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mafa
Guest
50/50 Regelung der Erziehung nach Scheidung
Hallo,
durch den VAfK bin ich auf die 50/50 Lösung gekommen und freunde mich mehr und mehr mit dieser Lösung an. Ich befinde mich noch in der Trennung (ohne Krieg, ja so etwas ist auch möglich!!). Also ich befinde mich noch in einer sogenannten Einverdienerehe mit Frau und Tochter (7).
Ich bin mehr oder weniger aus der Ehewohnung ausgezogen, habe noch die Schlüssel, komme noch an den Computer und erledige mal den einen oder anderen Einkauf zahle Miete und der Ex ein Haushaltsgeld. Also keine formelle Trennung sondern zunächst eine Trennung light.
Nun wäre eine 50/50 Regelung für das Kind oder für die Kinder das non plus untral - ( sofern da kein anderer Partner eine Rolle spielt ) - aber wie das Leben so ist, hängen die Mütter ja so furchtbar an den Kindern - oder soll ich böse sein :firedevil und sagen, am der sich daraus ergebenden Geldquelle ?
Wenn der eine Partner arbeitet und das gleich hohe Einkommen hat, wäre eine 50/50 Regelung sicherlich auch realisierber - wenn die Frau hier ihr Machtmittel aus der Hand geben würde.
So wie ich es verstanden habe, besteht bei der 50/50 Regelung kein richtiger Unterhaltsanspruch.
Bezieht sich dieses auf den Kindesunterhalt oder auch gegebenenfalls auf den Erziehungsunterhalt?
Ich arbeite seit einigen Wochen ein einen ausgewogenen Trennungsvertrag :Lesen , ja ich muß schon ordentlich Federn lassen, da ich mir den Vertrag dann sonstwo hinschieben könnte :fuckyou . Auf einen Notar kann ich wegen eines bereits bestehenden Ehevertrages bezüglich Gütertrennung, Ausschluß des Versorgungsausgleiches, Unterhaltsverzicht ( Ausnahme Erziehungunterhalt ) wohl verzichten und versuche später, meine Ex milde zu stimmen mit kleinen Abschiedsgeschenken zur Scheidung. Bei einer einvernehmlichen Scheidung erhält sie eine Barabfindung ( ohne Rechtsanspruch) zum Scheidungstermin, zum Ende der Erziehungszeit und dann noch 10 Jahre lang 100,00 € monatlich.
Auch sehe ich wenig Sinn. mich um den Hausrat zu streiten, zum Beispiel
Lebensversicherung wird freiwillig zur Altersvorsorge abgetreten etc. etc.
Nun kommt aber der Punkt: beide Eltern sollen gemeinsam die elterliche Sorge und das Aufenthaltsbestimmung übernehmen.
Zunächst bleide ich mal der Besuchsvater mit jeden 2. Wochenende im Monat, aber eines der beiden Wochenende geht von Freitags 15.00 Uhr ( Hortschluß) bis Montag Schulgeginn sowei 2 Abende in der Woche zum Schwimmen etc. verbunden mit einer Übernachtung pro Woche.
Alternativ schlage ich dann vor, könnte es auch die 50/50 Regelung geben, würde dafür in eines der Nebenhäuser ziehen und könnte der Tochter dann ein eigenes Zimmer zur Verfügung stellen. Sie besucht nach der Schule ohnehin den Hort, ich arbeite auch in unmittelbarer Nähe und zur Schule/Hort sind es nur 100m. Die Regelung konnte in Tages- oder Wochenwechsel erfolgen ist sind vorerst nicht spezifiziert.
Da nun meine Ex kaum Einkommen hat, schlage ich im Trennungsvertrag vor, bei einer 50/50 Regelung erhält sie dann, unabhängig eines Rechtsanspruches, weiterhin 50% Erziehungsunterhalt und 50% Kindesunterhalt um so diese für alle positive Regelung nicht aus rein finanzillen Erwägungen zu verhindern. Verbunden ist dieses mit einem Verzicht auf Unterhaltsforderungen gegenüber der Ex.
Ich würde mich über Tipps ( vor allem aus der Fraktion der Alleinerziehenden Exen :sn7 freuen, aber noch mehr über positve Erfahrungen mit der 50/50 Regelung.
