Welche finanzielle Hilfe können wir bekommen?

Thomas85

Neues Mitglied
Hallo Eltern!

Ich habe folgendes Problem. Ich werde bald mit meiner Freundin und ihrem Sohn (9 Jahre) zusammen ziehen und befürchte, dass uns einiges an Geld fehlen wird, was wir jetzt noch haben.

Ich arbeite Vollzeit und meine Freundin arbeitet halbtags, wir verdienen beide allerdings nicht gerade allzu viel. Dazu bekommt meine Freundin momentan noch Kindergeld und der Staat übernimmt die Miete.

Der Vater des Kindes bezahlt natürlich kein Unterhalt, und Vorschuss vom Staat gibts auch schon lange nicht mehr. Wir befürchten nun, wenn wir zusammen ziehen, dass die neue Miete quasi nicht mehr übernommen wird und ich dafür aufkommen muss. Dann hätten wir allerdings auch einiges an Geld weniger zu Verfügung wie jetzt. Da frage ich mich ernsthaft, wo die Gerechtigkeit wäre, wenn wir zusammen ziehen, würde es dem Kind ja auch Vorteile bringen. Und da ich mich super mit meinem Stiefsohn verstehe, wäre es eine enorme Förderung.

Nun ist meine Frage, ob es hier jemanden gibt, der schonmal vergleichbares erlebt hat und uns vielleicht die Angst nehmen kann. Der Termin bei der Arge steht zwar, aber ich hoffe, dass ich hier schon vorher Infos bekommen kann, bevor die da nachher nur Quatsch erzählen.

Im Grunde gehts mir nur im die Förderung von meinem Stiefsohn, alles andere würde ich erstmal hinten anstellen.

Welche finanzielle Hilfe (zb. Wohngeld) würde uns zustehen, bzw. in wie weit kann mein Lohn angerechnet werden, bevor wir was bekommen.

Vielen Dank
 

picassa84

Namhaftes Mitglied
Hallo also bei uns ist das so das ich arbeiten gehe und mein Mann Hartz IV bekommt. Wir haben einen gewissen Mindesteinkommen was wir zum Leben benötigen.

Ich glaube abgerundet sind es ungefähr 1300€(+ o. -)

Ich verdiene so ca 850-950€. Unser Sohn(1Jahr) bekommt 184€ Kindergeld, mein Mann bekommt da er im Erziehungsurlaub ist(wir haben das gerade verdreht wegen meiner Arbeit) 300€ Erziehungsgeld. All das Einkommen(all das was ich gerade aufgezählt habe) wird zusammen gerechnet und von der oben genannten Summe 1.300€ abgezogen. Das was übrig bleibt zahlt uns die ARGE aus.

Achso bevor ich es vergesse, du hast von deinem Gehalt einen Freibetrag.
Kannst ja mal bei google eingeben

Freibetrag bei ARGe oder sowas in der Richtung, da steht genau wie das berechnet wird.
Da dürfen die nicht dran gehen. Also aufjedenfall sind es 100€+ einen gewissen Prozentsatz von dem Rest.

Das hört sich jetzt alles sehr sehr kompliziert an, aber wenn die erste Hürde genommen ist, dann ist der Rest einfacher.

Noch ein sehr wichtiger Tipp, ich habe mit meinem Mann die Unterlagen zum zusammen ziehen recht früh hingeschickt bevor ich bei ihm gewohnt habe, da ich dachte die müssten das alles erst mal neu berechnen etc, aber wir waren erschrocken als die erst mal die Leistungen eingestellt haben, weil die sofort weitere Unterlagen wollten und befvor die nicht kamen wurde auch nichts gezahlt. Sobald ein Neuantrag rein geht wird die Leistung erst weiter bezahlt wenn man denen alle erforderlichen Unterlagen zugeschickt hat udn man muss dann noch warten bis die alles bearbeitet haben.

Falls du noch Fragen hast einfach fragen vielleicht kann ich dir ja helfen.

Aber zu deiner anderen Fragen wegen finanzieller Förderung für den kleinen, da bin ich noch nicht so genau informiert, da wie gesagt unser Windelpupser erst 1 Jahr alt ist.
 

