Frage -  Wie weit übernimmt das Jugendamt die Kosten für die Kinderbetreung?

Elfenzauberin

Neues Mitglied
Hallo,
also ich lebe mit meinem Sohn seit September 2004 alleine,da ich mich von meinem Mann getrennt habe.Seit Januar 2006 gehe ich nicht mehr nebenbei arbeiten und mußte mich beim Arbeitsamt melden.Seitdem lebe ich also vom Unterhalt und von Hartz IV.Jetzt habe ich eine Stelle für 20 Stunden die Woche bekommen.Laut Jugendamt bekomme ich jetzt auch eine Tagesmutter gestellt und bezahlt,aber würde dies auch weiterlaufen,wenn ich mit meinem Freund zusammenziehen würde?
Weiß jemand vielleicht wie hoch da die Einkommensgrenze liegt oder wo ich das erfahren kann??


Liebe Grüße,
Steffi (Elfenzauberin)
 

Sanny

*extrem* (GL N8Bar)
Hallo,
ich glaube , das kommt auf das jeweilige Bundesland an....
hier in Niedersachsen sind es 1100 Euro, soweit ich weiß.

Wenn du mit deinem Freund zusammen ziehen willst, mach doch einen Untermietvertrag... dann kannst du weiter alle Bezüge bekommen und dein Freund muss euch nicht mit "durchfüttern".

Ansonsten warte mal ab, was andere hier schreiben...
 

Elfenzauberin

Neues Mitglied
Vielen Dank für Deine Antwort...Doch das bringt mich gleich auch schon auf die nächste Frage,aber ich denke da brauche ich eher jemanden,der sich mit Hartz IV auskennt.Gibt es da hier auch welche???
Ich komme übrigens aus NRW...Meinst Du mit 1100 Euro das Gesamteinkommen von uns beiden?
 

Peanutcookie

Aktives Mitglied
...mit nem einfachen Untermietvertrag geht das leider nicht. Ihr müsstet auf jeden Fall getrennte Betten haben und zwei "getrennte " Haushalte führen. Das wird auch ab und zu mal kontrolliert....Da kann es dann zu heftigen Nachzahlungen kommen wenn sie euch auf die Schliche kommen.
Wenn dann würde ich eher zu zwei Wohnungen in einem Mietshaus raten. Is aber wahrscheilich nicht so leicht zu finden.

LG

peanut
 

Elfenzauberin

Neues Mitglied
Also sieht es echt so aus,als könnten wir wegen dem Geld nicht zusammen ziehen???Kannst Du mir denn vielleicht sagen,wer mehr da genaueres zu sagen kann?
 
U

User2

Guest
Original von Peanutcookie
Wenn dann würde ich eher zu zwei Wohnungen in einem Mietshaus raten. Is aber wahrscheilich nicht so leicht zu finden.

Und wenn dann von "netten" Nachbarn angezeigt wird, dass die beiden eigentlich nur eine Wohnung nutzen, ist genauso die Kacke am Dampfen.
Wer mit seinem Partner zusammenlebt gilt als eheähnliche Gemeinschaft, gegenteiliges zu behaupten ist sehr schwer bis unmöglich.
 

steffi1977

glückliche Mama
Ruf doch einfach beim JA an und frag da nach ;D
Ich glaube beim JA wird der "nicht Vater" nicht mitgerechnet, außer ...
ABER genau kann es nur deine Zuständige Stelle erklären.

Beim Hartz IV muss man jeden der in der Wohnung mit lebt angeben, habe den Antrag gerade hier vorliegen.
 

lilly7022

Ich wohne hier
Ich stehe demnächst vor einem ähnlichen Problem, ich will auch mit meinem Freund zusammenziehen, beziehe ebenfalls ALG II, er geht arbeiten. Vor kurzem habe ich vorn einem Urteil gehört, daß eine eheähnliche Gemeinsschaft erst nach einer längeren Zeit des Zusammenlebens (3 Jahre?) bestehen soll, im rechtlichen (Hartz IV)-Sinne. Ich bin aber auch noch auf der Suche, was da jetzt genau festgelegt worden ist.

