Hallo,
kenn Ihr den § 45 b Pflegeleistungsergänzungsgesetz... hier bekommen Eltern von der Pflegekasse 460 Euro im Jahr um sich eine Betreuungsperson "einkaufen" zu können...
Muss einmalig beantragt werden und wenn man die Pflegestufe hat ist das eigentlich kein Problem bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit geistiger Behinderung .... Ist nochmal ein Tröpfchen .. einfach bei der Pflegekasse anrufen und sich Antragsformular schicken lassen - sollten die irgendwas davon sagen, dass es für Alzheimer Betroffene ist dann stimmt das so nicht - im Gesetz steht für Menschen mit geistiger Behinderung und Demente !!!) ...
Bei Rückfragen könnt Ihr mir mailen ( bitte nur Rückfragen zu diesem Thema, da ich das beruflich mache und vilee mails nicht beantworten kann, sorry )
Liebe Grüße
Towanda ( Towanda@gmx.de)
kenn Ihr den § 45 b Pflegeleistungsergänzungsgesetz... hier bekommen Eltern von der Pflegekasse 460 Euro im Jahr um sich eine Betreuungsperson "einkaufen" zu können...
Muss einmalig beantragt werden und wenn man die Pflegestufe hat ist das eigentlich kein Problem bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit geistiger Behinderung .... Ist nochmal ein Tröpfchen .. einfach bei der Pflegekasse anrufen und sich Antragsformular schicken lassen - sollten die irgendwas davon sagen, dass es für Alzheimer Betroffene ist dann stimmt das so nicht - im Gesetz steht für Menschen mit geistiger Behinderung und Demente !!!) ...
Bei Rückfragen könnt Ihr mir mailen ( bitte nur Rückfragen zu diesem Thema, da ich das beruflich mache und vilee mails nicht beantworten kann, sorry )
Liebe Grüße
Towanda ( Towanda@gmx.de)