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Sturzgeburt und überstürzte Geburt

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Der Begriff Sturzgeburt wird hauptsächlich in der Rechtsmedizin verwendet. Dort wird geklärt, beziehungsweise ermittelt, ob ein Neugeborenes aus dem Geburtskanal der Mutter stürzte und sich dadurch Verletzungen zuzog, oder gar zu Tode kam.
Da Sturzgeburt ebenfalls eine überstürzte Geburt beschreibt, steht der Begriff doch meist für die Abweichung im Zeitrahmen von einer normalen Geburt. Die Sturzgeburt verläuft in weniger als zwei Stunden, der Muttermund öffnet sich sehr schnell und es bedarf manchmal einer einzigen Austreibungswehe, um die Geburt zu vollziehen.
Die Frauen bemerken die Wehen entweder als beinahe schmerzlos, bisweilen gar nicht, bis sehr plötzlich schmerzhafte Presswehen einsetzen.
Eine überstürzte Geburt kann bei Mehrgebärenden oder bei Erstgebärenden, sehr unerfahrenen Frauen vorkommen, die die Wehen nicht richtig deuteten.
Bei der eigentlichen Sturzgeburt stürzt das Kind aus dem Geburtskanal der Mutter. Das Neugeborene ist hierbei einer großen Verletzungsgefahr ausgesetzt.

 

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