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Abtreibungspille und Schwangerschaftsabbruch

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Als RU-486 (Mifegyne) wird die oft umstrittene Abtreibungspille bezeichnet. Nicht zu verwechseln ist die RU-486 mit der Pille danach, die genau genommen kein Schwangerschaftsabbruch ist. Die Pille-danach verhindert bis maximal 72 Stunden, nachdem der Geschlechtsverkehr stattgefunden hat, eine Einnistung des befruchteten Eis in der Gebärmutter. Bei der als Abtreibungspille bezeichneten RU-486 (Mifegyne) handelt es sich um ein Medikament, durch das eine medikamentös verursachte Fehlgeburt eingeleitet wird. Mifegyne wird als Alternative zum chirurgischen Schwangerschaftsabbruch als Medikament angeboten. Dieses Medikament darf maximal bis zur vollendeten neunten Schwangerschaftswoche angewendet werden. Soll durch Mifegyne eine Abtreibung vorgenommen werden, muss die Frau den Wirkstoff Mifepriston einnehmen, der die Hormone zur Schwangerschaftserhaltung blockiert und dafür sorgt, dass die Eizelle, die sich in der Gebärmutter eingenistet hat, abgestoßen wird. Zwei Tage später müssen Tabletten eingenommen werden, die Prostaglandine enthalten, die zu Kontraktionen der Gebärmutter führen. Hier werden der Fötus und das Schwangerschaftsgewebe abgestoßen. RU-486 (Mifegyne) darf nur unter strenger ärztlicher Kontrolle und nur in dafür zugelassenen Arztpraxen und Kliniken angewendet werden.

 

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