Wichtig -  20.9.04 wichtiges Schreiben an das Finanzamt

D

Dragonlady

Guest
Ich habe hier für alle alleinerziehenden einen Musterbrief eingefügt, den ihr bis zum 20.9. an euer zuständiges Finanzamt schicken müsst, wenn ihr die Steuerklasse II behalten wollt.

Muster
Name/Adresse
An die
Gemeinde/Bezirksamt/Bürgeramt
Abt. Lohnsteuerkarten


Erklärung an die Gemeinde wg. Steuerklasse II (bis 20. September 2004!)
Datum


Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich erklären, dass ich die Voraussetzungen des § 24 b Einkommensteuergesetzes
erfülle und damit Anspruch auf die Steuerklasse II habe.

Mit freundlichen Grüßen


LG :winken:
 
D

Dragonlady

Guest
"Die Gesetzesänderungen stellen insgesamt und ganz konkret eine finanzielle Verschlechterung für die Betroffenen ab 2004 dar. Wichtig ist zu beachten, dass, um die Steuerklasse 2 beibehalten zu können, ein Gang zum jeweiligen Einwohnermeldeamt bis September 04 notwendig wird, um eine Versicherung darüber abzugeben, dass die Voraussetzungen für die Stkl II erfüllt sind (Haushalt mit minderjährigem Kind, s. Einzelheiten Datei "alleinerzinformationen.doc"). Ansonsten wird Frau/Mann automatisch in die Stkl. I gestuft. Die Regelungen im Detail sind auf der Homepage des VAMV zu finden unter www.vamv.de, darunter Themen anklicken, Buchstabe S wie Steuerklasse oder H wie Haushaltsfreibetrag.

Laut Auskunft des Bundesverbandes Alleinerziehender haben sich die Bundestagsfraktionen jetzt doch darauf geeinigt, die Altersbegrenzung für die zum Haushalt gehörigen Kinder (in der neuesten Steuerregelung pauschal auf 18 Jahre begrenzt) den Bestimmungen für das Kindergeld anzupassen, so dass die Stkl II auch noch für Alleinerziehende gelten soll, deren Kinder über 18 Jahre sind ( z.B. in der Ausbildung stehen)."

Das ist das Schreiben, das ich von unserer Frauenbeauftragten bekommen habe. Es ist ein unbedingt erforderliches Schreiben, um wie oben erwähnt die Steuerklasse II beibehalten zu können.

LG
 

biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
Hallo Dragonlady,

vielen Dank erstmal für Deine Information.

Ich finde es schon ein starkes Stück, das man sowas nebenher mitbekommen muss, ansonsten hat man Pech gehabt.

Wenn diese Idioten "da oben" schon Ändern, müssten Sie eigentlich die Leute dementsprechend informieren. Aber wahrscheinlich erfolgt diese Info erst am 20.9.

Dann werd ich mich mal drum kümmern..... man hat ja sonst nix zu tun außer auf Ämtern und Steuerberater und dem ganzen Schei.... rumzulaufen
 
D

Dragonlady

Guest
Hallo biene38,

ich denke mal ein kurzes Schreiben in der Art wie von mir vorgegeben reicht. Habe ich auch so gemacht. Es hat keiner gemeckert (bis jetzt). :D
 

Simone

Kampfhase
Das ist wieder ein Ding!

Hallo!

Also ich finde die neue Änderung ist der absolute Hammer von unserer Regierung.
Immer auf die Kleinen.

Da wird man bestraft wieder einen Partner an seiner Seite zu haben. Wird aber vielleicht bedacht, das dieser eigentlich "gar nichts" mit dem Kind zu tun hat ( vom finanziellen her)!!!

Ich wäre dann ganz schön beschissen dran, denn ich bekomme keinen Unterhalt vom Kindsvater (UVG Leistung sind lange ausgelaufen) und werde den :dx15 tun und von meinem Freund zu verlangen die Differenz mitzutragen. Er hat selbst für sein nicht bei ihm lebendes Kind aufzukommen.

