mütter auf, sich die Betreuung der Kinder mit den Vätern zu teilen und auf Unterhalt zu verzichten.

So lange Väter nicht zuerst ein Mitbetreuungsprivileg vor Bezahlen haben, so lange
sollte keine Mutter auch noch Kindergartengebühren-Beteiligung von Vätern fordern.

MfG krypa

Die Mutter kriegt doch eh nur noch 3 Jahre Unterhalt oder? Dann muss sie soundso arbeiten gehen. ich sehe das Prob nicht, dass Papa (oder Mama) eben auf den Kiga draufzahln, dann kann die faule Mama auch endlich arbeiten gehen.

Sorry aber Leute die behaupten, dass Frauen die Kinder erziehen und nicht arbeiten gehen, faul sind, haben überhaupt keine Ahnung (Ich kenne beide Situationen) Und wenn Frau mit 5 Jährigem arbeiten soll, braucht sie erst mal Geld für den Kiga Platz. Logisch oder??

Die Betreuung zu teilen und auf Unterhalt zu verzichten? Sprichst du etwa vom Kindsunterhalt?

LG
 

mabro

Neues Mitglied
Naund? Erwachsene brauchen bei weitem nicht soviel wie ein kleines Kind. Solln endlich alle mal richtig in die Tasche greifen für ihr Kind (egal ob Mann ob Frau)und an der letzten Krücke gehen, denn normale Eltern geben für Ihre Kinder alles (und wenn man eben am Hungertuch nagt!)

Lass mich raten du arbeitest auch nicht oder? Jetzt mal ehrlich wer in der heutigen Zeit noch so naiv ist, dass er denkt, nicht arbeiten zu müssen, gehört eigentlich eingesperrt.

Lustiger Weise braucht ein Erwachsener bei weitem mehr als ein Kind. Es ist lächerlich für ein Kind mehr zu zahlen wie Renter oder Hartz IV Empfänger erhalten. Man will ja nicht eine neue Bonzenkindergeneration heranzüchten sondern Kinder, die wissen wie man mit Geld umgeht und auch später einmal unsere Rente zahlen... Wie kann man nur so realitätsfremd und naiv handeln wie du und einen derartigen Beitrag zu schreiben.

Mit so einer Einstellung wirst du in deinem leben nicht wirklich weit kommen. Es ist ja so das man selbst auch noch leben muss und das geht nur, wenn man selbst auch die finanziellen Mittel hat. Und einfach pauschal zu sagen, IHR MÜSST JETZT IN DIE TASCHE GREIFEN ist einfach nur lächerlich und zeigt nicht gerade von deiner Reife mit deinen 33 Jahren.

Und: Eine Frau mit einem 5jährigen Kind, welche nicht arbeitet ist NICHT! faul. Eine echte Unverschämtheit Frauen gegenüber soetwas zu behaupten. Als ob die Arbeit der Männer einfacher ist, als die Kindererziehung. Dazu kommt : Wieso muss die "faule" Frau eigentlich arbeiten und das Kind erziehen? Und der Mann NUR arbeiten?!
Und genau bei sowas ist Deutschland nämlich realitätsfremd. Und eine Mutter(Vater) die Kinder erzieht, Haushalt schmeisst usw, hat eigentlich genausoviel Einkommen verdient wie ein arbeitender Mann.

Faule Mutter.. tz

Papperlapap... wer nach fünf Jahren noch nicht arbeitet und dem Staat auf der Tasche rumliegt weil er selbst keine Familie hat, die diesem jemanden ernährt ist einfach nur FAUL! Das ging vor 10 oder 20 Jahren aber heutzutage muss man mit normalen Lohn rechnen und das bedeutet effektiv dass man arbeiten muss. Manche Menschen bezeichnen ein derartiges Verhalten auch als asozial...

ich wär ja schon froh, wenn mein ex überhaupt unterhalt zahlen würde.....

rechenbeispiel:
ich - seit nov.08 arbeitslos - beziehe alg1. noch bis juni '09. die höhe liegt unterhalb der bemessungsgrenze. ich sorge - auch finanziell - für meine tochter (lebt bei meiner mutter). dabei gibt es dafür noch ned mal einen unterhaltstitel.
er - auch seit nov'09 arbeitslos, bezieht ebenfalls alg1. liegt minimal überhalb über der bemessungsgrenze. er zahlt nichts. trotz titel. weil wir im bezirk vom olg ka leben. und die die bemessungsgrenze nicht anerkennen für alg wenn er sich dem arbeitsmarkt zur verfügung stellt. dann zählt nämlich die grenze, die für arbeitende zählt. achja: es gibt einen unterhaltstitel.

