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Als Packungsbeilage wird ein Beipackzettel bezeichnet, der Medikamenten beiliegt. Die offizielle Bezeichnung für Packungsbeilage lautet Gebrauchsinformation. Diese sollte sorgfältig gelesen und verstanden werden, bevor das Medikament eingenommen wird. Ein Beipackzettel dient vor allem der Information. Er sollte also nicht verwirren, sondern eine Hilfestellung bieten, damit der Verbraucher zu dem jeweiligen Medikament ausreichend informiert wird. Die Packungsbeilage sollte immer zusammen mit dem jeweiligen Arzneimittel aufbewahrt werden, um bei Unklarheiten nochmals nachschauen zu können. Sind noch Fragen offen, sollten diese Fragen mit dem behandelnden Arzt oder dem Apotheker besprochen werden.

 

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