Das Ende vom Lied: Wir werden nicht zusammen ziehen! :angryfire

Ich kann dazu nur sagen es lebe die SPD :kotz:

Liebe Grüße
Sim
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
hey simone!

ja eine sauerei ist es!

meine mutter hatte auch klasse 2 und nun klasse 1 da mein bruder auch arbeitet!!!!! und noch bei ihr wohnt (mit 19 auch durchaus normal), d.h. mein bruder müßte jetzt theoretisch auch für unsere schwester (9j.) mit aufkommen...


bin gespannt ob sich das lange halten kann bis die ersten vor gericht ziehen...

ich finds daneben...
 

Simone

Kampfhase
Ja, eine Obersauerei.
Da wird Dein Bruder mit Sicherheit begeistert sein.

Ich würde ja gar nix sagen, wenn es Gerecht wäre.
Aber so bekommt man immer nur das Negative aufs Auge gedrückt.

Entweder ist eine eheähnliche Gemeinschaft genauso vollwertig und gleichauf mit einer Ehe zu werten in jeglicher Hinsicht oder sie sollen es lassen und die Parteien als Einzelpersonen ohne jede gegenseitige Verpflichtung händeln.

Die picken sich immer nur die Rosinen aus dem Kuchen und das Volk kann blechen.

Ich hätte da mal nen neuen Gesetzesvorschlag für unsere Politiker, wenn ihnen nichts gescheites mehr einfällt.

:Lesen Gesetz zur Zwangsarbeit und -abgabe von Müttern und Vätern die Unterhaltspflichtig sind, damit die Kinder zu ihrem Recht kommen!!! Von wegen ich hab keinen Job und kann deshalb nicht zahlen!

Sozialstaat Deutschland *gröööhl* das ich nicht lache. Heutzutage ein Kind zu haben gleicht doch schon fast einer Strafe.

Da soll einem nicht die Hutschnur platzen :angryfire

Liebe Grüße
Sim

P.S.: Früher konnte man auch das ander halbe Kind auf die Karte des arbeitenden Partners übertragen - Pustekuchen geht nicht mehr. Nun ist das andere halbe Kind nicht berücksichtig, wenn der zweite Partner auf Grund vom Erziehungsurlaub zu Hause ist.
Diese Glück hat meine Schwester ereilt! :wand
 
M

Mafa

Guest
Alleinerziehend wird jetzt genau beschrieben, es ist nicht nur der neuen Partner gemeint, sondern auch die Schwester, die Mutter, Oma oder volljährige Geschwister, unabhängig, ob diese was zum Haushalt beitragen.
( Hund und Katze sollen folgen...so ein Gerücht )

Aber bedenkt bei allen euren 0( Wehklagen auch mal die steuerliche Situation der zahlungspflichtigen Väter. Die dürfen fleißig den KU zahlen und bluten auch unter dem Joch der Steuerklasse I. Eine steuerliche Berücksitigung dieser Unterhaltsverpflichtung erfolgt nicht. Mit der Regelung ist etwas mehr Gerechtigkeit geschaffen worden.... besonders wenn beachted wird, er alte Haushaltsfreibetrag ist gleichzeitig gekippt worden...na ja, da ist dann etwas übrig geblieben für die wirklich Alleinstehenden...


Gruß

Manfred
 

Simone

Kampfhase
Ja super Mafa

Hi Mafa!

Alles schön und gut...

was ist mit den Müttern, die keinen KU vom Vater bekommen und auch kein UVG?! :angryfire
So wie ich z.B.! Ich pfeif eh schon auf dem letzen Loch und werd nun, sollte ich mit meinem Freund zusammen ziehen auch noch für ein bisschen Glück und die paar Kröten die ich verdiene (in zwei Jobs) bestraft werden?! :wand

Wer hat das Recht, meinen Freund, der nicht der Kindsvater ist, für mein Kind bluten zu lassen.
Er hat sogar selbst eine Tochter, kommt für diese auf und soll dann auch noch den Unterhalt von meinem Sohn mit abdecken?

Was ist bitte schön daran gerecht ?(
Dann darfst auch Du Dir niemals eine Freundin suchen, die ein Kind hat und die kein KU bekommt. Dann blechst Du nämlich auch doppelt.
Das findest Du dann bestimmt auch nicht gerecht!

Siehst doch mal auch von der Seite.

Außerdem haben die "zahlenden Väter " auch einen steuerlichen Freibetrag und das Kindergeld wird euch auch zur Hälfte abgezogen!