Na gut diese Einstellung vertrete ich auch, wer ein Kind in die Welt setzt muss dafür gerade stehen. Da geht es nicht nur um das Geld sondern auch um die Sorge. Ich bspw. hab meinen Sohnemann jedes Wochenende und das schon seit 3 Jahren (seit der Geburt). Ich gehe mal davon aus das dass nicht jeder Vater von sich behaupten kann, dass er mit seinem Kind in den Urlaub fährt obwohl er mit der Mutter schon seit 3,5 Jahren nicht mehr zusammen ist.

Hm also ich finde diese ganzen Artikel die man dazu momentan findet wenig aussagekräftig, lieber erstmal abwarten.

Der Artikel ist aussagekräftig genug - genauso steht es auch in jeder Zeitung und außerdem ist es bereits beschlossene Sache.

Mütter von 5-Jährigen können zumindest halbtags arbeiten.

Sehe ich genauso!

Die Mutter kriegt doch eh nur noch 3 Jahre Unterhalt oder? Dann muss sie soundso arbeiten gehen. ich sehe das Prob nicht, dass Papa (oder Mama) eben auf den Kiga draufzahln, dann kann die faule Mama auch endlich arbeiten gehen.

Dito.

Sorry aber Leute die behaupten, dass Frauen die Kinder erziehen und nicht arbeiten gehen, faul sind, haben überhaupt keine Ahnung (Ich kenne beide Situationen) Und wenn Frau mit 5 Jährigem arbeiten soll, braucht sie erst mal Geld für den Kiga Platz. Logisch oder??

Das ist einfach nur situationsabhängig und nicht auf jeden Fall gleich einsetzbar. Es ging früher einmal und man kann jetzt behaupten, dass es in der derzeitigen Situation nur wenigen vorbehalten ist.
 
C

Coleman

Guest
Also, dann wollen wir mal versuchen, die Diskussion zu versachlichen.


Zunächst mal: "Väter müssen mehr Unterhalt zahlen" stimmt schon mal gar nicht. Selbst wenn es mehr zahlende Väter als Mütter gibt: der zum Kindesunterhalt verpflichtete Elternteil muss mehr zahlen - auch wenn es die Mutter ist.

Der BGH hat schon vor über einem Jahr entschieden, dass der Aufwand für Kindergärten und ähnliches vor allem dem Kindeswohl dient (Erziehung, soziale Entwicklung usw.), und nicht in erster Linie den Interessen des betreuenden Elternteils, der dadurch einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Daraus folgt, dass die Kosten als Bedarf des Kindes anzusehen sind (und nicht als berufsbedingter Mehrbedarf des betreuenden Elternteils). Das Kind hat also einen Anspruch gegen seine Eltern, ihm das zu erstatten, und zwar nach dem Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit (Pressemitteilung des BGH vom 06.03.2008).

Der BGH nahm in der erwähnten Entscheidung vom März 2008 weiterhin an, dass die Kosten bis zur (üblichen) Halbtagsbetreuung schon im Regelunterhalt enthalten seien.

In seinem neuen Urteil (das zwar schon am 26.11.08 verkündet, aber erst am 30.04.09 auf der Internetseite veröffentlicht wurde) hat der BGH jetzt diese zuletzt genannte Annahme aufgegeben und stattdessen entschieden, dass die Kosten der Betreuung nicht schon im Regelunterhalt enthalten seien, sondern zusätzlich von beiden Elternteilen (also dem betreuenden und dem barunterhaltspflichtigen) nach dem Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit zu zahlen seien. (BGH, XII ZR 65/07).


Die im Artikel angedeutete Behauptung, es müsse jetzt mit erheblichen Nachzahlungen gerechnet werden,
der Bundesgerichtshof stellte klar, dass die zusätzlichen Leistungen nicht nur in Zukunft, sondern auch für die Vergangenheit zu zahlen sind
ist unsachlich und falsch. Im entschiedenen Rechtsstreit ging es auch um den Zeitraum vor dem 01.01.2008 (da trat eine Gesetzesänderung in Kraft) - und der BGH hat den KiGa-Aufwand sowohl vor als auch nach der Änderung als Mehrbedarf gesehen, der nicht im Regelunterhalt enthalten sei. Sonst nichts. Unterhalt kann in der Regel nicht für die Vergangenheit gefordert werden - daran ändert auch das Urteil nichts. Für die Zukunft allerdings hat es in der Praxis für viele Männer und wenige Frauen die Folge, dass sie dem jeweils anderen Elternteil jetzt einen Teil des KiGa-Aufwands zusätzilch erstatten müssen.