Thomas85

Neues Mitglied
Hui, da kam ja schon schnell ne Antwort :)

Die Frage, die ich noch habe, ist halt, ob die Berechnung mit Kind auch für mich gilt. Immerhin ist ja nur meine Freundin die Mutter des Kleinen und ich nicht der Vater. Ich komme zwar gerne für die 2 auf, aber möchte dann natürlich auch im Gegenzug etwas haben. Ist nämlich schon unfair genug, dass ich keinen Freibetrag auf meiner Lohnsteuer bekomme und der nicht zahlende Vater nen halbes Kind drauf haben darf.

Vielleicht weißt du dazu ja auch noch etwas?
 

picassa84

Namhaftes Mitglied
Also es ist so, wenn deine Freundin Hartz IV bekommt sieht es folgendermaßen aus. Also ungefähre Rechnung so wie es bei uns aussieht, da sind natürlich nur ungefähre Angaben

Benötigte Leistungen

Mein Mann: 329€
Unser Sohn 215€
Ich 329€
Miete 400€
Nebenkosten 110€ - Wasserkosten die man anteilig selbst bezahlt

Also 1373€ (- die anteiligen Wasserkosten)

Das ist der benötigte Bedarf.

So nun zu dem Einkommen

Meines ca sagen wir mal
850€
Mein Mann 300€(Erziehungsgeld
Unser Sohn 184€ Kindergeld

Gesamteinkommen

minus dem Freibetrag ca 1100

Dann kommt die Rechnung 1373 - 110 der Rest wird euch ausbezahlt.

Also da ihr dann in einer Bedarfsgemeinschaft seit, wird das glaube cih trotzdem alles zusammen gerechnet.

Das du den sohn deiner Freundin auf deine Lohnsteuerkarte setzen darfst ist äußerst unwahrscheinlich, Wenn der Vater des Kindes kein Unterhalt zahlt, kann man da nciht etwas machen, das der Kleine von seiner Lohnsteuerkarte runter kommt?

Achso wegen dem Kleinen was du noch evtl bei der ARGe raus holen könntest, es gibt doch zur Zeit die Bildungspakete.

Mann kann auch GEZ Befreiung haben,
Zuzahlunsgbefreiung durch die Krankenkasse kannst du auch bekommen. Du rufst bei denen an sagst du willst so einen Wisch, ich glaube der kostet einmalig einen etwas höheren Betrag, bezahlst aber dann nichts mehr für Medikamente etc.

Oh Gott ich texte dich zu und bin mir garnicht sicher ob das überhaupt das war was du wissen wolltest
 

Thomas85

Neues Mitglied
Hört sich zumindestens schonmal gut an. Also ich kann ihn nur auf die Steuerkarte bekommen, wenn ich ihn adoptieren würde, aber das will ich nicht. Außerdem würde sein Vater dann von allen Unterhaltsforderungen vom Staat glaube ich befreit werden und ich würde sie auch rechtlich übernehmen, ich finde eigl. nicht, dass er das verdient hätte. Wenn er schon so ein toller Vater ist soll er wenigstens rechtlich dazu immer gezwungen werden, was zu tun. Dann zahle ich lieber freiwillig für ihn mit und weiß das ich auch was gutes tue ;-)

Also unser Einkommen liegt bei 1000€ + 400€ + Kindergeld 184€ = ca. 1580€
Unsere Ausgaben Miete 610€ Strom, Gas, Wasser 118€
Kommt natürlich noch der Rest des Lebens dazu :)

Bin mal gespannt was das Amt sagt, momentan finanziert sich meine Freundin halt durch ihren Lohn, dem Kindergeld und das ihre Miete bezahlt wird während ich meine Kosten alle selbst decke.

Wenn wir zusammen ziehen wären wir bei +- 0 € am Monatsende und hätten somit weniger als wenn wir weiterhin getrennt lebend weitermachen würden. Was natürlich keiner will und wie gesagt auch dem Kind auf Dauer schadet.

Also die Onlinerechner sagen das wir 150€ Wohngeld kriegen könnten, sofern wir nix von der Arge kriegen würden. Wäre ja schonmal etwas. Nur die meisten Rechner fragen ebend nicht ab, ob entscheident ist, ob man mit Kind wohnt oder ob es das leibliche Kind ist.

