vater zahlt keinen unterhalt mehr

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Mine

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danke schnupe! mir ist geraten worden, uvg doch lieber übers sozi zu beantragen, damit da nicht so viel schriftverkehr ist und die mehrzahlung schnell passiert. wegen beistandschaft & co. muss ich ja eh hin.
 
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User2

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@ schnuppe, wie kommst du darauf, daß es ca. 1090 € sein müssen?
Das ist doch immer noch abhängig von der Höhe der Miete, oder?

Und UVG beträgt 122 € monatlich.
 

schnupe

Aktives Mitglied
Nun ja Mela........nicht so ganz.

Dir steht ja dann nur eine 2 Zimmerwohnung mit etwa 60qm zu.
Hast Du etwas teureres, mußt Du sehen, wie Du damit klar kommst.
Fakto:
In den 1090€ ist die Miete eingerechnet.
Weiß leider net, wie hoch sie sein darf, bei alleinerziehender Mutter mit Kind.
Jedoch mußt Du damit klar kommen.

Diese 1090€ (wie gesagt, will mich nicht auf 10€ festlegen)sind für alles.
Ist Deine Wohnung zu teuer, dann mußt Du Dir halt eine andere suchen.

Unterhaltspflichtigen wird ja auch nur eine Wohnung in Höhe von 360€ warm zugestanden.
Ist die Wohnung teurer.....bleibt nur der Auszug, oder sehen, wie man klar kommt.
 

schnupe

Aktives Mitglied
PS: 122€ KUV stimmt......hatte irgendwo nen Zahlendreher im Kopf....nächste Stufe sind es 228€.......daher die 28.......sorry..........

Aber ist eh wurscht........es wird nicht mehr und nicht weniger bei Hartz 4.....es sei denn, man geht arbeiten..........165€ sind ja erlaubt;-)
 
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Mine

Guest
ich kriege den regelsatz von 314 euro kaltmiete + teil der warmmiete gezahlt.
 

EA 80

*is back*
?( Der Regelsatz beträgt meines Wissens nach aber 345 €. Und was ist mit Deinem Zuschlag für Alleinerziehende von 124 €?
 
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Mine

Guest
nee, ich red vom wohngeld. müsste jetzt den bescheid rauskramen, aber ich krieg meines wissens um die uhrzeit 345 euro regelsatz, alleinerziehendenzuschlag, 154 euro kindergeld, bisher 192 euro unterhalt. und halt erziehungsgeld und wohngeld.
ich weiß, das ist sehr viel, aber ich will/muss sparen.
 

EA 80

*is back*
Sollte kein Angriff sein, hab mich wohl blöd ausgedrückt, ist ja schon spät :maldrueck Und soviel ist das doch nicht. Reicht halt grade mal zum (über-)leben.
 
U

User2

Guest
@ schnuppe

Klar, es gibt Mietobergrenzen. Und die sind überall anders, da die ortsübliche Vergleichsmiete von Region zu Region unterschiedlich ist.
Da können sich u.U. ganz schöne Unterschiede ergeben, daß es nicht mehr nur +/- 10 € sind.
Und das mit der Zimmeranzahl, ich kenne 2 alleinerziehende Mütter die mit ihrem Kind 3 Zimmer haben und mehr als 60 qm, die Miete wird trotzdem übernommen. Schon bei der normalen Soziahilfe war nicht der ausschlaggebende Punkt wie groß eine Wohnung ist und wieviele Zimmer sie hat. Es waren nur Richtgrößen um im Zusammenspiel mit den Mietkosten die Angemessenheit einer Wohnung zu bestimmen.
 

schnupe

Aktives Mitglied
Klar, ist hier nicht die Zimmerzahl ausschlaggebend, sondern die Miete.
Meinem Ex wurde deutlich gemacht, er müße mit den zwei Kindern in eine kleinere Wohnung ziehen......sie haben derzeit eine 3 Zimmer Wohnung.
Übergangsweise bekommt man das mehr an Miete bezahlt, da ja nun nicht Millionen von heute auf Morgen umziehen können*lächel*
Und wenn ich das nun mal so vergleiche......bei Unterhaltspflichtigen, die ihren Selbstbehalt halten müssen, wir die Warmmiete auf 360€ angesetzt......da ist es egal, ob Du in München wohnst, oder in irgendeinem Hinterweltler Staat, wo die Mieten sehr gering sind.
Jedoch müßen die Ämter im Prinzip, wenn sie darauf pochen, auch erst mal die Masse an Wohnungen zur Verfügung stellen, richtig?
 

schnupe

Aktives Mitglied
Ach....und was glaubst Du, wie schnell mein Ex nach dem Bescheid, er müße umziehen, Arbeit gefunden hat.
Nach 2 jähriger Arbeitslosigkeit.
Man sieht also.......es geht doch.....hat wohl nicht nur schlechtes, Hartz 4.....vor allem alleinerziehende haben nur Vorteile hierdurch.
 