Ob ein Kind jetzt oder künftig grundsätzlich mehr oder weniger als ein Arbeitsloser zur Verfügung hat, hat mit diesem Urteil gar nichts zu tun. Was ein Arbeitsloser "hat", hängt davon ab, ob er ALG I oder ALG II bezieht. ALG I orientiert sich an seinem bisherigen Verdienst und kann dermassen viel sein, dass die allermeisten hier im Forum sich die Finger danach schlecken würden. ALG II dagegen, besser bekannt als "Hartz IV", ist im wesentlichen das, was man früher "Sozialhilfe" nannte und umfasst (nach einer Übergangsfrist, wenn ALG I ausläuft) eigentlich nur noch das Existenzminimum.

Was ein Kind dagegen an Unterhalt von seinem barunterhaltspflichtigen Elternteil bekommt, hängt von dessen Einkommen ab (in dem vom BGH entschiedenen Fall hatte der zahlende Vater Einkünfte von mindestens 9.000 EUR netto im Monat), und von der Zahl der Unterhaltsempfänger.

So eine pauschale Aussage ist daher gar nicht sinnvoll - und ich glaube auch nicht ohne weitere Angaben dazu, dass sie stimmt.


Es ist auch nicht richtig, dass ein Elternteil mehr zahlen muss, wenn er "eine faule Mutter erwischt" hat. Was genau heisst faul? Dass sie nicht arbeitet? Weil sie das gemeinsame Kind erzieht?

Und selbst wenn es eine ist, die nach der Rechtslage arbeiten muss, das aber vorwerfbar nicht tut (und nur in dieser Konstellation kann man guten Gewissens von einer "faulen Mutter" reden!) - dann entsteht gleichwohl ein Unterhaltsanspruch des Kindes gegen diese "faule" Mutter. Genauso, wie der Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber einem faulen Vater besteht, der keine Lust hat zu arbeiten und sich deswegen nicht um Arbeit bemüht. Das nachzuweisen und durchzusetzen ist natürlich eine andere Sache.


mabro, mit deinen letzten Aussagen hast du dich leider selbst vollkommen disqualifiziert. Einer Mutter von vier Kindern zu sagen, dass sie eigentlich eingesperrt gehört, und mit dem Wort "asozial" um sich zu werfen, ist so weit unter der Gürtellinie, dass ich darauf nicht eingehen werde.

Ich bitte dich aber, in weiteren Postings von solchen Beschimpfungen Abstand zu nehmen. Eine Diskussion anstossen, ist okay. Eine bestimmte Auffassung zu vertreten ist auch okay. Aber diese Rüpelhaftigkeit ist nicht okay und muss auch nicht sein. Lass es, und wir können uns in der Sache weiter unterhalten.
 

Krypa

Neues Mitglied
RE: mal langsam

Hallo usagimoon,

na ja, i c h hab solche Frauen nicht ''faul'' genannt.

Ja, ich denke, Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt entfallen bei gemeinsamer Betreuung (Halbe:Halbe) der Kinder.

Ich finde es sowieso abartig, daß Väter von über 1-jährigen Kindern Betreuungsunterhalt bezahlen müssen, ohne selber zunächst mal das Betreungsprivileg zu haben, ihre Kinder selber (mit) zu betreuen.

Es ist nicht plausibel, daß Väter hier grundsätzlich die Mütter als Kindermädchen ihrer Kinder alimentieren m ü s s e n.