Danke dir erstmal für die aussagekräftigen Antworten ;-)
 

picassa84

Namhaftes Mitglied
Ja das mit der Miete die von der Arge gezahlt wird ist auch so eine Sache.

Die Arge erlaubt uns eine Wohnugn mit der Kaltmiete in unserem Bezirk (Griesheim bei Darmstadt) 441€Kaltmiete.

Nur dann übernehmen sie die Kosten für den Umzug und geben einem auch ein Kautionsdarlehen das monatlich mit 10% zurück gezahlt wird, zinsenfrei.(Also bei 1220€ Kaltmiete sind es monatlich 122€ Rückzahlung pro Monat).

Man kann natürlich auch eine teuere Wohnung haben, aber da fallen die Ansprüche weg, mit dem Umzugsunternehmen und dem Kautionsdarlehen.

Selbstverständlich ist es finanziell gesehen einfacher nicht zusammen zu wohnen, aber schön ist so ein getrennt leben dann auf Dauer auch nicht oder?

Mit dem adoptieren kann ich vollkommen nachvollziehen, das würde ich auch so mache wie du.

Falls noch Fragen sind einfach schreiben, kannst auch eine PN schreiben wenn dir das lieber ist. Helfe gern bzgl diesen Themen. Haben im Moment ja sehr aktuelöl damit zu tun.
 

Lilli4484

Aktives Mitglied
Ich möchte mal was dazu sagen, und zwar zum Wohngeld und zur Befreiung der Zuzahlungen für Medikamente und praxisgebühr.

Beim Wohngeld ist es egal, ob es dein eigenes Kind ist oder nur das "Stiefkind", er wird mit angerechnet. ihr seid dann eine Bedarfsgemeinschaft und werdet als Familie gerechnet.

Zur Befreiung: Man muss nicht gezwungenermaßen einen größeren Betrag bezahlen, um befreit zu werden! Bei uns war das so, dass wir direkt im Januar dieses Jahres einen Antrag auf Befreiung gestellt haben, und die Berechnung ergab, dass unsere Belastungsgrenze bei Zuzahlungen bei 0,00 Euro liegt.

Es wird so gerechnet:
GesamtBRUTTOeinkommen des kompletten Haushaltes (ohne Kindergeld/Erziehungsgeld etc, nur das REINE verdiente Brutto-Einkommen)
- Freibetrag für Partner (ca. 4000 Euro)
- Freibetrag fürs Kind (ca. 7000 Euro)
= Resteinkommen
Man muss als komplette Familie maximal 2% des Rest-Einkommens zuzahlen(bei Chronisch Kranken 1%), im ganzen Jahr. Unsere Belastungsgrenze war bei 0, weil mein Mann Alleinverdiener ist und wir 3 Kinder haben.

Ach ja, und dem Amt ist es egal, ob du grade erst zu deiner Freundin ziehst oder ob ihr seit 10 Jahren zusammenwohnt. Ihr werdet als eine Bedarfsgemeinschaft gesehen und das komplette Einkommen von beiden wird angerechnet.
 

tinchen418

Neues Mitglied
Hallo zusammen.....

ich würde gerne mit meinen freund zusammen ziehen...wir wohnen jeweils in einen anderen Bundesland ..ich habe mich von meinem Mann getrennt und leben im Moment noch zusammen..mein freund ist berufstätig ich habe leider im Moment kein Einkommen...ich habe eine 6 jährige Tochter... weiss jemand ob wir irgendwie noch Unterstüzung bekommen würden??das Einkommen meines Freundes würde für uns alle nicht reichen die Hälfte würde für die Miete drauf gehen... ich weiss nur das ich Kindergeld für meine Tochter bekommen würde und Unterhalt...könnte ich noch Wohngeld oder sonstiges beantragen???ich habe auch einige Bewerbungen in den anderen Bundesland laufen...ich habe auch schon ein Praktikum von 2-3 Monaten angeboten bekommen.ich hoffe sehr das mir hier vielleicht jemand helfen kann da ich vom Jobcenter leider keinerlei Auskunft bekommen habe was ich sehr schade finde...
 
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