brauche Rat -  [1] Scheidung/Trennung

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habichnich

Guest
[Start 01]

Hi...!

Allso, ich versuche mal mein Probblem zu Umschreiben...

Meine Freundin lebt in Scheidung und ich verstehe vieles um nicht zu sagen alles irgendwie nicht wirklich.

Allso, 1: Meine Freundin war bei einer Anwältin und hat die Scheidung ab dem 01.04.03 eingereicht.

Meine erste Frage ist da gleich, heisst das, wenn man zu einem Anwalt geht und ihm sagt das man die scheidung will,
das das damit Rechtlich ist,
wenn der Anwalt die Scheidung bis Dato noch nicht vor Gericht Eingereicht hat ???

Die Scheidung ist nicht einvernehmlich, damit meine ich, der Ehemann will sich nicht scheiden lassen,
ist aber auch nicht auffindbar.

Aber durch übergriffe in der Ehe, ist die Ehe auch nich aufrecht zu erhalten.

[Ende 01]
 
H

habichnich

Guest
[2] Scheidung/Trennung

[Start 02]

Nun meint die Anwältin, das sie den Ehemann zunächst ausfindig machen müsse,
bevor sie Rechtliche schritte einleiten kann.

Soll das nun, 2. Frage: Heissen, das wenn sich der ehemann nichtmehr melded, das die ehe nicht Scheidbar ist ?
Und man den Rest seines Leben ebend Pech hat (ein wenig Sarkastisch, aber verständlich ist es langsam).

Ich habe noch viele Fragen, kann sie nur leider nicht alle Stellen, das würde vermutlich Stunden
in Anspruch nehmen das jetzt in dem Forum Niederzuschreiben.

Ich hoffe irgendwer kann mir helfen und tips und ratschläge geben,
weil ich mit meinem wissen langsam stagniere !

Bis dann

[Ende 02]
 
M

miesepeterine

Guest
Hallo erstmal und willkommen.

Also so weit ich weiß, geht man zu einem Anwalt, der einen dann vertritt, um dann bei einem Familiengericht die Scheidung einzureichen.
In besonderen Härtefällen wird die Ehe schneller geschieden, aber in der Regel muss man dann ein Trennungsjahr einhalten, bis die Ehe endgültig geschieden.
Wie es ist, wenn der andere Part nicht auffindbar ist, weiß ich nicht, aber es gibt ja genügend Möglichkeiten, den Aufenthaltsort einer Person herauszubekommen (z.B. Einwohnermeldeämter). Wie lange man da wartet und was im Notfall ist, weiß ich allerdings nicht.
Ich hoffe, Dir ein wenig geholfen zu haben.

Miesepeterine
 

redlabour

Mitglied
@habichnich - Ach, Du bist auch aus 'Deutsch' ? :firedevil :firedevil :firedevil

So und weiterhin wird Sie wohl 5 (!) Jahre verheiratet bleiben wenn "Er" nicht auffindbar ist. Ausser Sie bekommt es vorher hin ihn vor Gericht für "Tod" erklären zu lassen !

Ein besonderer Härtefall zur Scheidung wäre z.Bsp.: Er hat versucht sie umzubringen wobei Ihr möglichst nur noch per "Defibrilator" wieder Leben eingehaucht wurde. Also so gut wie unmöglich.
 

zuckersternchen

Namhaftes Mitglied
hallo!

also selbst nach dem trennungsjahr hat es bei mir immernoch über ein jahr gedauert bis die scheidung durch war. die rentenansprüche während der ehe müssen erst geregelt sein, ehe sich was tut.
also ich kenne eigentlich keinen, der sich scheiden lassen wollte und wo der partner nicht auffindbar war. deswegen kann ich dazu nichts sagen.
aber warum hat sich deine freundin nicht bei der anwältin befragt wo sie die scheidung eingereicht hat? die müsstet das doch egnau wissen wie sowas läuft.
 
H

habichnich

Guest
re...: redlabour

Hi, mal was neben dem Thema, redlabour, also wäre mir lieb, wenn das hier auf konstruktiver ebene bleibt und nicht um dich kaputzulachen über rechtschreibfehler bei der anmeldung. Danke
 

redlabour

Mitglied
RE: re...: redlabour

Original von habichnich
Hi, mal was neben dem Thema, redlabour, also wäre mir lieb, wenn das hier auf konstruktiver ebene bleibt und nicht um dich kaputzulachen über rechtschreibfehler bei der anmeldung. Danke

Stimmt, das ist "voll neben dem Thema" - aber wenn es Dir "lieb wäre",dass wir auf konstruktiver 'Ebene' weiterdiskutieren und nicht um mich 'kaputt zu lachen' über Deine 'Rechtschreibfehler bei der Anmeldung - dann korrigiere das doch einfach mal. Bevor Du jetzt aus 'Deutsch' - 'Deutschland' machst, beachte einfach dass 'Herkunft' Deinen Wohnort meint.

Übrigens, sorry - aber wer ernsthaft fragt, ob man geschieden ist, weil man dies einem Anwalt mitgeteilt hat :wand und dann noch so einen Gassenhauer landet :ablachen - konnte es mir einfach nicht verkneifen !!! :engel

Frag doch einfach nicht mehr so -> :sn7 :sick <- dann kommt der Rest von selbst.

