Lustig -  .

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Na, das ist doch mal interessant zu lesen. Hätte ich das damals schon gekannt, hätte ich wegen der nächtlichen Ruhestörungen was unternehmen können - unser Mieter hat sich nämlich an § 2, Satz 2, letzter Halbsatz des Vertrages nicht gehalten!
Er ist aber schon vor rund zwei Jahren wieder ausgezogen, und Schadensersatzansprüche dürften wohl zwischenzeitlich verjährt sein.
So ein Pech aber auch.
 
:lhg :lhg süß
mein kleiner hat jetzt noch einen Tag um die Wohnung zu räumen, aber ich glaub der hält nix von Verträgen :lhg
 
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