Gruß
Manfred
Hallo,
durch den VAfK bin ich auf die 50/50 Lösung gekommen und freunde mich mehr und mehr mit dieser Lösung an. Ich befinde mich noch in der Trennung (ohne Krieg, ja so etwas ist auch möglich!!). Also ich befinde mich noch in einer sogenannten Einverdienerehe mit Frau und Tochter (7).
Ich bin mehr oder weniger aus der Ehewohnung ausgezogen, habe noch die Schlüssel, komme noch an den Computer und erledige mal den einen oder anderen Einkauf zahle Miete und der Ex ein Haushaltsgeld. Also keine formelle Trennung sondern zunächst eine Trennung light.
Nun wäre eine 50/50 Regelung für das Kind oder für die Kinder das non plus untral - ( sofern da kein anderer Partner eine Rolle spielt ) - aber wie das Leben so ist, hängen die Mütter ja so furchtbar an den Kindern - oder soll ich böse sein :firedevil und sagen, am der sich daraus ergebenden Geldquelle ?
Wenn der eine Partner arbeitet und das gleich hohe Einkommen hat, wäre eine 50/50 Regelung sicherlich auch realisierber - wenn die Frau hier ihr Machtmittel aus der Hand geben würde.
So wie ich es verstanden habe, besteht bei der 50/50 Regelung kein richtiger Unterhaltsanspruch.
Bezieht sich dieses auf den Kindesunterhalt oder auch gegebenenfalls auf den Erziehungsunterhalt?
Ich arbeite seit einigen Wochen ein einen ausgewogenen Trennungsvertrag :Lesen , ja ich muß schon ordentlich Federn lassen, da ich mir den Vertrag dann sonstwo hinschieben könnte :fuckyou . Auf einen Notar kann ich wegen eines bereits bestehenden Ehevertrages bezüglich Gütertrennung, Ausschluß des Versorgungsausgleiches, Unterhaltsverzicht ( Ausnahme Erziehungunterhalt ) wohl verzichten und versuche später, meine Ex milde zu stimmen mit kleinen Abschiedsgeschenken zur Scheidung. Bei einer einvernehmlichen Scheidung erhält sie eine Barabfindung ( ohne Rechtsanspruch) zum Scheidungstermin, zum Ende der Erziehungszeit und dann noch 10 Jahre lang 100,00 € monatlich.
Auch sehe ich wenig Sinn. mich um den Hausrat zu streiten, zum Beispiel
Lebensversicherung wird freiwillig zur Altersvorsorge abgetreten etc. etc.
Nun kommt aber der Punkt: beide Eltern sollen gemeinsam die elterliche Sorge und das Aufenthaltsbestimmung übernehmen.
Zunächst bleide ich mal der Besuchsvater mit jeden 2. Wochenende im Monat, aber eines der beiden Wochenende geht von Freitags 15.00 Uhr ( Hortschluß) bis Montag Schulgeginn sowei 2 Abende in der Woche zum Schwimmen etc. verbunden mit einer Übernachtung pro Woche.
Alternativ schlage ich dann vor, könnte es auch die 50/50 Regelung geben, würde dafür in eines der Nebenhäuser ziehen und könnte der Tochter dann ein eigenes Zimmer zur Verfügung stellen. Sie besucht nach der Schule ohnehin den Hort, ich arbeite auch in unmittelbarer Nähe und zur Schule/Hort sind es nur 100m. Die Regelung konnte in Tages- oder Wochenwechsel erfolgen ist sind vorerst nicht spezifiziert.
Da nun meine Ex kaum Einkommen hat, schlage ich im Trennungsvertrag vor, bei einer 50/50 Regelung erhält sie dann, unabhängig eines Rechtsanspruches, weiterhin 50% Erziehungsunterhalt und 50% Kindesunterhalt um so diese für alle positive Regelung nicht aus rein finanzillen Erwägungen zu verhindern. Verbunden ist dieses mit einem Verzicht auf Unterhaltsforderungen gegenüber der Ex.
Ich würde mich über Tipps ( vor allem aus der Fraktion der Alleinerziehenden Exen :sn7 freuen, aber noch mehr über positve Erfahrungen mit der 50/50 Regelung.
Gruß
Manfred