Und jetzt nicht :heul bekommst auch ein :kisses von mir.........
 
M

miesepeterine

Guest
PEINLICH!!! :verleg nein, er ist NICHT mein Ehemann :gap

Hab Dich trotzdem lieb, Göttergatte!!!
 

redlabour

Mitglied
Toll, jetzt verleugnet Sie mich schon..... :wand

Ach Maus, Du bist mir eine.

Aber sag mal ... warum hast Du Dich dann gerade so weggelacht ?? :mua :mua :mua

Ach, meine kleine tasmanische Teufelin.... :firedevil
 

zuckersternchen

Namhaftes Mitglied
hallo redlabour!

jetzt isses aber genug. der junge mann wollte ne auskunft und nicht verlacht werden. vielleicht kann er sich einfach nur nicht so ausdrücken wie manch anderer. aber deswegen und wegen seiner schreib- oder tippfehler sollte man sich nicht lustig machen. natürlich wird er wissen, das seine freundin nicht gleich geschieden ist, nur weil sie beim anwalt war. aber es ist eine eine andere sachlage weil der partner nicht auffindbar ist. und ich finde man sollte jeden hier der probleme oder fragen hat mit respekt behandeln. das tu ich im real life und auch hier im forum!

liebe grüße vom sternchen, die trotzdem oder vielleicht gerade deswegen alles "klein" schreibt"
 
M

miesepeterine

Guest
OSMANISCHE !!!

:gap

Jetzt is aber mal gut, lass dem Jungen seinen Thread und mach nen Eigenen!!! So!
 

redlabour

Mitglied
Original von zuckersternchen
liebe grüße vom sternchen, die trotzdem oder vielleicht gerade deswegen alles "klein" schreibt"

:respekt

Nehmt doch nicht alles gleich so ernst ..... ;D

Obwohl - eigentlich wollte ich ihm ja schreiben :"Selig sind die ..."

8o Nein - Schatz - nicht - lass das - steck das Teil weg - nein nicht - nicht den Basi auf - oh nein................meine Tastatur..... :angst
 
H

habichnich

Guest
so

OK, ich verstehe es und ob nun rechtschreib Fehler oder keine, das is doch vollkommen egal... mir ist klar das die Ehe nicht geschieden ist, wenn man es einem Anwalt gesagt hat, die frage war wohl zu dumm gestellt für die meisten, ich wollte wissen, ob die anwältin die scheidung bei bekanntgabe das man sich trennen will einreichen muss oder ob sie auch mal so nebenbei 6 monate warten kann ? um die Frage für die ganz dummen noochmal zu stellen.
 

zuckersternchen

Namhaftes Mitglied
also wenn deine freundin ihr gesagt hat, das sie die scheidung möchte, dann wird die anwältin das schon regeln. ich weiß wirklich nicht wie die rechtliche seite in diesem speziellen fall aussieht. wie gesagt, normalerweise dauert es weil erst noch die rentenansprüche die während der ehezeit entstanden sind, erst noch berechnet werden müssen. keine ahnung ob das überhaupt geht, wenn der partner nicht auffindbar ist. ich glaube wirklich es ist besser, wenn deine freundin nochmal in ruhe mit der anwältin spricht. die kann dann auch ungefähre angaben machen, wie lange sich das hinzieht. meiner hat jedenfals gleich gesagt, das es mindestens ein jahr dauert. und das hat es auch. genau 13 monate.
 

redlabour

Mitglied
RE: so

Original von habichnich
OK, ich verstehe es und ob nun rechtschreib Fehler oder keine, das is doch vollkommen egal... mir ist klar das die Ehe nicht geschieden ist, wenn man es einem Anwalt gesagt hat, die frage war wohl zu dumm gestellt für die meisten, ich wollte wissen, ob die anwältin die scheidung bei bekanntgabe das man sich trennen will einreichen muss oder ob sie auch mal so nebenbei 6 monate warten kann ? um die Frage für die ganz dummen noochmal zu stellen.

Wenn Du meinen ? :troest ;D

So,

1. Das Scheidungsverfahren ist mit Mitteilung an die Anwältin eingeleitet. Was jedoch nur heisst das das Trennungsjahr nun offiziell begonnen hat bzw. der Termin festgehalten wurde.

2. Also muss Sie ein Jahr warten - Sie kann jedoch schon gewisse Formalitäten vorbereiten wie z.Bsp. die Auflösung des gemeinsamen Haushaltes etc....
 
B

Baerliner

Guest
hallo!
red du liegst nicht ganz richtig. antrag auf scheidung wird 6 wochen vor ablauf des trennungsjahres eingereicht. und falls der werte göttergatte bereits seit 2 jahren untergetaucht ist, kann die scheidung gleich an das gericht weitergeleitet werden.
man kann übrigends auch in abwesenheit geschieden werden. geht dann über offiziellen aushang am letzten bekannten wohnort des verschwundenen. dauert natürlich alles deutlich länger als bei einer normalen scheidung. aber flucht hilft nicht um verheiratet zu bleiben :D
 
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