MfG krypa
 
U

user5fm

Guest
Wenn es mich nicht gerade persönlich treffen würde, würde ich gar nicht meinen Senf dazu geben.
Wenn die Ex meines Mannes sich trennt, dann soll sie gucken wo die Kohle herkommt, und zwar NICHT von meinem Mann, aber NEIN wir belangen schön den Ex-Mann, die Familie von dem heute kann gucken wo sie bleibt. ICH darf für mich und unsere Kinder Hartz4 beantragen, obwohl er ganztags arbeitet nur damit diese Sch.... sich auf Kosten meines Mannes einen faulen Lenz macht. Man darf erwähnen das das letzte gemeinsame Kind schon 13 Jahre ist. :angryfire
Ich geh putzten, Stundenweise, damit wir über die Runden kommen, ach ja meine Jüngste ist 1 Jahr, aber WIR dürfen gucken wie wir klarkommen und nicht immer gleich aufs Amt rennen wollen.
Ach ja die Mittlere ist jetzt Schwanger, mit 15 Jahren, aber da kann ja dann der Kindsvater zahlen, mit 14 oder dem seine Eltern.
Als Mann muss man löhnen und dieser Mann kann ruhig am Hungertuch nagen, is doch der Ex dann egal.
Merkt man das ich mich aufrege?? Nein, oder??
Sollte ich ausfallen geworden, sorry dafür, aber diese Diskussion kommt gerade passend. :wand
 
C

Coleman

Guest
5fachmama, deine Empörung ist berechtigt, und ohne Zweifel trifft dich die aktuelle Rechtslage hart.

Aber die Entscheidung des Gesetzgebers ist zunächst mal meiner Ansicht nach richtig: Kinder gehen vor, und zwar sowohl vor der (Ex-) Ehefrau als auch vor einer künftigen Ehefrau.

Weitere (richtige) Grundsatzentscheidung: alle Kinder haben grundsätzlich gleiche Ansprüche - also sowohl die aus einer früheren Ehe (oder uneheliche) als auch die aus der aktuellen Beziehung oder Ehe.

Stell dir bitte den Fall umgekehrt vor: durch eine neue Heirat würden die Unterhaltsansprüche früherer Kinder und der Ex entfallen. Jeder, der solche Ansprüche zu erfüllen hätte, wäre ratzfatz wieder unter der Haube, um sie loszuwerden!

Nach aktueller Rechtslage dagegen weiss eine neue Partnerin (oder sollte es wissen!), dass ihr neuer Partner und künftiger Vater ihrer Kinder bereits für andere Kinder unterhaltspflichtig ist - und dementsprechend nicht alles für seine "neuen" Kinder einsetzen kann, was er verdient.

Es gibt leider bei jeder möglichen Konstellation Härtefälle, und es ist schlimm, dass ihr (du und deine Kinder) dazu gehört. Aber dein Mann ist halt nun mal auch für die Kinder verantwortlich, die er aus einer früheren Ehe hat.
 
U

user5fm

Guest
@ cole

ist ja richtig und vom Gesetzgeber auch so geregelt.

ABER in unsere Lage, sind ICH und unsere NEUEN Kinder, leider die Benachteiligten.
Wir leben unter der Armutsgrenze und die fährt noch in den Urlaub, weißt du was ich meine??
Es ist so und wir bekommen das hin, Ungerecht ist es trotzdem für uns NEUEN.
 
C

Coleman

Guest
5fachmama - stimmt, es ist ungerecht.

Und trotzdem: auch der Unterhaltsanspruch seiner Kinder aus erster Ehe wäre höher, hätte er nicht weitere Kinder bekommen.

Es kommt auch durchaus vor, dass solche Kinder (nämlich welche aus geschiedenen Ehen) durch eine Neuverheiratung und weitere Kinder des Vaters weniger Unterhalt kriegen und dadurch ihrerseits unter die Armutsgrenze rutschen. Das finden dann naturgemäß die (und die dazugehörigen Mütter) ungerecht - nach dem Motto: "was setzt der Mann weitere Kinder in die Welt, wenn er schon für die bisherigen nicht genug Geld verdient?".

Ich weiss leider auch keine gerechte Lösung für das Problem!
 

usagimoon

sadness
nur mal eben schnell mabro: ich habe 4 Kinder, arbeite Vormittags und am WE und mache abends eine Fortbildung, dazu bin ich ueber 12 h mit den Kids alleine und kann mir bisher keinen Kindergartenplatz leisten (obwohl mein Mann ganztags arbeitet) ... um mal deine Vermutungen in den Wind zu setzen.

