banner-elternforen-1

Reproduktionsmedizin - 5.6.3 Verantwortung von potenziellen Eltern gegen?ber ihrem Kind

5.6.3 Verantwortung von potenziellen Eltern gegenüber ihrem Kind

 

Die Paare sahen die elterlichen Verantwortungen hauptsächlich darin, die Lebensqualität des Kindes hinsichtlich der Gesundheit zu gewährleisten, da diese entscheidende Lebensbedingungen festlege (I.2/5/7/15). Ein Paar wies auf die gesellschaftliche Benachteiligung von behinderten Personen hin, die werdende Eltern berücksichtigen müssten (I.2). Dabei wurde jedoch nicht erfragt, für welche Erkrankungen und Behinderungen dies zutrifft und in welchen Bereichen sich die Benachteiligung auswirkt. Einige Paare äußerten zwiespältige Gefühle, wenn sich Eltern trotz der PND für ein erkranktes oder behindertes Kind entschieden. Einerseits respektierten und bewunderten sie diese Paare, da sie sich einem hohen physischen und psychischen Stress aussetzen. Andererseits interpretierten sie solche Entscheidungen als Egoismus, Unwissenheit oder mangelnde Fähigkeiten, die Konsequenzen für das kindliche Leben und das der Familie einzuschätzen. Zudem kritisierten sie, dass diese Eltern vernachlässigten, dass sie sich vermutlich nicht ein ganzes Leben lang um ein erkranktes Kind kümmern könnten (I.2/5/6/7).

Alle Paare betonten, dass die Entscheidungen zur Nutzung reproduktionsmedizinischer Behandlungsmethoden, PND, PID, PKD oder Schwangerschaftsabbrüchen bei den Eltern liegen müsse, da diese die Verantwortung für das Kind tragen und die Zumutbarkeit für sich und ihre Familie definierten. So dürften Entscheidungen nicht von der Gesellschaft, vom familiären und sozialen Umfeld, von GesetzgeberInnen oder ethischen Institutionen getroffen werden, sofern es um krankheitsrelevante Merkmale gehe. Vier Paare wiesen darauf hin, dass eine strenge politische Reglementierung und Kontrolle oder das Einschalten einer Ethikkommission in Bezug auf die Anwendungsgebiete der PID nötig seien. Grenzen müssten für die Paare gezogen werden, um eine Eugenik wie im Dritten Reich oder ethisch nicht vertretbare Entscheidungen von potenziellen Eltern (etwa eine Selektion aufgrund der Augenfarbe ) zu verhindern (I.1/7/12/15).