Liebe Grüße
Sim :bye:
 
M

Mafa

Guest
@simone

Außerdem haben die "zahlenden Väter " auch einen steuerlichen Freibetrag und das Kindergeld wird euch auch zur Hälfte abgezogen!

also bei einem zahlenden Vater, hier mal 4000€ Brutto, macht diese 0,5% Kinderfreibetrag 13€ aus - ist sicherlich eine prima Summe. Der Haushaltsfreibetrag wurde auch für unterhaltspflichtige Väter kassiert.

Um das hälftige Kindergeld abziehen zu können, muss der Vater schon
mindestens 135% des Regelsatzes an KU zahlen, also bei einem Kind von
12 Jahren 404€ ( - 77 Euro hälftiges Kindergeld). da muß der Vater schon erst mal über 2100€ anrechenbares Nettoeinkommen aufweisen... entspricht dann Brutto ca. 4000€ - ( Steuerklasse I ) diese Summe bleibt doch für den Großteil der unterhaltspflichtigen Väter ein Traum........i ( die Mehrheit liegt doch nach Forderungen wie KU un EU eher im Bereich des Selbstbehalts... oder ? )

Auf der anderen Seite sollte sich keine Frau mit einem Unterhaltspflichtigen Vater einlassen..

Warum soll es einer alleinerziehenden Mutter anders ergehen als einer normalen Sozialhilfeempfängerin, wenn ein neuer Lebenpartner auftaucht,
gibt es weniger Geld vom Staat.

Also rege doch nicht auf, keiner hat gesagt, die Welt ist gerecht...


Gruß

Manfred
 

Damiana

Aktives Mitglied
Mal zum Hintergrund, so schlecht das ist. Dahinter steht ein Urteil des Bundesverfassungsgericht und das entscheidet dann, wenn jemand klagt.
Die Politik hat das umzusetzen.

Auch von der Website des vamv:

Entlastung Alleinerziehender durch den Haushaltsfreibetrag
Auf der Grundlage einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1982 wurde der Haushaltsfreibetrag als Äquivalent zur steuerlichen Zusammenveranlagung von Ehepaaren (Ehegattensplitting) eingeführt. Seine Berechtigung leitete sich aus der Gleichbehandlung von unterschiedlichen Familienformen im Sinne der steuerlichen Leistungsfähigkeit ab.

Der Haushaltsfreibetrag sollte Einelternfamilien einen Ausgleich für ihre höheren Haushaltsführungskosten wegen der Kinder garantieren. Die Höhe entsprach bis 1996 der Höhe des Grundfreibetrags, der das Existenzminimum steuerfrei belässt. Vom Veranlagungszeitraum 1982 bis 1995 wurde der Haushaltsfreibetrag jeweils entsprechend dem Grundfreibetrag erhöht. Ab 1996 war der Regierung "Kohl" die Erhöhung des Haushaltsfreibetrags zu teuer. Er wurde eingefroren und betrug bis zum Jahr 2001 5.616 DM (2.871 Euro).

In seiner Entscheidung von 1998 hat das Bundesverfassungsgericht den Haushaltsfreibetrag nur für die Fälle für verfassungswidrig erklärt, in denen er nicht verheirateten Eltern auch dann gewährt wird, *** wenn sie in Erziehungsgemeinschaft leben und aufgrund ihrer Steuerpflichtigkeit beide den Haushaltsfreibetrag geltend machen. ***

Der Gesetzgeber war zu keinem Zeitpunkt aufgefordert, den Haushaltsfreibetrag auch für diejenigen Eltern zu streichen, die allein mit ihren Kindern im gemeinsamen Haushalt leben. Er ist im Gegenteil weiterhin an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1982 gebunden, nach der Alleinerziehende bei der Einkommensbesteuerung nicht stärker belastet werden dürfen als verheiratete Eltern, die vom Ehegattensplitting profitieren.

Tatsächlich bedeuten der Wegfall des Haushaltsfreibetrags und die Einführung eines neuen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende eine massive Kürzung der steuerlichen Entlastung. Der VAMV hat erhebliche Bedenken, ob diese gravierenden Veränderungen mit Artikel 6 Abs. 1 Grundgesetz (Schutz der Familie) und mit Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz (Gleichheitsgebot) vereinbar sind. Erst bei einer Erhöhung des Freibetrags auf mindestens die ursprüngliche Höhe des Haushaltsfreibetrags von 2.871 Euro, im Grundsatz aber auf die Höhe des Grundfreibetrags von 7.664 Euro wäre eine Verfassungsmäßigkeit wieder hergestellt. ...