LG
 
U

user5fm

Guest
@ coleman

eine Lösung gibt es nicht und ich will auch nicht jeder Geschiedenen Hinterhältigkeit und Falschheit vorwerfen.
 

usagimoon

sadness
Puh ich habe nur ein bisl hitzig reagiert, weil alle Frauen gleich als faul hingestellt werden, die nicht gleich arbeiten gehen und erst mal das Kind betreuen. Der Mann möchte mitbetreuungsrechte. Schön und auch verständlich. Das prob aber ist erst mal wenn er ganztags arbeitet, wie stellt er sichd as vor?

Worum gehts jetzt hier eigentlich? Um den Unterhalt für die Frau? DFas doch kalr das jede normale Frau auf eigenen Beinen stehen will , irgendwann, nur klappts immer gleich? Nein.

Und das mehr Geld fuer alle Kinder gezahlt werden soll, finde ich erst mal oki. Der Unterhaltszahlende regt sich auf ueber den finanziellen schmerz. Ich sehe das so: Ich erziehe meine Kinder, ich gebe fast alles Geld fuer sie aus. Glaubt ihr nur weil man arbeitet als Mutter, dass man gleich auchr eich ist? Vielleicht ist da mal alle 10 Monate eine Hose drin oder nuee Schuhe (fuer die Mutter) dennoch reicht es vorne und hinten nicht.

Richtig die frau soll nach der trennung arbeiten. Aber langsam bitte. Und wenn ich heirate uebernehme ich erst mal verantwortung fuer den Menschen der mein Lebenspartner ist. Kommt es zur Trennung, dann heisst es erst mal zahlne, damit der der ohne Arbeit ist, auch ne Chance bekommt Arbeit zu finden. Viele Frauen opfern ihr Berufsleben und Ausbildung fuer Kind und Familie. Klar im Endeffekt unschlau. War aber so und viel hatte man gemeinsam. das vergisst man nach der Trennung wie sehr man mal geliebt hat. Dann beisst man sich eben auf die Zunge und zahlt erst mal.. ich verstehe sowas nicht.

Und eine Frau mit Kindern die nicht arbeitet ist nicht asozial. Ich finde alleinerziehend und einen neuen Lebensabschnitt beginnen ist schwer. Wohlmöglich leiden Frau und Kind sehr und brauchen erst mal emotionellen Rückhalt. Sowas gilöt alles zu bedenken. Mit dem herz!

Das alle Kinder gleich viel kriegen ist gut und richtig. Und ich sehe da keinen Unterschied. Haette mein Mann schon ein Kind gehabt, wuerde er immensen Ärger bekommen, wenn er nicht zahlen würde. Kinder brauchen uns!

Ich habe auch einen EX, der zahlt nie, der geht ja nie arbeiten, also gibts keinen Unterhalt fuer die Kids. Ich habe nie welchen bekommen.

Es gibt immer viele Seiten und nicht immer nur die EXTREMEN.

(Sorry für die Rechtschreibung)

LG
 

Steffi81

Aktives Mitglied
Ist doch wie immer! Das Problem ist einfach, dass ein neues Gesetzt kommt und es einfach für die Allgemeinheit gilt und nicht für jeden einzelnen Fall.
Ich denke für den einen Teil wird es richtig sein und für den anderen einfach überarbeitbar.

Was den Beitrag von usagimoon angeht, dass Eltern nicht so viel brauchen wie Kinder ist vielleicht falsch ausgedrückt.
Wir können einfach auf mehr verzichten als unsere Kinder. Die müssen ordentlich und gesund essen. Wenn wir uns mal ne günstige Dose aufmachen, oder nen Tag nichts essen ist es nicht so schlimm. Um nur ein Beispiel zu nennen.

Ich kenne viele Frauen, die halbtags putzen gehen um über die Runden zu kommen. Woanders halten sie die Hütte sauber und bei ihnen sieht es aus (überspitzt) wie bei Hempels unterm Dach, da wenn die Kinds zu Hause sind, vielleicht Unterstützung bei den Hausaufgaben brauchen, was zu Essen auf dem Tisch, nen Artzbesuch ach was nicht alles an so einem Tag anfällt. Da kann ein Tag mächtig kurz werden.
Ich muss gestehen, als ich meine geregelten Stunden Arbeitszeit hatte, konnte ich noch mehr am Tage schaffen, aber ich habe auch noch einen ganz kleinen Fratz. Kinder wollen einfach beschäftigt werden und ich denke, dass der Unterschied zu früher darin besteht, dass sich zwar auch mit den Kinder beschäftig wurde, aber nicht ganz so intensiv wie heute, wobei auch das wieder ganz individuell ist.

