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Eltern-Forum | MutterschaftsgeldMutterschaftsgeld wird seitens der gesetzlichen Krankenkassen während
der Mutterschutzfrist, die vor und nach der Geburt des Kindes gilt,
gezahlt. Außerdem wird das Mutterschutzgeld für den Entbindungstag
selbst gezahlt. Mutterschaftsgeld, welches die gesetzliche Krankenkasse
zahlt, erhalten Mütter, die entweder pflichtversichert sind oder
die bei der gesetzlichen Krankenkasse als freiwilliges Mitglied mit
dem Anspruch auf Krankengeldzahlung versichert sind. Daneben müssen
für den Bezug des Mutterschaftsgeldes weitere Voraussetzungen
erfüllt sein. Für Frauen, die sich im Mutterschutz befinden,
zahlt die Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe von max. 13 Euro.
Dieses Mutterschaftsgeld wird bis zur Höhe des Nettogehalts vom
Arbeitgeber aufgestockt. Die Höhe dieser Zuzahlung und die Zahlung
der Krankenkasse errechnen sich vom durchschnittlichen Nettoeinkommen
der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Gesetzlich versicherte
Frauen beantragen das Mutterschaftsgeld bei ihrer Krankenkasse. Auch
im Falle von Arbeitslosigkeit ist für die Beantragung des Mutterschaftsgeldes
die Krankenkasse zuständig. Mütter, die bei einer privaten
Krankenversicherung versichert sind, können beim Bundesversicherungsamt
ein einmaliges Mutterschaftsgeld in einer Höhe von bis zu 210
Euro beantragen.
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