M

Mine

Guest
*einmisch* es gibt immer noch diese aufteilungen. so liegt göttingen z.b. in der mietstufe I, dransfeld aber in der IV. da kommt's ziemlich auf die mietpreise an. die wohnung hier könnte ich eigentlich nicht halten, sie ist etwas teurer (20 euro glaub ich) als der miethöchstsatz. in göttingen wäre diese wohnung noch günstig.
 
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Mafa

Guest
Hallo,

bitte bedenkt, das Kindergeld wir beim ALG II als Einkommen angerechnet, ebenso ein möglicher Unterhalt des Kindsvaters bzw. Kindesmutter - also was bringt es, hier noch weiter nachzukarten. Besonders wenig bringt es, wenn beide Elternteile auf ALG II angewiesen sind.

Auch was die Verpflichtung zur Arbeit betriftt. sind hier die Auflagen schon sehr streng, auch was die zum 1 Euro Mehr Arbeitsverpflichtung betrifft.

Auch kann es einer ALG II beziehenden Mutter zugemutet werden, wenn die Versorgung des Kindes gesichert ist, hier die eigene Situation durch eine 1 €-Job zu verbessern.


Zur Klartsellung hier ein umfangreicher Linkt zum Thema ALG II:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2004/ALG_II_Durchfuerhungshinweise/hw33.pdf


Gruß


Manfred
 
M

Mine

Guest
@mafa: hab ich gesagt, ich würde nicht arbeiten gehen? ?( gib mir 'nen job, gib mir für lea 'ne ordentliche betreuung und ich arbeite! kein thema! danke übrigens für den link. der momentane stand ist, dass ich ab märz uvg bekomme und eine beistandschaft eingerichtet habe. den rest lasse ich auf mich zukommen. naja, fast. ich soll nochmal zum jugendamt nächste woche, da soll ich eine rundumberatung kriegen - wow :gaehn
 
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Mafa

Guest
..... möglicherweise stehst du dich mit ALG II besser als mit der alten Sozialhilfe!


Also nach meiner Berechnung würdest du, wenn du in ALG II kommst, folgende Leistungen erhalten:


Regelleistung 345 €
Mehrbedarf für Alleinerziehende 41 €
Regelleistung Kind (0-14 J.) 207 €

"Summe der Leistungen
zur Sicherung des Lebensunterhalts" 593 €

Kosten der Unterkunft* 354 € ( Geschätzt )
Kosten für Heizung* 60 € ( Geschätzt)
"Summe Bedarf
Arbeitlosengeld II / Sozialgeld" 1007 €



Und mit Verlaub, bei uns in der Firma verdient ein Arbeiter 1000€ netto, muss davon Frau und 2 Kinder ernähren...( bekommt dann noch 308 Kindergeld und
124€ Wohngeld..).

Aber bedenke, bei den 1007€ ( deine Miete habe ich mal geschätzt) werden dann das Kindergeld und jegliche Unterhaltsleistung des Vaters voll abgezogen.


Zum Nachrechnen ein nettes Berechnungsprogramm:


http://www.mdr.de/DL/1728585.xls


Gruß

Manfred
 
M

Mine

Guest
schade, mir wird gesagt "das dokument ist nur zum lesen geöffnet". nee, das kommt so aber schon hin, halt minus unterhalt/jetzt uvg plus erziehungsgeld. schlecht geht's mir nicht, das hab ich nicht behauptet. ich versuche von dem geld, was ich jetzt "zu viel" kriege, einen puffer anzusparen für die zeit, in der ich wieder zu arbeiten beginne. es geht mir auch nicht darum, dass ich mmn zu wenig geld kriege. die tatsache wurmt mich nur, dass ich geld für's nixtun kriege. aber das ist auch ein anderes thema ;-)
 

EA 80

*is back*
Original von Mafa
Auch kann es einer ALG II beziehenden Mutter zugemutet werden, wenn die Versorgung des Kindes gesichert ist, hier die eigene Situation durch eine 1 €-Job zu verbessern.
Gruß


Manfred

Aber nicht, solange man ein Kind bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres erzieht (steht im SGB II), sonst könnte man den Erziehungsurlaub ja gleich abschaffen...

@Mine: Wieso bekommst Du Geld fürs Nixtun? Also ich erziehe meine Kinder und das ist mehr, als manch einer arbeitet!
 
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