Weitere auf der Seite des vamv. Ich würde jeder und jedem empfehlen, den Musterbrief von Dragonlady abzuschicken!!
Und wenn man rückwirkend irgendwann vielleicht etwas davon hat. Wer weiß es schon!?
 

Simone

Kampfhase
Nee, echt da fehlen mir die Worte!

Ich soll jetzt auch noch bestraft werden weil ich arbeiten gehe?!
... weil ich zwei Jobs hab, mir den Arsch aufreiß damit mein Kind und ich durchkommen und nicht vom Sozialamt leben?!
... weil ich meinem Kind Werte mitgeben möchte, damit er sieht, dass man durch Anstrengung zumindest ein klein bisschen etwas erreichen kann.

Da ist es doch kein Wunder, dass die Sozalhilfeempfänger sagen "wozu arbeiten"!

Vielleicht sollte ich es auch so machen. Dann leb ich gesünder und wahrscheinlich 3x so gut.

Dann machen es wahrscheinlich die nichtzahlenden Väter richtig!!!
Leben Ihren Kindern vor, wie sie problemlos um ihre Verantwortung kommen.

Da sollte der Staat eingreifen und solchen Unrecht eingreifen.
Da sollte ein deftiges Gesetz her - von mir aus mit Zwangsarbeit, damit das Kind zu seinem Unterhaltrecht bekommt.

Es wird gedreht wie mans braucht.
Heute wird man in einer "eheähnlichen" Beziehung wie eine eheliche Gemeinschaft behandelt, aber wenn es um die steuerliche Entlastung geht die ja ein Ehepaar hat, dann gilt das nicht für diese "eheähnliche" Beziehung.

Rosinenpickerei aus dem Kuchen ist das.

Ich find das nur noch zum :uebel :kotz: :kotz:

@ Mafa

naja wenn es uns alleinerziehenden Müttern nicht anders gehen soll als Sozialhilfeempfänger kann ich ja meine Jobs hinschmeißen und vom Staat leben. Wozu sich krank schuften, man kann es ja dann angenehmer haben.

Du hast anscheinend noch nie mit einem Kind unter solchen Bedingung leben müssen.

Hast Du Dich nicht in dem einen Posting über Gerechtigkeit geäußert???
Jetzt fährt man die Seite auf und du erzählst einem was von...
Also rege doch nicht auf, keiner hat gesagt, die Welt ist gerecht...

@ Damiana

Wo ist denn dieser Musterbrief von Dragonlady zu finden?

Liebe Grüße
Sim :bye:
 

biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
Hallo Simone,

ja, wie recht Du hast, immer werden die Kleinen geschröpft.

Hier hat Dragonlady vorgeschrieben es ist ausreichend.
Zitat: Dragonlady
Muster
Name/Adresse
An die
Gemeinde/Bezirksamt/Bürgeramt
Abt. Lohnsteuerkarten


Erklärung an die Gemeinde wg. Steuerklasse II (bis 20. September 2004!)
Datum


Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich erklären, dass ich die Voraussetzungen des § 24 b Einkommensteuergesetzes
erfülle und damit Anspruch auf die Steuerklasse II habe.

Mit freundlichen Grüßen
 
D

Dragonlady

Guest
Hallo Simone,

mein Musterbrief steht gleich als erstes in meinem Posting.


Ich verfolge mit Interessen die Auseinandersetzung die sich hier doch noch entwickelt ;-)

Ich kann jedenfalls nur jedem/er Alleinerziehendem empfehlen, diesen Brief abzuschicken. Er schadet garantiert nicht.

Gruß DL
 

Jaydee

Mitglied
Original von Simone
Es wird gedreht wie mans braucht.
Heute wird man in einer "eheähnlichen" Beziehung wie eine eheliche Gemeinschaft behandelt, aber wenn es um die steuerliche Entlastung geht die ja ein Ehepaar hat, dann gilt das nicht für diese "eheähnliche" Beziehung.

Rosinenpickerei aus dem Kuchen ist das.

