Der Staat hat kein Geld mehr und entscheidet aus diesem Grund, dass Väter mehr Unterhalt zahlen müssen.
Anbei findet ihr den Beitrag von www.fr-online.de:
Nun kommt es noch dazu, dass der Kindergartenbeitrag aufgeteilt wird. Sollte man eine faule Mutter erwischt haben, ist man gleich der ... weil der Vater nun auch einen Teil des ihren bezahlen muss.
Was ich so extrem lustig finde ist, dass Arbeitslose - egal ob mann oder frau - meist weniger zur Verfügung haben als ein einzelnes Kind.
Deutschland ist so realitätsfremd!
Ich möchte hiermit eine Diskussion anstoßen!
Anbei findet ihr den Beitrag von www.fr-online.de:
Rechnen wir einmal mit einem Vater der ein Gehalt von 3500 Euro hat. Das Kind ist 5 Jahre alt und somit bereits in der nächsten Klasse. Das Kind erhält nun 383 Euro (laut online Version der Düsseldorfer Tabelle).Karlsruhe. Hunderttausende Väter müssen mehr Unterhalt für Kinder überweisen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erstmals entschieden, dass in den üblichen Tabellen keine Beiträge für den Kindergarten enthalten sind (Az.: XII ZR 65/07). Die anfallenden Kosten müssen deshalb zusätzlich gezahlt werden. Auch Kindertagesstätten, die wesentlich teurer sind als Regelkindergärten, gelten als notwendiger Mehrbedarf des Kindes.
Allerdings müssen die Unterhaltspflichtigen - das sind in der Regel die Väter - nicht die gesamten Kosten alleine tragen. Vielmehr werden sie nach den Einkommensverhältnissen der Eltern aufgeteilt. Hat die Mutter des Kleinkindes im Vergleich zum Kindesvater wenig Einkommen, wächst dessen Anteil jedoch entsprechend.
Anlass der aktuellen Entscheidung ist ein Fall aus Berlin. Die Eltern eines 2002 geborenen Jungen lebten bis zu ihrer Trennung im Jahr 2003 unverheiratet zusammen. Das Kind besuchte eine Kindertagesstätte. Auch als die Mutter mit dem Jungen in die Schweiz zog, kam er dort in eine Ganztagseinrichtung. Aufgrund der hochwertigen pädagogischen Betreuung in dieser Tagesstätte fielen auch hohe Kosten an. Rund 320 Euro im Monat waren zu zahlen.
Das Kind verlangte deshalb - vertreten durch die Mutter - vom Vater einen Anteil von monatlich 298 Euro zusätzlich. Das Kammergericht Berlin verurteilte den gut verdienenden Vater zur Zahlung. Der ging in Revision und argumentierte vor dem BGH, die Kita diene vor allem der Mutter, damit sie ihrer 60-Prozent-Stelle nachkommen könne. Das sah der Familiensenat des BGH anders und nahm den Fall zum Anlass, seine bisherige Rechtsprechung zu den Kindergartenkosten völlig zu revidieren.
Noch vor einem Jahr hatten die Karlsruher Bundesrichter geurteilt, dass in den üblichen Unterhaltssätzen ein Pauschalbetrag für einen Halbtagskindergartenplatz enthalten sei. Extra-Geld gebe es deshalb nicht. Jetzt rechnet der Familiensenat dagegen vor, dass die geltenden Unterhaltssätze keinen Beitrag für die Kinderbetreuung enthalten.
Die Begründung stützt sich unter anderem darauf, dass Sozialhilfeempfänger den Kindergarten in aller Regel nicht bezahlen müssen. Das gewährte Existenzminimum beinhalte folglich keine Kindergartenkosten. Da sich die Unterhaltssätze am Existenzminimum eines Kindes orientierten, sei hier ebenfalls kein Anteil für den Kindergarten enthalten. Folglich habe das Kind bei Besuch eines Kindergartens einen Mehrbedarf, der zusätzlich gedeckt werden müsse.
Auch wenn der unterhaltspflichtige Elternteil viel verdient und deshalb mehr Unterhalt zahlt, ändert sich an der Zuzahlung für die Betreuungseinrichtung nichts. Denn der höhere Unterhalt decke ebenfalls nur den Grundbedarf des Kindes ab, wenn auch auf höherem Niveau.
Der Ganztagsplatz diene auch nicht vorrangig der Erwerbsfähigkeit der Mutter, sondern dem Kindeswohl. Der Gesetzgeber gehe davon aus, dass die Erziehung im Kindergarten der sozialen und geistigen Entwicklung des Kindes nütze. Auch die Schweizer Einrichtung sei aus pädagogischen Gründen gewählt worden. Allerdings hatte der Familiensenat des BGH Einwände gegen die bisherige Berechnung. Das Berliner Kammergericht muss den genauen Betrag noch einmal neu bestimmen.
Das aktuelle Urteil bekommen alle Unterhaltspflichtigen mit Kleinkindern zu spüren. Denn der Bundesgerichtshof stellte klar, dass die zusätzlichen Leistungen nicht nur in Zukunft, sondern auch für die Vergangenheit zu zahlen sind.
Nun kommt es noch dazu, dass der Kindergartenbeitrag aufgeteilt wird. Sollte man eine faule Mutter erwischt haben, ist man gleich der ... weil der Vater nun auch einen Teil des ihren bezahlen muss.
Was ich so extrem lustig finde ist, dass Arbeitslose - egal ob mann oder frau - meist weniger zur Verfügung haben als ein einzelnes Kind.
Deutschland ist so realitätsfremd!
Ich möchte hiermit eine Diskussion anstoßen!