Soweit ich weiß, sind die Hartzgesetze (auch IV) bundesweit gültig. Ich vermute, es liegt lediglich an der Behörde, die das bearbeitet, wie die sowas entscheiden. Hier bei uns im Main-Kinzig-Kreis regelt der das selbst (einer der wenigen). Das funktioniert gut und schnell, aber die prüfen auch wirklich ganz genau, was vor dem Umzug im Wetteraukreis nicht so war. Da hat das das AA gemacht. Schlampig und nachlässig war das, würde ich aus heutiger Sicht behaupten wollen.
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Das hier habe ich soeben beim Parallelsurfen in obigem Link gefunden. Ist der Berliner Morgenpost vom 27.01.06 entnommen:

"Eheähnliche Gemeinschaft erst nach einem Jahr

Potsdam/Berlin - Paare, die seit weniger als einem Jahr zusammenleben, sind nach einem Beschluß des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg in der Regel keine Bedarfsgemeinschaft im Sinne von Hartz IV. Damit dürfe das Einkommen beider Partner bei der Bedürftigkeitsprüfung zur Gewährung von Arbeitslosengeld II nicht zusammengerechnet werden, teilte das Gericht gestern in Potsdam mit. Die Richter gewährten damit einem Kläger aus Berlin vorläufigen Rechtsschutz (Az L 5 B 1362/05 AS ER).


Der Antragsteller hatte seit September 2005 Arbeitslosengeld II (Alg II) bezogen und lebte seitdem mit seiner Partnerin in einer gemeinsamen Mietwohnung in Berlin-Steglitz. Das Jobcenter rechnete das Einkommen der Partnerin deshalb auf das Alg II an. Einen Antrag des Mannes auf einstweilige Anordnung lehnte das Sozialgericht Berlin ab. Seine Beschwerde bei der nächsten Instanz hatte nun Erfolg. Von einer "Einstands- und Verantwortungsgemeinschaft", die allein eine Anrechnung des Einkommens rechtfertige, könne hier noch nicht die Rede sein, hieß es jetzt. Damit darf das Jobcenter das Alg II vorläufig nicht kürzen.

Das Sozialgericht Berlin muß den Fall nun in der Hauptsache entscheiden. Der Beschluß ist von grundsätzlicher Bedeutung. dpa"
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Sorry, ich habe es einfach reinkopiert. Hier ist der Link:

http://www.sozialhilfe-online.de/dcforum...mID11/2031.html
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Das ist aber nicht das, was ich gehört habe. Vielleicht war das ja sogar ein Urteil des Bundessozialgerichtes, da es überall gelten sollte. Weiß jemand mehr darüber???
 
U

User2

Guest
Hi lilly,

könntest du bitte als Quellenangabe einen "klickbaren" Link zu dem Artikel hinzufügen?
 

Elfenzauberin

Neues Mitglied
Hallo lilly7022,
also von dem was Du da schreibst habe ich auch schon gehört und zwar das aus dem Bekanntenkreis.Bei meiner Bekannten wollten die das Gehalt auch voll mit anrechnen,aber dann hat sie auch einen Gesetzestext vorgelegt und so wurde das Gehalt nicht mit angerechnet.Leider habe ich den Text noch nicht vorliegen und kann von daher auch noch nicht mehr dazu sagen.Jedoch habe ich dieses Thema heute mal auf dem Arbeitsamt angesprochen und die "nette" Dame da sagte mir,daß das nicht stimmen würde und das das Gehalt von dem Partner voll angrechnet wird.Außer man hätte vielleicht Chancen,wenn man einen Widerspruch einlegt...Aber so etwas dauert ja gewöhnlich....
Suche aber auch schon im Internet weiteres darüber zu finden...
 
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