Ich find das nur noch zum :uebel :kotz: :kotz:

Hallo Simone,

es ist aber nicht nur bei alleinerziehenden Müttern (oder auch Vätern) so, die darunter zu "leiden" haben. Auch Frauen, die mit einem geschiedenem Vater zusammen ziehen, werden indirekt "geschröpft". Ziehe ich z.B. mit meinem Freund zusammen und wir teilen uns die Miete, wird das als geldwerter Vorteil angesehen und damit erhöhen sich auch die Zahlungen, die an Frau und Kinder geleistet werden.

Im Grunde genommen sehe ich ja ein, dass Väter ihren Obulus zu den Kindern leisten. Schliesslich waren an der Entstehung der Kinder BEIDE Eltern beteiligt. Somit muss jeder seinen Beitrag leisten.
Zieht die Frau aber mit einem neuen Partner zusammen, wirkt sich das doch "nur" auf den Ehegattenunterhalt aus, der KU bleibt bestehen.

Auf der einen Seite soll der Vater immer nur zahlen und auf der anderen Seite sind die Mütter so schnell dabei mehr Geld zu verlangen, sobald sich etwas an der finanziellen Situation des Vaters ändert (neue Lebensgemeinschaft).

Klar, ich gebe Dir Recht, wenn Du über Väter schimpfst, die nicht zahlen wollen, und deshalb keine Arbeit annehmen. Auf der anderen Seite gehen viele Frauen so lange nicht arbeiten, bis sie nicht unbedingt müssen. Und verwehren somit ihrem Ex-Partner die Aussicht auf ein wenigstens einigermassen normales Leben mit einer neuen Partnerin und vielleicht sogar Familie.

Ich weiss, du bist nicht so (immerhin 2 Jobs :respekt ), aber es sind auch nicht alle Männer so wie anscheinend Dein Ex-Mann war/ist.

Jaydee
 

Simone

Kampfhase
Hallo!

@biene 38 und dragonlady

danke für den Hinweis.

@jaydee

es war auch nicht nur an die alleinerziehenden Mütter/Väter gerichtet, sondern dass dieses neue Abwandlung unfair ist.

Meine Schwester ist nicht verheiratet und lebt mit dem Kindsvater zusammen.
Er würde jetzt in die Steuerklasse 1 rutschen, da nicht verh. aber zusammenlebend. Meine Schwester aber ist noch im Erziehungsurlaub, kriegt aber kein Erziehungsgeld, da ihr Lebenspartner zuviel verdient (5 Euro).
Doppelt bestraft würd ich sagen.
Sie heiraten jetzt weil sie gut 600 Euro im Monat dann mehr haben.

Da würd ich doch mal flapsig sagen: Da lohnt sich ja sogar irgendwann mal die Scheidung (falls eine anstehen würde, was ich ihnen allerdings nicht wünsche).

Ich weiß, dass nicht alle Väter und Mütter so arbeitsscheu bzw. zahlfaul sind. Ich wollte damit nur sagen uns würde es doppelt mies treffen. Als Beispiel sozusagen.
Mein Freund müsste für mein Kind mit aufkommen obwohl es nicht seines ist und den KU für seine Tochter muss er ja auch noch zahlen.

Was soll man dazu noch sagen. Koffer packen und den "Sozialstaat" verlassen und in ein Land gehen, in dem Fleiß und Mühe noch was zählen - oder sich auf die faule Haut legen und vom Staat leben :shake

Liebe Grüße
Sim :bye:
 

Damiana

Aktives Mitglied
@Simone
Dass der Staat traditionell und immer noch das Familienmodell "Ehe" begünstigt, liegt auf der Hand. Es "schützt" ihn "vertraglich" davor, denjenigen in der Beziehung finanziell unterstützen zu müssen, der kein eigenes Einkommen hat. Trotz hoher Scheidungsraten ist die Ehe ja eigentlich "lebenslänglich" gedacht und das "belohnt" Vater Staat ;-)

Als damals Alleinerziehende mit einem eher bescheidenen Gehalt habe ich mich auch geärgert, dass mir 800 von 900 EUR Kinderbetreuungskosten "zugemutet" wurden, gleichwohl die Sozialhilfeempfängerin nichts für den Kindergarten zahlen muss. (Ich brauchte ja die Betreuung unbedingt, um arbeiten zu können) Gerecht? Jain, denn ich würde nie behaupten, dass sich die meisten Sozialhilfeempfängerinnen ihre Lage ausgesucht hätten.