Geld ist immer ein Thema was hitzig diskutiert wird und schwierig ist. Nur Fakt ist, dass hier keiner die einzelnen Situationen genau kennt! Also bringt es nichts hier Attaken gegen ein Gesetzt oder jemanden persönlich zu schieben. Ich denke solche Themen sind gut für jeden einzelnen sich mal ordentlich auszuk******* oder sich (ja das darf man auch) zu freuen. Die Lebenssituationen sind nunmal verschieden.

LG Steffi

O großer Geist, laß mich niemals einen Menschen beurteilen noch kritisieren, bevor ich nicht zwei Wochen lang in seinen Mokassins herumgewandert bin.

Indianisches Gebet
 

Liliki

Mensch
Hallo,

Grundsätzlich sehe ich im Familienrecht eine Menge Härten und Ungerechtigkeiten, vor allem aber ein Paradox:

Wenn zwei Menschen gemeinsam Kind(er) bekommen, die als Familie nur ziemlich knapp über die Runden kommen, wird dieses (ehemalige Familien-) Einkommen grundsätzlich nicht reichen (können), weil ja nun zwei komplette Haushalte unterhalten werden müssen. Also müsste nach einer Trennung tatsächlich das bisherige Gesamteinkommen erhöht werden - nur so kann es gelingen.

Das würde in den meisten Fällen, in denen der Vater schon vorher Vollzeit gearbeitet hat, bedeuten, dass nun die Frau wieder das Arbeiten aufnehmen müsste ... nur SO könnten die Mehrkosten in der Summe des getrennten Systems abgefangen werden. Zumal ja etwa 70% der Trennungen von Frauen ausgehen ... ich denke, mit dieser Entscheidung übernimmt man (vor allem wenn man gemeinsame Kinder hat) eine besondere Verantwortung, dass das nun irgendwie in der neuen Konstellation auch gelingen muss.

An dieser Konsequenz hakt es dann leider aus meiner Sicht häufig: da wird (in meinen Augen irre lange) auf dem Punkt rumgeritten, dass man ja die Kinder erziehe und deshalb noch gaaaanz lange gaaaaar nicht arbeiten könne - so etwas kann sich eine (auch intakte) Familie in Deutschland heute in den meisten Fällen schon lange nicht mehr leisten - viele Mütter müssen zumindest auf 400,00 EUR Basis mitarbeiten, damit es überhaupt funktioniert.

Mir ist unklar, warum wir ein Gesellschaftsbild aus den 60ern als Grundlage für die Entscheidungen im 21.sten Jahrhundert nehmen, wie Kinder (nach einer Trennung) betreut werden und was für Kosten dabei entstehen und woher das Geld kommt ... aus meiner Sicht ist es die Regel, dass beide Eltern zum Gelingen des Ganzen arbeiten gehen, sowie die Kinder aus dem Gröbsten raus sind.
Wer sich anders entscheiden kann (und es sich leisten kann), kann das ja miteinander verabreden.

In diesen (scheinbar leider häufigen) Fällen halte ich die Interessen der Kinder oftmals für vorgeschoben ... es geht gar nicht durchgehend darum, dass die Kunder gut versorgt sein sollen, sondern dass alleinerziehende Eltern *irgendwem* die Verantwortung für das materielle Gelingen eines nun eher schwierigeren Systems zuschieben.

Wie man das Ganze juristisch verbessern könnte, weiss ich nicht. Ich meine fast, wir bräuchten in der Phase der Familiengründung saubere Absprachen, wer in den kommenden Jahren für was zuständig sein soll ... vielleicht sogar schriftlich?

Und wir bräuchten mehr Eigenverantwortung im Sinne von "wer A sagt ..."


LG, Lili
 

Krypa

Neues Mitglied
Überlegungen

Hallo usagimoon,

mann muß e r s t mal überhaupt als Vater die Chance bekommen, sich den Kopf über Arbeitszeit-Umschichtung und evtl. -Verkürzung zu zerbrechen, um das Kind mitbetreuen zu können. Komisch, daß hier Väter a priori auf reine Geldzahlpflicht festgenagelt werden, andererseits aber von Müttern gefordert wird, die Väter sollten sich doch mehr (persönlich) um die Kinder kümmern.

Auch Väter leiden unter Trennungen (von ihren Kindern), manche werden sogar krank und arbeitsunfähig davon.

