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Eltern-Forum | Packungsbeilage und BeipackzettelAls Packungsbeilage wird ein Beipackzettel bezeichnet, der Medikamenten
beiliegt. Die offizielle Bezeichnung für Packungsbeilage lautet
Gebrauchsinformation. Diese sollte sorgfältig gelesen und verstanden
werden, bevor das Medikament eingenommen wird. Ein Beipackzettel dient
vor allem der Information. Er sollte also nicht verwirren, sondern
eine Hilfestellung bieten, damit der Verbraucher zu dem jeweiligen
Medikament ausreichend informiert wird. Die Packungsbeilage sollte
immer zusammen mit dem jeweiligen Arzneimittel aufbewahrt werden, um
bei Unklarheiten nochmals nachschauen zu können. Sind noch Fragen
offen, sollten diese Fragen mit dem behandelnden Arzt oder dem Apotheker
besprochen werden.
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