Da lässt sich über vieles streiten, aber Fakt ist: Der Staat ist pleite und jede weitere Ausgabe satteln wir unseren Kinder noch auf den gigantischen Schuldenberg obendrauf.

Es tut mir leid, dass dein Freund noch für dein Kind mit aufkommen muss. Aber dafür, dass der Kindsvater anscheinend nichts bezahlt, kann der Staat nichts.
Mein Exmann zahlt auch nur den Mindest-Kindesunterhalt, obwohl ich weiß, dass er mehr zahlen müsste. Mein Mann trägt das gerne mit, denn im Grunde ist es auch sein Sohn - obwohl es nicht sein leibliches Kind ist. Er verbringt die meiste Zeit mit ihm und insofern ist es ihm das allemal wert.
 

Simone

Kampfhase
Schön Damiana wenn Du mit Deiner Situation glücklich und zufrieden bist und alles so glatt läuft.

Nur wenn man eh schon als schwaches Glied in der Kette immer noch eins auf den Deckel bekommt, dann hättest Du wahrscheinlich auch die Nase irgendwann gestrichen voll.

Und diese Urteil ist eben der Tropfen der das Fass zum Überlaufen bringt.

Dass der Staat traditionell und immer noch das Familienmodell "Ehe" begünstigt, liegt auf der Hand. Es "schützt" ihn "vertraglich" davor, denjenigen in der Beziehung finanziell unterstützen zu müssen, der kein eigenes Einkommen hat. Trotz hoher Scheidungsraten ist die Ehe ja eigentlich "lebenslänglich" gedacht und das "belohnt" Vater Staat

Hm, dann darf also eine eheähnliche Beziehung nur mit den "Pflichten" betraut sein, aber wenn es um eine Vergünstigung geht, dann darf man sie wieder nicht als eheähnlich sehen - fehlt ja der Trauschein ?(
Sie leisten aber das Gleiche da machen zwei Unterschriften keinen Unterschied!

Da lässt sich über vieles streiten, aber Fakt ist: Der Staat ist pleite und jede weitere Ausgabe satteln wir unseren Kinder noch auf den gigantischen Schuldenberg obendrauf

Wenn jeder private Haushalt so wirtschaften würde wie unsere Politiker, dann würden wir auch pleite sein!

Klar ist der Staat pleite, aber die Diäten der Politiker sind sicher. Ein Kleiner sollte mal solchen Lug und Betrug fahren wie manche Politiker - die wären sofort fristlos entlassen. Nicht so die Politiker, die kriegen ne Abfindung und ihre Pension ist ihnen auch noch sicher. Da sag ich nur Bravo!
Das sollte man streichen bei solchen Machenschaften, dann würde es dem Staat bestimmt wieder um einiges besser gehen.

Immer unten mit den Kürzungen anzufangen ist der schlechteste Weg.

Aber dafür, dass der Kindsvater anscheinend nichts bezahlt, kann der Staat nichts.

Er kann wohl nichts dafür, aber er sollte dafür sorgen, dass die Kinder zu ihrem Recht kommen. Was nützt einem ein Gesetz, wenn der Staat nicht dafür sorgt, dass es vom Betreffenden eingehalten wird?!

Mein Mann trägt das gerne mit, denn im Grunde ist es auch sein Sohn - obwohl es nicht sein leibliches Kind ist. Er verbringt die meiste Zeit mit ihm und insofern ist es ihm das allemal wert.

Bei uns ist das sicherlich nicht anders - nur wird es manchen Leuten zu einfach gemacht und andere machen den Deppen.

Liebe Grüße
Sim :bye:
 
P

papalagi

Guest
?( An was muss ich denn noch alles denken wenn ich nicht mehr verheiratet bin...

:sn7

Ich glaube ich muss mir mal eine Liste machen... :shake
 

Morgana

Mitglied
die Gemeinden sind momentan dabei, ein entsprechendes Formular an alle zu schicken, die Steuerklasse 2 haben. Kannst also abwarten, bis das kommt.

Gruß
Morgana
 

biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
bei uns stand es jetzt im Gemeindeblättchen und das man sich das Formular auf der HP dort runterladen kann. Alles schon erledigt...
 
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