MfG krypa
 

usagimoon

sadness
Das liegt vielleicht daran, das A die meisten Väter gar nicht ihre Arbeit ändern wollen (Halbtags, nachtschicht, Jobwechsel) oder Könnene, wegen drohender Arbeitslosigkeit.
Ich denke viele alleinerziehende Frauen wären glücklich darüber wenn sich der EX mehr um die KIDS kuemmern wuerde, die wolln aber gar nicht.

B Einerseits will der Vater sein Arbeitsleben wie gewohnt fortführen, aber andererseits möchte er von der alleinerziehenden Frau doch dass sie arbeitet (egal welchen Dreck von Arbeit) und das Kind erzieht. Oder wie stellt ihr euch das vor?

Legt der EXfrau ein Konzept hin: So will ich mich kümmern, mit veränderten Arbeitszeiten, Eventuellen Freizeiten und Erziehungsfragen.

Ihr würdet staunen wieviele Frauen doof gucken würden.. das Prob der meisten Männer aber ist: Reden. Ich will mehr Mitbestimmung, aber was tun sie dafuer? Nix. (Natuerlich gilt das auch in umgekehrter Konstellation, alleinerziehernder Vater, arbeitende Mutter.

EDIT: Gomen, nochmal für die schreckliche Rechtschreibung heute :wand

LG
 

Krypa

Neues Mitglied
Moment

Hallo usagimoon,

was die meisten Väter gar nicht wollen, weißt Du doch gar nicht. Da stecken nämlich mehrere weitere Fragen dahinter:

1. vielleicht wollen gerade viele Mütter daheimbleiben beim Kind

2. vieleicht bieten viele Arbeitgeber gar keine Flexibilität der Arbeitszeiten

3. ein Drittel aller Väter sind unverheiratet und haben gegenüber den Müttern
gar keine Rechtsgrundlage, mitzubetreuen statt zu zahlen

4. viele Mütter arbeiteten vor der Geburt in schlechter bezahlten Jobs als die
entsprechenden Väter und bleiben aus ökonomischen Gründen daheim


MfG krypa
 

usagimoon

sadness
Pures Philosophieren und völlig aus der Luft gegriffen.

Wenn die Arbeitgeber keine flexiblen Arbeitszeiten geben, muss mand a zuerst was ändern.
Ich halte es für ein Trugbild das alle Frauen schlechter bezahlt sind als der Mann und deswegen daheim bleiben. Fakt ist: Männer wollen nicht auf ihren Job verzichten und daheim bleiben um fuer Kind und kegel zu sorgen.

Unverheiratete Väter haben zumindest ein Umgangsrecht, ausserdem kann man schon vor der geburt sagen, ob das gemeinsame Sorgerecht sein soll.

LG
 

Krypa

Neues Mitglied
Anteile

Hallo usagimoon,

Du schriebst, Väter w o l l t e n ihre Arbeitszeiten nicht ändern, und ich schrieb, welche weiteren Aspekte hinter diesem m.E. angedichteten Nicht-Wollen stecken können.
Sicher gibt es Väter, die, konform mit dem alten männlichen Rollenbild, lieber malochen und Geld ranschaffen als daheim Windeln zu wechseln und Brei zu kochen, aber es gibt eben auch Väter, denen die genannten Hindernisse entgegenstehen.

Ein ''Umgangsrecht'' ist doch meilenweit von einem Mitbetreuungsrecht entfernt.


MfG krypa
 
U

user5fm

Guest
RE: Überlegungen

Original von Krypa
Hallo usagimoon,

mann muß e r s t mal überhaupt als Vater die Chance bekommen, sich den Kopf über Arbeitszeit-Umschichtung und evtl. -Verkürzung zu zerbrechen, um das Kind mitbetreuen zu können. Komisch, daß hier Väter a priori auf reine Geldzahlpflicht festgenagelt werden, andererseits aber von Müttern gefordert wird, die Väter sollten sich doch mehr (persönlich) um die Kinder kümmern.

Auch Väter leiden unter Trennungen (von ihren Kindern), manche werden sogar krank und arbeitsunfähig davon.

MfG krypa

Rischtisch !! :wand

Oder die Mütter ziehen 150km weg und der Vater guckt dumm aus der Wäsche. :angryfire

Mein Mann leidet seitdem auch an Dpressionen. :bye:
 
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